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Satzung

(Stand vom 25. 1. 2013)

Präambel

Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen Universität Dresden ist ein Kompetenzzentrum zur Koordination von wissenschaftlichen Aktivitäten auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie und weiterer für das Gesundheitswesen relevanter Themenfelder. Das Ziel des Gesundheitsökonomischen Zentrums ist die Verbreitung und Anwendung von gesundheitsökonomischem Wissen im universitären und außeruniversitären Bereich. Das Gesundheitsökonomische Zentrum versteht sich als Informationsstelle wie auch als Organisationsforum für wissenschaftliche und praxisbezogene Initiativen, die diesem Ziel dienen.

Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen Universität Dresden ist der Zusammenschluss der an der Technischen Universität Dresden vorhandenen wissenschaftlichen Einrichtungen verschiedener Disziplinen und Fakultäten, die auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie, der medizinischen / medizintechnischen Evaluation wie auch juristischer, sozialwissenschaftlicher oder bauarchitektonischer Fragestellungen im Gesundheitssektor arbeiten. Darüber hinaus steht es interessierten Personen weiterer Fachbereiche wie auch Praxispartnern offen.

Das Kompetenzzentrum leistet damit einen Beitrag zur Forschungsprofillinie Bevölkerung, Infrastruktur und Verkehr der Technischen Universität Dresden.

 

§ 1 Name und Aufgaben

Das Zentrum führt den Namen "Gesundheitsökonomisches Zentrum der Technischen Universität Dresden".

Das Gesundheitsökonomische Zentrum der Technischen Universität Dresden erfüllt folgende Aufgaben:

  1. Förderung und Befähigung zu interdisziplinärer Zusammenarbeit im multidisziplinären Fachgebiet insbesondere von Wirtschaftswissenschaften / Medizin / Architektur / Rechtswissenschaften / Soziologie
  2. Bündelung und gemeinsame Vermittlung der Forschungskapazitäten der beteiligten Einrichtungen
  3. praxisnaher Transfer von Forschungsergebnissen
  4. Vermittlung von gesundheitsökonomischen Inhalten in der Lehre der beteiligten Einrichtungen.

Im Einzelnen:

  1. Interdisziplinäre Zusammenarbeit Das Gesundheitsökonomische Zentrum fördert die Bearbeitung interdisziplinärer Forschungsfragen wie:
    • ökonomische Bewertung von Leben und Gesundheit
    • empirische Analysen von Gesundheitsrisiken, -zuständen und -leistungen
    • Evaluation von Organisationsformen der medizinischen Versorgung
    • Kosten und Nutzen von medizinischen Behandlungen
    • Management in Krankenhäusern
    • Demographie und Gesundheit
    durch die
    • Förderung von gegenseitigem Methodenverständnis,
    • gegenseitige methodische Unterstützung
    • gemeinsame Methodenentwicklung
  2. Bündelung von Forschungskapazitäten
    • Das Kompetenzzentrum bündelt die einschlägigen Forschungskompetenzen der beteiligten Institutionen und Professuren der TU Dresden.
    • Das Kompetenzzentrum pflegt die Kooperation mit Vertretern der nationalen Gesundheitsforschung anderer Institutionen, Forschungseinrichtungen, Hoch- und Fachschulen sowie der freien Wirtschaft.
  3. Praxisnaher Transfer von Forschungskapazitäten
    • Die Mitglieder des Kompetenzzentrums gestalten aktuelle Trends durch Beratung von Wirtschaft und Politik mit.
    • Im Rahmen des Kompetenzzentrums tauschen Wissenschaft und Praxis Erfahrungen und Wissen aus und initiieren praxisnahe Forschungsprojekte.
  4. Vermittlung von gesundheitsökonomischen Inhalten in der Lehre der beteiligten Einrichtungen
    • Das Kompetenzzentrum versteht sich als Weiterbildungsort für Gesundheitsökonomie, in dem ein regelmäßiger und systematischer fachbezogener Informationsaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praxispartnern stattfindet.
    • Die Mitglieder entwickeln Module mit gesundheitsökonomischem und gesundheitswissenschaftlichem Inhalt, die in bestehende Studiengänge der beteiligten Fakultäten integriert werden können.

     

§ 2 Mitglieder

Das Gesundheitsökonomische Zentrum besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern.

  1. Ordentliche Mitglieder können werden:
    • Professuren, Institute und Wissenschaftler/-innen der Technischen Universität Dresden, die auf dem Gebiet der Gesundheitsökonomie arbeiten.
  2. Fördernde Mitglieder können werden:
    • Unternehmen, Vereine, Verbände sowie natürliche Personen, die die Ziele des Gesundheitsökonomischen Zentrums unterstützen.

Die Aufnahme ist beim Vorstand des Gesundheitsökonomischen Zentrums schriftlich zu beantragen. Die Mitgliedschaft endet durch

  • Auflösung einer Einrichtung/Gesellschaft oder Tod einer Person,
  • Austritt,
  • Ausschluss.

Der Austritt ist jeweils bis zum 30. September zum Ende des Jahres gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären.

Über Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernden Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Ordentliche Gründungsmitglieder des Gesundheitsökonomischen Zentrums sind die im Anhang aufgeführten Wissenschaftler/innen und Einrichtungen der Technischen Universität Dresden.

 

§ 3 Organe

Organe des Gesundheitsökonomischen Zentrums sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und der wissenschaftliche Beirat.

 

§ 4 Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung haben alle ordentlichen Mitglieder je eine Stimme. Ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei Stimmen vertreten. Fördernde Mitglieder können mit beratender Stimme daran teilnehmen.

Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis ihrer ordentlichen Mitglieder den Vorstand des Gesundheitsökonomischen Zentrums und kann über Ehrenmitgliedschaften im Vorstand beschließen.

Der/die Geschäftsführende Direktor/in berichtet der Mitgliederversammlung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung.
Die Mitgliederversammlung hat das Recht, dem Vorstand geeignete Projekte und Initiativen vorzuschlagen.
Sie beschließt Änderungen dieser Ordnung. Sie erteilt dem Vorstand und ggf. weiteren Beauftragten (Geschäftsführern, Kassenprüfern) Entlastung.

Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Geschäftsführenden Direktor/in mindestens einmal im Jahr einberufen.

 

§ 5 Vorstand

Das Gesundheitsökonomische Zentrum wird geleitet von einem Vorstand. Der Vorstand bestimmt aus seinem Kreis im jährlichen Turnus den/die Geschäftsführenden Direktor/in sowie bis zu zwei Stellvertreter/innen. Der Vorstand hat bis zu fünf ordentliche Mitglieder, die in der Regel für die Dauer von drei Jahren gewählt werden, und Ehrenmitglieder, die dauerhaft, aber ohne Stimmrecht dem Vorstand angehören.

Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Gesundheitsökonomischen Zentrums zuständig, soweit sie nicht nach dieser Ordnung einem anderen Organ übertragen worden sind. Zu seinen Aufgaben gehört insbesondere:

  • die Festlegung des Arbeitsprogramms,
  • die Entscheidung über die Aufnahme von Projekten,
  • die Beschlussfassung über die Geschäftsverteilung und die Finanzen des Gesundheitsökonomischen Zentrums.

 

§ 6 Wissenschaftlicher Beirat

Der Vorstand wird unterstützt von einem wissenschaftlichen Beirat. Der wissenschaftliche Beirat besteht aus ordentlichen Mitgliedern, die auf Vorschlag der Mitgliederversammlung vom Vorstand in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren bestellt werden, und Ehrenmitgliedern, die dauerhaft, aber ohne Stimmrecht vom Vorstand im Benehmen mit der Mitgliederversammlung ernannt werden. Dem wissenschaftlichen Beirat gehört von Amts wegen ein Mitglied des Rektoratskollegiums der Technischen Universität Dresden an.

Der wissenschaftliche Beirat wählt für die Dauer von drei Jahren seine/n Vorsitzende/n. Alljährlich findet eine Beiratssitzung statt, für die der Vorstand einen Geschäftsbericht über die Tätigkeiten des Gesundheitsökonomischen Zentrums vorlegt.

 

§ 7 Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit Unterzeichnung durch die Gründungsmitglieder in Kraft.

 

Anhang

Gründungsmitglieder des Gesundheitsökonomischen Zentrums der TU Dresden


Prof. Dr. Horst-Peter Götting
für die juristische Fakultät

Prof. Dr. Thomas Günther
Lehrstuhl Betriebliches Rechnungswesen / Controlling

PD. Dr. Vjera Holthoff
Leiterin Universitäts-Gedächtnisambulanz
Leiterin Tagesklinik
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie

Prof. Dr. Alexander Karmann
Beauftragter Gesundheitsökonomie der Fakultät Wirtschaftswissenschaften und für die Fakultät Wirtschaftswissenschaften

Prof. Dr. Karl Lenz
Institut für Soziologie

Prof. Dr. Heinz Reichmann
für die medizinische Fakultät

Prof. Dr. Peter Schmieg
Professur für Sozial- und Gesundheitsbauten

Prof. Dr. Günther Schneider
Honorarprofessor der juristischen Fakultät

 

Stand: 09.04.2013 15:33
Autor: Sebastian Bürger

Kontakt

Sekretariat
Yvonne Bludau M. A.
Tel.: +49 351 463-35900
Fax: +49 351 463-37790
goez@mailbox.tu-dresden.de

Bürozeiten:
Montag und Mittwoch:
13.00 - 17.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag:
8.30 - 12.30 Uhr

Sitz:
TU Dresden, Schumannbau
Münchner Platz 1-3
Raum C 062


Post:
Gesundheitsökonomisches Zentrum der TU Dresden
Prof. Dr. Karmann
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden