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Wichtige Hinweise zur Drittmittelforschung

Setzen Sie sich vor der Annahme von Drittmitteln frühzeitig mit dem Dezernat 5 in Verbindung.
Wir beraten Sie zum Verfahrensablauf und zum Vertragsmanagement.
Die Absicht Drittmittel anzunehmen, ist dem Dezernat 5 rechtzeitig vor der Annahme anzuzeigen (Anzeige eines Forschungsprojektes). Der Projektleiter ist für die vertragsgemäße Erfüllung aller Leistungen und Berichtspflichten aus Drittmittelprojekten persönlich verantwortlich. 

Weiteres s. Sächsisches Amtsblatt vom 04.April 2005 (SächsABl. S. 343 ff).


Neu:
Aufgrund von Auflagen aus dem Wettbewerbsrecht der EU (in Verbindung mit dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation) sind staatliche Beihilfen für wirtschaftliche Tätigkeiten verboten. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Trennung von wirtschaftlichen und nicht wirtschaftlichen Tätigkeiten der TU Dresden (Trennungsrechnung). Bei allen neuen Projekten und Tätigkeiten, die als "wirtschaftliche Tätigkeiten" zu werten sind, ist seit dem 01.04.2012 ein neues Kalkulationsschema zugrunde zu legen. Folgende Unterlagen stehen Ihnen dazu zur Verfügung:

 

Korruption und Drittmittelforschung bzw. Sponsoring    (04/00)

Stand: 03.05.2013 10:49
Autor: Forschungförderung

Kontakt

Ansprechpartner:
Dr. Klaus Eulenberger
Sachgebietsleiter

email iconKlaus.Eulenberger@
tu-dresden.de

Tel.: +49 351 463-32581
Fax: +49 351 463-37170

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01062 Dresden

Pakete:
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