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Jahresveranstaltung Gesundheitsökonomisches Zentrum 2013

Am 25. Januar 2013 fand die Jahresversammlung des Gesundheitsökonomischen Zentrums der TU Dresden (GÖZ) statt. In der diesjährigen Veranstaltung wurde das „Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz“ (PNG) vorgestellt, welches zum Jahresanfang 2013 in Kraft trat. Ziel des Gesetzes ist es, die Versorgung von Pflegebedürftigen zu erleichtern und insbesondere Angehörige von Pflegepersonen zu entlasten. In besonderer Weise wird dabei die Pflege an Demenz erkrankter Personen angesprochen. Mit verbesserter Versorgung verbunden sind jedoch auch höhere Ansprüche an Leistungserbringer und Leistungsfinanzierer, wobei die Leistungsfinanzierung durch höhere Beiträge zur Pflegeversicherung sichergestellt wird.

Auf der GÖZ-Jahresveranstaltung stellte Prof. Dr. Alexander Karmann, Geschäftsführender Direktor des GÖZ, kurz die unterschiedlichen Perspektiven der vom neuen Gesetz betroffenen Akteure vor. Aus Sicht des Gesetzgebers sprach die Bundestagsabgeordnete Maria Michalk, die zugleich dem Bundestagsausschuss für Gesundheit angehört, über den Nutzen des vorliegenden Gesetzes für Pflegebedürftige und deren Angehörige sowie für professionelle Pflegeanbieter, sah aber auch weiterreichenden gesetzlichen Änderungsbedarf, insbesondere in der Anpassung eines Pflegebedürftigkeitsbegriffes, der den Ansprüchen einer älter werdenden Gesellschaft gerecht wird.

Aus Sicht der Gesetzlichen Krankenversicherung stellte der Geschäftsführer Pflege der AOK PLUS, Herr Bernd Kuhlmann, die Aspekte der Pflegeversicherung zur Entlastung und Unterstützung für pflegende Angehörige dar und wies auf die durch das Gesetz geschaffene deutliche Fristverkürzung auf fünf Wochen bis zur Pflege-Bescheid-Erteilung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) hin, warnte jedoch zugleich vor einem schon heute absehbaren Mangel an Pflegekräften, die die gesellschaftlichen Vorstellungen angemessener Versorgung von Pflegebedürftigen umsetzen könnten.

Herr Friedrich R. München, stellvertretender Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen, berichtete praxisnah über die Erfahrungen in sächsischen Krankenhäusern mit den Schnittstellen zwischen Krankenhaus und Pflegeanbietern. Vor allem die im Gesetz vorgesehene verbesserte Beratung und die fristgerechte Begutachtung der Pflegebedürftigen stellen seiner Meinung nach einen Schritt in die richtige Richtung dar.

Frau Ines Weiser, Fachreferentin Pflege des MDK Sachsen e.V., legte hingegen den Blick auf die Herausforderungen im MDK durch die verkürzten Beurteilungsfirsten. Für die Vor-Ort-Arbeit des begutachtenden Medizinischen Dienstes sieht sie den aktuellen Begriff von Pflegebedürftigkeit noch zu stark auf die Dimensionen von Verrichtungen und deren Zeitbedarfe (Minutenpflege) ausgerichtet und fordert eine Anpassung der Pflegebedürftigkeitsdefinition mit der nächsten Novellierung.

Abschließend sprachen Dr. Regine Rohark, Geschäftsführerin Bautzener Wohnungsbaugesellschaft mbH, und Hartmut Vogel, Dipl. Sozialarbeiter (FH), über ihre Erfahrungen mit Neuen Wohnformen (Demenz-WG), den Umgang mit Pflegebedürftigen aus Sicht der Wohnugnsbaugesellschaft und einer sich abzeichnenden Überforderung von Immobilienverwaltungen in einer alternden Gesellschaft. Einig waren sich alle Referenten in der Einschätzung, dass mit dem PNG der große gesetzgeberische Wurf noch nicht getan ist.

Die Vorträge zur Veranstaltung finden Sie hier

Programm 


Stand: 12.02.2013 17:19
Autor: Andreas Werblow

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