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Forschungspool

Aus dem zentralen Anteil der DFG-Programmpauschale und der BMBF-Projektpauschale wird unter anderem ein Forschungspool gebildet. Er dient zur Finanzierung von geeigneten Anreiz- und Unterstützungsmaßnahmen bei der Beantragung neuer, öffentlich geförderter, Forschungsprojekte, vorzugsweise der DFG- und BMFT-Förderung. Die restlichen Mittel werden zur Deckung der zentral finanzierten Kosten und Investitionen verwendet.

Anträge auf Förderung durch Mittel aus dem Forschungspool können jederzeit gestellt werden. Die Anträge sollen folgende Kriterien erfüllen:

  • Das geplante Vorhaben soll übergreifende, strukturbildende Bedeutung haben. Dies kann bei Vorhaben der koordinierten Forschungsförderung i.d.R. unterstellt werden, muss aber bei Einzelvorhaben (insbesondere Sachbeihilfen) gesondert begründet werden.
  • Es handelt sich um die Vorbereitung eines eigenständigen Drittmittelantrages eines/r Nachwuchswissenschaftlers/in. Dabei ist ggf. auch die befristete Finanzierung der eigenen Stelle aus dem Forschungspool möglich.
  • Die Unterstützung aus dem Forschungspool hat den Charakter einer Anschubfinanzierung. Die Durchführung von Projekten selbst wird nicht gefördert. 
  • Existieren externe Förderprogramme für die geplanten Maßnahmen, so sind zunächst diese Möglichkeiten auszuloten (beispielsweise das DFG-Programm zur Unterstützung des Aufbaus von internationalen Kooperationen).

Die genannten Aspekte ersetzen die in RS D5/1/2008 formulierten Kriterien.

Mit der Annahme einer Förderung aus dem Forschungspool verpflichtet sich der/die Wissenschaftler/in, den geplanten Antrag bis zu einem festzulegenden Termin zu stellen. Erfolgt keine Antragstellung, sind die gewährten Mittel aus dem Forschungspool zurück zu erstatten. 

Dieses individuelle Förderformat wird ergänzt durch die Auszahlung von Pauschalen für die Antragstellung von SFBs, Transregios, Graduiertenkollegs, Schwerpunktprogrammen und Forschergruppen bei Einhaltung des TUD-Ablaufplans zur Beantragung solcher Großforschungsprojekte Rundschreiben MPrF1/2011vom 01.03.11. Diese Unterstützung wird in jeweils 2 Tranchen ausgezahlt: Eine bei Vorbereitung und Einreichung der Skizze und eine bei Abfassen und Einreichen des Vollantrags, sowie die Organisation der Begehung.

Ansprechpartner für den Forschungspool ist Frau Gerlinde Behnke, Tel: 33772. Es empfiehlt sich, sich vor Antragsabgabe beraten zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie im Rundschreiben D5/1/2008 vom 13.3.08, im Rundschreiben D5/2/2011 vom 27.07.11 und im Rundschreiben MPrF2/2012 vom 16.08.12.

Stand: 10.10.2012 16:30
Autor: Forschungsförderung

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