Setzen Sie sich vor der Annahme von Drittmitteln
frühzeitig mit dem Dezernat 5 in Verbindung.
Wir beraten Sie zum Verfahrensablauf und zum
Vertragsmanagement.
Die Absicht Drittmittel anzunehmen, ist dem Dezernat 5
rechtzeitig vor der Annahme anzuzeigen (Anzeige
eines Forschungsprojektes). Der Projektleiter ist für
die vertragsgemäße Erfüllung aller Leistungen und
Berichtspflichten aus Drittmittelprojekten persönlich
verantwortlich.
Weiteres s. Sächsisches Amtsblatt vom 04.April 2005
(SächsABl. S. 343 ff).
Neu:
Aufgrund von
Auflagen aus dem Wettbewerbsrecht der EU (in Verbindung mit dem
Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen
für Forschung, Entwicklung und Innovation) sind
staatliche Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten
verboten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Trennung
von wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten
der TU Dresden (Trennungsrechnung). Bei allen neuen
Projekten und Tätigkeiten, die als "wirtschaftliche
Tätigkeiten" zu werten sind, ist seit dem 01.04.2012 ein
neues Kalkulationsschema zugrunde zu legen. Folgende
Unterlagen stehen Ihnen dazu zur Verfügung:
Korruption und
Drittmittelforschung bzw. Sponsoring
(04/00)