(Stand vom 25. 1. 2013)
Präambel
Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen
Universität Dresden ist ein Kompetenzzentrum zur Koordination
von wissenschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der
Gesundheitsökonomie und weiterer für das Gesundheitswesen
relevanter Themenfelder. Das Ziel des Gesundheitsökonomischen
Zentrums ist die Verbreitung und Anwendung von
gesundheitsökonomischem Wissen im universitären und
außeruniversitären Bereich. Das Gesundheitsökonomische Zentrum
versteht sich als Informationsstelle wie auch als
Organisationsforum für wissenschaftliche und praxisbezogene
Initiativen, die diesem Ziel dienen.
Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen Universität
Dresden ist der Zusammenschluss der an der Technischen
Universität Dresden vorhandenen wissenschaftlichen
Einrichtungen verschiedener Disziplinen und Fakultäten, die auf
dem Gebiet der Gesundheitsökonomie, der medizinischen /
medizintechnischen Evaluation wie auch juristischer,
sozialwissenschaftlicher oder bauarchitektonischer
Fragestellungen im Gesundheitssektor arbeiten. Darüber hinaus
steht es interessierten Personen weiterer Fachbereiche wie auch
Praxispartnern offen.
Das Kompetenzzentrum leistet damit einen Beitrag zur
Forschungsprofillinie Bevölkerung, Infrastruktur und Verkehr
der Technischen Universität Dresden.
§ 1 Name und Aufgaben
Das Zentrum führt den Namen "Gesundheitsökonomisches Zentrum
der Technischen Universität Dresden".
Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen Universität
Dresden erfüllt folgende Aufgaben:
- Förderung und Befähigung zu interdisziplinärer
Zusammenarbeit im multidisziplinären Fachgebiet insbesondere
von Wirtschaftswissenschaften / Medizin / Architektur /
Rechtswissenschaften / Soziologie
- Bündelung und gemeinsame Vermittlung der
Forschungskapazitäten der beteiligten Einrichtungen
- praxisnaher Transfer von Forschungsergebnissen
- Vermittlung von gesundheitsökonomischen Inhalten in der
Lehre der beteiligten Einrichtungen.
Im Einzelnen:
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit Das
Gesundheitsökonomische Zentrum fördert die Bearbeitung
interdisziplinärer Forschungsfragen wie:
- ökonomische Bewertung von Leben und Gesundheit
- empirische Analysen von Gesundheitsrisiken, -zuständen
und -leistungen
- Evaluation von Organisationsformen der medizinischen
Versorgung
- Kosten und Nutzen von medizinischen Behandlungen
- Management in Krankenhäusern
- Demographie und Gesundheit
durch die
- Förderung von gegenseitigem Methodenverständnis,
- gegenseitige methodische Unterstützung
- gemeinsame Methodenentwicklung
- Bündelung von Forschungskapazitäten
- Das Kompetenzzentrum bündelt die einschlägigen
Forschungskompetenzen der beteiligten Institutionen und
Professuren der TU Dresden.
- Das Kompetenzzentrum pflegt die Kooperation mit
Vertretern der nationalen Gesundheitsforschung anderer
Institutionen, Forschungseinrichtungen, Hoch- und
Fachschulen sowie der freien Wirtschaft.
- Praxisnaher Transfer von Forschungskapazitäten
- Die Mitglieder des Kompetenzzentrums gestalten aktuelle
Trends durch Beratung von Wirtschaft und Politik mit.
- Im Rahmen des Kompetenzzentrums tauschen Wissenschaft
und Praxis Erfahrungen und Wissen aus und initiieren
praxisnahe Forschungsprojekte.
- Vermittlung von gesundheitsökonomischen Inhalten in der
Lehre der beteiligten Einrichtungen
- Das Kompetenzzentrum versteht sich als Weiterbildungsort
für Gesundheitsökonomie, in dem ein regelmäßiger und
systematischer fachbezogener Informationsaustausch zwischen
Wissenschaftlern und Praxispartnern stattfindet.
- Die Mitglieder entwickeln Module mit
gesundheitsökonomischem und gesundheitswissenschaftlichem
Inhalt, die in bestehende Studiengänge der beteiligten
Fakultäten integriert werden können.
§ 2 Mitglieder
Das Gesundheitsökonomische Zentrum besteht aus ordentlichen
und fördernden Mitgliedern.
- Ordentliche Mitglieder können werden:
- Professuren, Institute und Wissenschaftler/-innen der
Technischen Universität Dresden, die auf dem Gebiet der
Gesundheitsökonomie arbeiten.
- Fördernde Mitglieder können werden:
- Unternehmen, Vereine, Verbände sowie natürliche
Personen, die die Ziele des Gesundheitsökonomischen Zentrums
unterstützen.
Die Aufnahme ist beim Vorstand des Gesundheitsökonomischen
Zentrums schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft endet
durch
- Auflösung einer Einrichtung/Gesellschaft oder Tod einer
Person,
- Austritt,
- Ausschluss.
Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September zum Ende des
Jahres gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.
Über Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernden
Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
Ordentliche Gründungsmitglieder des Gesundheitsökonomischen
Zentrums sind die im Anhang aufgeführten Wissenschaftler/innen
und Einrichtungen der Technischen Universität Dresden.
§ 3 Organe
Organe des Gesundheitsökonomischen Zentrums sind die
Mitgliederversammlung, der Vorstand und der wissenschaftliche
Beirat.
§ 4 Mitgliederversammlung
In der Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen
Mitglieder je eine Stimme. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr
als drei Stimmen vertreten. Fördernde Mitglieder können mit
beratender Stimme daran teilnehmen.
Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis ihrer
ordentlichen Mitglieder den Vorstand des
Gesundheitsökonomischen Zentrums und kann über
Ehrenmitgliedschaften im Vorstand beschließen.
Der/die Geschäftsführende Direktor/in berichtet der
Mitgliederversammlung über alle Angelegenheiten von
grundsätzlicher Bedeutung.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, dem Vorstand geeignete
Projekte und Initiativen vorzuschlagen.
Sie beschließt Änderungen dieser Ordnung. Sie erteilt dem
Vorstand und ggf. weiteren Beauftragten (Geschäftsführern,
Kassenprüfern) Entlastung.
Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Geschäftsführenden
Direktor/in mindestens einmal im Jahr einberufen.
§ 5 Vorstand
Das Gesundheitsökonomische Zentrum wird geleitet von einem
Vorstand. Der Vorstand bestimmt aus seinem Kreis im jährlichen
Turnus den/die Geschäftsführenden Direktor/in sowie bis zu zwei
Stellvertreter/innen. Der Vorstand hat bis zu fünf ordentliche
Mitglieder, die in der Regel für die Dauer von drei Jahren
gewählt werden, und Ehrenmitglieder, die dauerhaft, aber ohne
Stimmrecht dem Vorstand angehören.
Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des
Gesundheitsökonomischen Zentrums zuständig, soweit sie nicht
nach dieser Ordnung einem anderen Organ übertragen worden sind.
Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:
- die Festlegung des Arbeitsprogramms,
- die Entscheidung über die Aufnahme von Projekten,
- die Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung und die
Finanzen des Gesundheitsökonomischen Zentrums.
§ 6 Wissenschaftlicher Beirat
Der Vorstand wird unterstützt von einem wissenschaftlichen
Beirat. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus ordentlichen
Mitgliedern, die auf Vorschlag der Mitgliederversammlung vom
Vorstand in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren
bestellt werden, und Ehrenmitgliedern, die dauerhaft, aber ohne
Stimmrecht vom Vorstand im Benehmen mit der
Mitgliederversammlung ernannt werden. Dem wissenschaftlichen
Beirat gehört von Amts wegen ein Mitglied des
Rektoratskollegiums der Technischen Universität Dresden
an.
Der wissenschaftliche Beirat wählt für die Dauer von drei
Jahren seine/n Vorsitzende/n. Alljährlich findet eine
Beiratssitzung statt, für die der Vorstand einen
Geschäftsbericht über die Tätigkeiten des
Gesundheitsökonomischen Zentrums vorlegt.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit Unterzeichnung durch die
Gründungsmitglieder in Kraft.
Anhang
Gründungsmitglieder des Gesundheitsökonomischen Zentrums der
TU Dresden
Prof. Dr. Horst-Peter Götting
für die juristische Fakultät
Prof. Dr. Thomas Günther
Lehrstuhl Betriebliches Rechnungswesen / Controlling
PD. Dr. Vjera Holthoff
Leiterin Universitäts-Gedächtnisambulanz
Leiterin Tagesklinik
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Prof. Dr. Alexander Karmann
Beauftragter Gesundheitsökonomie der Fakultät
Wirtschaftswissenschaften und für die Fakultät
Wirtschaftswissenschaften
Prof. Dr. Karl Lenz
Institut für Soziologie
Prof. Dr. Heinz Reichmann
für die medizinische Fakultät
Prof. Dr. Peter Schmieg
Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten
Prof. Dr. Günther Schneider
Honorarprofessor der juristischen Fakultät