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Open Access ResolutionDie Technische Universität Dresden unterstützt die weltweite, in der “Berlin Declaration on Open Access to Knowledge in the Sciences and Humanities (2003)” dokumentierte Forderung nach offenem Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen. Open Access folgt dem Grundsatz, dass es eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am wissenschaftlichen Fortschritt geben sollte. Open-Access-Veröffentlichungen erreichen nachweislich einen besonders hohen Grad an Sichtbarkeit und Reichweite. Open Access nützt damit auch den publizierenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Universität. Gründe für Open Access sowie Argumente gegen häufig geäußerte Vorbehalte sind auf der von den deutschen Wissenschaftsorganisationen geförderten Informationsplattform Open Access zusammengestellt. Im Geist der Berliner Erklärung haben Rektorat und Senat folgende Resolution verabschiedet: 1. Wir bitten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität nachdrücklich, alle wissenschaftlichen Publikationen auf dem Dokumenten- und Publikationsserver Qucosa abzulegen, soweit Nutzungsrechte von Verlagen nicht entgegenstehen. Viele Verlage gestatten heute eine solche Selbstarchivierung. Wir raten beim Abschluss von Verlagsverträgen entsprechende Verwertungsrechte zu behalten. Bei der Archivierung der Dokumente ist die Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek (SLUB) gern behilflich. 2. Wir empfehlen den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität auch die Erstveröffentlichung in begutachteten Open Access-Zeitschriften. Zu diesem Zweck soll ein zentraler Fonds eingerichtet werden, der bei der Finanzierung der bisweilen anfallenden Publikationsgebühren helfen kann. Der Publikationsfonds wird im Auftrag der Hochschulleitung von der SLUB unbürokratisch und transparent bewirtschaftet. Für Fragen und Anregungen zum Thema stehen die Open Access-Beauftragten der TU Dresden und der SLUB als Ansprechpartner zur Verfügung.
Dresden, den 14. März 2012 |
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