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EU-Patent

Am 11. Dezember  verabschiedete das Europäischen Parlament in Straßburg einen einheitlichen europäischen Patentschutz.
Das EU-Patent gibt Erfindern die Möglichkeit, ihre Erfindungen mit einem einzigen Antrag in 25 von 27 EU-Staaten schützen zu lassen!

Bisher musste ein vom Europäischen Patentamt erteiltes europäisches Patent in jedem Mitgliedstaat, für den der Patentinhaber Schutz begehrt, validiert werden. Dazu verlangten die meisten Staaten eine vollständige Übersetzung in ihre Amtssprache. Das EU-Patent wird nun automatisch in der Sprache gültig, in der es erteilt wird, und dann automatisch nur noch in Englisch, Deutsch oder Französisch übersetzt.

Mit der einheitlichen Registrierung werden die Kosten für einen europäischen Patentschutz bis zu 80% verringert. So will man besonders den KMU entgegen kommen und die Wettbewerbsfähigkeit in Europa gegenüber den USA und Japan stärken.

30 Jahre dauerten die Bemühungen für einen einheitlichen Patentschutz in Europa. Ab dem 01. Januar 2014 soll das einheitliche Patentrecht dann in der Europäischen Union in Kraft treten. Nur Spanien und Italien beteiligen sich zunächst nicht, weil europäische Patente nicht automatisch in ihre Sprachen übersetzt werden sollen.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Europäischen Patentamts!

Stand: 21.01.2013 07:43
Autor: Matthias Knöbel

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