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Aktuelle Meldungen

 

 

Neue Aufrufe im Programm 'Menschen' des 7. Forschungsrahmenprogramms


Am 14. März 2013 hat die Europäische Kommission neue Ausschreibungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im Programm 'Menschen' des 7. Forschungsrahmenprogramms veröffentlicht. Mit Hilfe der Marie Curie Individualstipendien soll die Mobilität von Nachwuchswissenschaftlern/innen gefördert und ein 'Europäischer Arbeitsmarkt für Forscher' etabliert werden.

Der Aufruf erfolgt für folgende Marie Curie Individualstipendien:

1) Intra-European Fellowships for Career Development (IEF)

  • Die Europäische Union fördert einen Forschungsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat
  • Forscher/innen reisen aus einem EU-Mitgliedsstaat (EU oder assoziiert) in einen EU-Mitgliedsstaat (EU oder assoziiert)
  • Für alle Forschungsfelder offen
  • Teilnahmeberechtigung:
    • Doktortitel oder 4 Jahre Forschungstätigkeiten
    • Forscher/innen mit der Nationalität eines EU-Mitgliedstaates die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate im Gastland aufgehalten haben

2) International Incomming Fellowship (IIF)

  • Die Europäische Union fördert einen Forschungsaufenthalt in einem EU-Mitgliedsstaat
  • Forscher/innen reisen aus einem Drittstaat in ein EU-Mitgliedsstaat (EU oder assoziiert)
  • Für alle Forschungsfelder offen
  • Teilnahmeberechtigung:
    • Doktortitel oder 4 Jahre Forschungstätigkeiten
    • Forscher/innen jeder Nationalität, die aus einem Drittstaat kommen und die sich weniger als 12 Monate in den vergangenen 3 Jahren im Land der Gastinstitution aufgehalten haben

3) International Outgoing Fellowship for Career Development (IOF)

  • Die Europäische Union fördert einen Forschungsaufenthalt in einem Drittstaat
  • Forscher/innen reisen aus einem EU-Mitgliedsstaat (EU oder assoziiert) in einen Drittstaat
  • Für alle Forschungsfelder offen
  • Teilnahmeberechtigung:
    • Doktortitel oder 4 Jahre Forschungstätigkeiten
    • Forscher/innen mit der Nationalität eines EU-Mitgliedsstaats, die sich in den letzten 3 Jahren nicht länger als 12 Monate in dem Drittstaat aufgehalten haben

Die Laufzeit der Förderung beträgt für alle Individualstipendien in der Regel 1-2 Jahre. Für IIF und IOF Individualstipendien kann eine 1-jährige Rückkehrphase beantragt werden. Für alle Individualstipendien gilt die Einreichungsfrist zum 14. August 2013.

Bei Interesse an einer Antragstellung in einem der genannten Individualstipendien erhalten Sie im EPC weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Beantragung.

Kontakt:
European Project Center
Bertram Skibinski
Tel: (0351) 463-42192
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: mailto:bertram.skibinski1@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de

 

25. Bundestagung zur EU-Forschungsförderung


Vom 25.-27. Juni 2013 laden die Technische Universität Dresden und die Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) zur 25. KoWi-Bundestagung zur EU-Forschungsförderung ein.

Die jährliche Veranstaltung ist ein zentrales Forum für den Informations-, Meinungs- und Erfahrungsaustausch zum 7. Forschungsrahmenprogramm der EU. Darüber hinaus werden wichtige Entwicklungen des Europäischen Forschungsraums und des zukünftigen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizon 2020“ vorgestellt und diskutiert. Die Tagung richtet sich insbesondere an EU-ForschungsreferentInnen und Multiplikatoren aus deutschen Hochschulen, Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie Förderorganisationen. Hochrangige Repräsentanten aus den europäischen Institutionen, den nationalen Ministerien, der Wirtschaft sowie Hochschulen, Forschungs- und Fördereinrichtungen stehen dazu als Referenten und Diskussionspartner zur Verfügung. Die Bundestagung wird insofern auch wieder gute Möglichkeiten für das Networking und den informellen Austausch bieten. Wir freuen uns darauf, zu dieser Jubiläumsveranstaltung rund 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Dresden begrüßen zu können.

Europäische Kommission sucht ExpertInnen für Horizon 2020


Die Europäische Kommission sucht ExpertInnen aller Fachrichtungen zur Vorbereitung der Schwerpunkte und Themen in Horizon 2020, dem neuen Forschungs- und Innovationsprogramm der Europäischen Union. Die Expertengruppen sollen der Kommission bei der thematischen Ausgestaltung der Arbeitsprogramme beratend zur Seite stehen.

Die ersten Expertengruppen sollen bereits dieses Frühjahr ihre Arbeit aufnehmen und an der Vorbereitung der ersten Ausschreibungen beteiligt sein. Das Mandat wird zunächst auf 2 Jahre erteilt und kann um bis zu 2 weitere Jahre verlängert werden. Die Bewerbungsfrist hierfür endet am 6. März 2013 um 17 Uhr Brüsseler Ortszeit.
Während der gesamten Laufzeit von Horizon 2020 wird der Aufruf für Interessensbekundungen geöffnet sein, um Neubesetzungen für kommende Ausschreibungsrunden zu ermöglichen.

Mehr Informationen zu dem Aufruf der Europäischen Kommission, der Liste der Fachbereiche, für die ExpertInnen gesucht werden, sowie das Formular zur Einreichung von Interessensbekundungen finden Sie auf folgender Website:
http://ec.europa.eu/research/horizon2020/index_en.cfm?pg=h2020-experts

 

Sechster und letzter Aufruf im TEMPUS IV-Programm veröffentlicht


Der sechste Aufruf im TEMPUS IV – Programm wurde veröffentlicht. Ziel des Programms ist die Reformierung des Hochschulwesens durch internationale Zusammenarbeit zwischen Hochschulinstitutionen der EU und Hochschulen der vier Zielregionen: Osteuropa/Russland, Zentralasien, westlicher Balkan und Naher Osten/Nordafrika.

Das für diesen Aufruf vorgesehene Gesamtbudget beträgt 129,8 Mio. EUR, wobei die Fördersumme pro Projekt zwischen 0,5 und 1,5 Mio. EUR liegt (Ausnahme: Kosovo und Montenegro: 300.000 EUR Mindestfördersumme). Die Förderquote in den Projekten beträgt 90%, die maximale Projektlaufzeit 24 oder 36 Monate. Mit diesem Aufruf sollen rund 170 Projekte gefördert werden.

Projektkonsortien müssen sich aus mindestens 3 EU- sowie 3 Partnerhochschulen eines Landes (für nationale Projekte) oder aus 3 EU- sowie je 2 Hochschulen aus mindestens 2 Partnerländern (für Mehrländerprojekte) zusammensetzen. Nationale und regionale Prioritäten geben den Rahmen für mögliche Projektinhalte vor.

Die Antragsfrist zur Einreichung von Projektvorschlägen ist der 26.03.2013, 12:00 Uhr mittags, CET. Wir bitten alle Interessenten um frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem EPC zur Vorabstimmung der Projektanträge, da die Bewilligung durch das Programm auf drei erfolgreiche Anträge pro Hochschule begrenzt sind.

Die Antragsunterlagen sowie weiterführende Informationen zum aktuellen Aufruf stehen unter folgendem Link zur Verfügung:  http://eacea.ec.europa.eu/tempus/funding/2012/call_eacea_35_2012_en.php

Kontakt:
European Project Center
Anne Kadolph
Tel: (0351) 463-42188
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: anne.kadolph@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de

Projektanträge der Medizinischen Fakultät:
European Project Center
Herrn Carsten Glück
Tel: (0351) 463-34675
E-Mail: carsten.glueck@tu-dresden.de

 

Informationsveranstaltung Lifelong Learning und Tempus IV am 20.11.2012


Vor einigen Wochen wurde im Programm Lifelong Learning (LLP) der sechste Aufruf der Europäischen Kommission veröffentlicht. Außerdem wird Ende November 2012 die nächste Ausschreibung im Programm Tempus IV erwartet.

Um InteressentInnen über konkrete Fördermöglichkeiten in den Bildungsprogrammen LLP und Tempus IV zu informieren und Antragstellungen anzuregen, fand am 20. November 2012 von 09:00 bis 12:00 Uhr eine Informationsveranstaltung an der Technischen Universität Dresden statt. In kurzen Vorträgen erhielten die TeilnehmerInnen Informationen zu den neuen Aufrufen, nützliche Hinweise zur Beantragung von Fördergeldern sowie Einblicke in erfolgreiche Projekte.

Die Vorträge stehen hier zum Download bereit:

Zeit

Thema

ReferentInnen

09:00 – 09:15 Uhr

Begrüßung und Einführung

Anne Kadolph (EPC)

09:15 – 10:00 Uhr

Lifelong Learning Programme (LLP)

Aktueller Aufruf, Informationen zur Antragstellung und Förderprioritäten

Ricarda Lohmann (EPC)

10:00 – 10:15 Uhr

LLP Projektvorstellung "MERLIN"

KA 2 Sprachen

Dr. Claudia Woldt (SLK)

10:15 – 10:30 Uhr

Pause

 

10:30 - 11:15 Uhr

TEMPUS IV Programm

Aktueller Aufruf,  Informationen zur Antragstellung und Förderprioritäten

Anne Kadolph (EPC)

11:30 – 11:45 Uhr

Tempus IV Projektvorstellung "IKTRu"

Joint Project Curricular Reform

Ingo Flemming (Institut für Baubetriebswesen)

11:45 – 12:00 Uhr

Weitere EU-Drittlandkooperation

Aktueller Aufruf ACP-EU Cooperation Programme in Science and Technology II

Ina-Maria Stiehler (EPC)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt:
European Project Center
Tel: (0351) 463-39741
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: epc@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de



Zweiter UND LETZTER Aufruf im ACP-EU Support Programme


Im African-Caribbean-Pacific Programm (ACP) gibt es die Möglichkeit im Bereich ACP Cultures+ Programme bis 20.Dezember 2012 und im Bereich Science and Technology bis 07.02.2013 Projektvorschläge einzureichen.

a) ACP Cultures+

Ziele:
Durch die Förderung des kulturellen Sektors und die Aufrechterhaltung der kulturellen Diversität in den 79 ACP-Ländern, möchte das Programm einen Teil zur Armutsbekämpfung beitragen.

Der 2nd call verfolgt folgende spezifische Ziele:

  • Stärkung und Förderung des kulturellen Bereichs sowie Netzwerkaufbau
  • Förderung des Zugangs zu lokalen und regionalen sowie dem europäischen und dem internationalen Markte sowie Stärkung der Beziehungen innerhalb der ACP Länder
  • Kompetenzstärkung der Kulturschaffenden
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen des kulturellen Bereichs in den ACP Ländern
Förderbereiche:
Die Europäische Union fördert in diesem Programm Projekte mit einem Gesamtbudget von 14,8 Mio. Euro, die wie folgt auf 2 Bereiche aufgeteilt sind:

  • LOT 1: “Cinema and audiovisual sector”: 10 Mio. Euro
  • LOT 2: “Other sectors”: 4 Mio. Euro 
Pro Projekt werden Zuschüsse in Höhe von 50.000 Euro bis zu 500.000 Euro gefördert. 

Konsortien:
Teilnehmende Länder sind:

  • EU - Mitgliedsstaaten (27)
  • ACP - Länder (siehe Liste der 79 ACP Länder)
Die Konsortien müssen sich aus mind. 3 Projektpartnern zusammensetzen (inklusive Projektkoordinator/ Antragsteller). Zwei der Projektpartner müssen aus mind. 2 unterschiedlichen ACP Ländern kommen.

Projektdauer:
Es werden Projekte mit einer Laufzeit von 12-36 Monaten gefördert.


Informationen zum Call und Antragsunterlagen
http://www.acpculturesplus.eu/en/call-proposals-2012 


b) ACP Science and Technology II

Ziele:
Das Programm weist auf die Kluft zwischen den ACP Ländern und den Industrieländern im wissenschaftlichen sowie technologischen Bereich hin. Durch den Ausbau und die Stärkung in den Bereichen Wissenschaft/Forschung, Technologie und Innovation (Sciene, Technology & Innovation) finden die ACP Länder Anschluss an die Industrieländer.  "Sciene, Technology & Innovation" fördern  zugleich das wirtschaftliche Wachstum der betreffenden Länder und die Bekämpfung der Armut.

Förderbereiche:
Die Europäische Union fördert in diesem Programm Projekte mit einem Gesamtbudget von  20,8 Mio. Euro. Pro Projekt weden Zuschüsse in Höhe von 300.000 Euro bis zu 1 Mio. Euro gefördert.

Projekte aus folgenden Bereichen werden bevorzugt gefördert:

  • Zugang zu Energie und Energieeffizienz (energy access and efficiency)
  • Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit (agriculture and food security)

Konsortien:
Teilnehmende Länder sind:

  • EU - Mitgliedsstaaten (27)
  • ACP - Länder (siehe Liste der 79 ACP Länder)
Die Konsortien müssen sich aus mind. 3 Projektpartnern zusammensetzen (inklusive Projektkoordinator/ Antragsteller). Zwei der Projektpartner müssen aus mind. 2 unterschiedlichen ACP Ländern kommen. Die Anzahl der ACP Projektpartner muss immer höher sein als die Anzahl der EU Projektpartner.

Projektdauer:
Es werden Projekte mit einer Laufzeit von 12-36 Monaten gefördert.

Informationen zum Call und Antragsunterlagen
http://www.acp-st.eu/content/acp-eu-cooperation-programme-science-and-technology-ii-st-ii-call-proposals-launched


Kontakt:
European Project Center
Ina-Maria Stiehler
Tel: (0351) 463-42163
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: ina-maria.stiehler@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de

 

Neuer UND LETZTER Aufruf der aktuellen Förderperiode im Programm für Lebenslanges Lernen


Die allgemeine Zielsetzung des Programms für lebenslanges Lernen (LLP) besteht darin, durch lebenslanges Lernen dazu beizutragen, dass sich die Gemeinschaft zu einer fortschrittlichen wissensbasierten Gesellschaft mit nachhaltiger wirtschaftlicher Entwicklung, mehr und besseren Arbeitsplätzen und größerem sozialem Zusammenhalt entwickelt, in der zugleich ein guter Schutz der Umwelt für künftige Generationen gewährleistet ist. Insbesondere soll das Programm den Austausch, die Zusammenarbeit und die Mobilität zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung in der Gemeinschaft fördern, so dass sich diese zu einer weltweiten Qualitätsinstanz entwickeln.

Entsprechend werden in LLP vorrangig Maßnahmen gefördert, die mindestens eine der folgenden Prioritäten bedienen: .

  1. Entwicklung von Strategien für lebenslanges Lernen und Mobilität;
  2. Förderung der Zusammenarbeit zwischen allgemeiner und beruflicher Bildung und der Arbeitswelt;
  3. Unterstützung der Erstausbildung und Weiterbildung von Lehrkräften, Ausbildern und Leitern von Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  4. Förderung des Erwerbs von Schüsselkompetenzen im gesamten System der allgemeinen und beruflichen Bildung;
  5. Förderung der sozialen Eingliederung und der Gleichstellung der Geschlechter in der allgemeinen und beruflichen Bildung.


Förderbereiche
Die Europäische Union fördert mit dem Programm für lebenslanges Lernen von 2007 bis 2013 europäische Bildungskooperationen mit einem Gesamtbudget von fast 7 Milliarden Euro.

Das Programm deckt mit seinen vier Einzelprogrammen alle Bildungsbereiche und Altersgruppen ab.:

  • COMENIUS (Schulbildung),
  • ERASMUS (Hochschulbildung),
  • LEONARDO DA VINCI (Berufliche Bildung) und
  • GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung)


Ergänzt werden diese Programmlinien durch ein bereichsübergreifendes Querschnittsprogramm:

  • KA 1 – Politische Zusammenarbeit und Innovation
  • KA 2 – Sprachen
  • KA 3 – IKT
  • KA 3 – Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse [EU-finanzierter Projekte]


Konsortien
Teilnehmende Länder sind:

  • die 27 EU-Mitgliedstaaten,
  • die EFTA-EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen,
  • die Türkei sowie Kroatien und die Schweiz
  • in einzelnen Unterprogrammen ist eine Drittstaatenbeteiligung möglich.


Bei multilateralen Projekten besteht das Minimalkonsortium aus drei Hochschulen aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Die Bedingungen zum Minimalkonsortium sind von der Einzelaktivität abhängig und dem aktuellen Aufruf zu entnehmen.

Fördersatz
Maximal 75 %

Projektbudget und förderfähige Kosten
Für multilaterale Projekte beträgt der Zuschuss der EU maximal 400.000 Euro. Der EU-Zuschuss und die förderfähigen Kosten sind je Aktivität unterschiedlich und dem aktuellen Aufruf zu entnehmen.

Projektlaufzeit
Die Projektlaufzeit ist je Aktivität unterschiedlich; i.d.R. jedoch 1- 3 Jahre. Sie ist dem aktuellen Aufruf zu entnehmen.

Antragstermine und aktuelle Ausschreibungen für multilaterale Projekte, Netze und flankierende Maßnahmen

Informationen zum Call und Antragsunterlagen
http://eacea.ec.europa.eu/llp/funding/2013/call_lifelong_learning_2013.php 

Ansprechpartner
Für den Bereich ERASMUS sowie der dezentral ausgeschriebenen Aktivitäten (DAAD, BiBB) ist für Sie das Akademische Auslandsamt erster Ansprechpartner. Im Bereich der QUERSCHNITTSPROGRAMME und multilateralen Projekte (zentral ausgeschrieben durch EACEA) können Sie sich gern an uns wenden.

Kontakt:
European Project Center
Ricarda Lohmann
Tel: (0351) 463-39741
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: ricarda.lohmann@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de



    

Letzte große Ausschreibungsrunde im 7. Forschungsrahmenprogramm: Neue Aufrufe veröffentlicht


Am 9. Juli 2012 hat die Europäische Kommission neue Ausschreibungen zur Einreichung von Projektvorschlägen im 7. Forschungsrahmenprogramm veröffentlicht. Es handelt sich dabei um die letzte und zugleich auch finanziell größte Ausschreibungsrunde für Forschungs- und Innovationsprojekte. Das Gesamtbudget, das für das Arbeitsprogramm 2013 zur Verfügung steht, beläuft sich auf 8,1 Mrd. EUR. Die Einreichungsfristen sind sehr unterschiedlich und liegen zwischen Oktober 2012 und Mai 2013.

Für die folgenden thematischen Prioritäten aus dem Bereich Zusammenarbeit des 7. Forschungsrahmenprogramms wurden neue Aufrufe für Kooperationsprojekte veröffentlicht:

  • Gesundheit (Health)
  • Lebensmittel, Landwirtschaft, Fischerei und Biotechnologie (KBBE)
  • Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
  • Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien (NMP)
  • Energie
  • Umwelt (einschließlich Klimaänderung)
  • Transport (einschließlich Luftfahrt)
  • Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften (SSH)
  • Weltraum (SPACE)
  • Sicherheit (SECURITY)
  • Public-Private-Partnership-Initiativen: Fabriken der Zukunft, energieeffiziente Gebäude, umweltgerechte Kraftfahrzeuge


Im Bereich Ideen wurden Aufrufe veröffentlicht zu:

  • ERC Starting Grants
  • ERC Advanced Grants
  • ERC Proof on Concept


Im Bereich Menschen wurden Aufrufe veröffentlicht zu:

  • Initial Training Networks (ITN)
  • Co-funding of Regional, National and International Programmes (COFUND)
  • International Research Staff Exchange Scheme (IRSES)
  • International Incoming Fellowships (IIF)
  • Intra-European Fellowships for Career Development (IEF)
  • International Outgoing Fellowships for Career Development (IOF)
  • Career Integration Grants (CIG)


Im Bereich Kapazitäten wurden Aufrufe veröffentlicht zu:

  • Forschungsinfrastrukturen
  • Forschung zugunsten von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU)
  • Wissensregionen (Regions of Knowledge)
  • Stärkung des Forschungspotenzials (Research Potential)
  • Kohärente Entwicklung der Forschungspolitiken


Die detaillierten Ausschreibungsunterlagen können Sie im EPC erfragen oder unter folgendem Link abrufen:
 http://ec.europa.eu/research/participants/portal/page/fp7_calls

Bei Interesse an einer Antragstellung in einem der genannten Themengebiete erhalten Sie im EPC weitere Informationen sowie Unterstützung bei der Antragstellung.

 

Kontakt:
European Project Center
Sven Kreigenfeld
Tel: (0351) 463-39744
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: sven.kreigenfeld@tu-dresden.de



 

ESF-FÖRDERUNG fÜR TRANSNATIONALE hOCHSCHULPROJEKTE


Am 10.05.2011 genehmigte die Europäische Kommission den Änderungsantrag der Verwaltungsbehörde zum Operationellen Programm (OP) ESF des Freistaates Sachsen. Die Änderung des OP hat zur Folge, dass nun auch transnationale Maßnahmen an sächsischen Hochschulen, die der Stärkung der Leistungsfähigkeit sowie dem Wissen- und Know-How-Transfer dienen, gefördert werden können. Für den neuen Fördergegenstand gibt es aufgrund der vorangeschrittenen Förderperiode keinen Stichtag zur Antragseinreichung.

Das Budget dieses Fördergegenstandes beträgt derzeit ca. 2,0 Mio €. Das einzelne Projektvolumen sollte mind. 300.000 betragen.
Inhalt

Transnationale Hochschulprojekte müssen folgenden inhaltlichen Anforderungen genügen:

1. Allgemeine Anforderungen für transnationale Projekte im ESF in Sachsen

a. Echte Transnationalität

Alle Vorhaben müssen echte Transnationalität in Form von „Geben und Nehmen“ zwischen den beteiligten Projektpartner aufweisen. Mindestens einer Ihrer Projektpartner muss aus einem EU-Mitgliedstaat stammen.

b. „Mehrwert für Sachsen“

c. Ausgaben der Partner werden nicht finanziert, der sächsische Anteil bis zu 100%

Trotz dessen ist die Höhe der finanziellen Beteiligung des Projektpartners am Gesamtvorhaben in der Projektskizze anzugeben. Die Beteiligung Ihres Projektpartners muss in angemessenem Verhältnis zum Gesamtvorhaben stehen. Es besteht keine Verpflichtung, dass die Ausgaben Ihres Projektpartners ebenfalls aus ESF-Mitteln seines Heimatlandes finanziert werden.

2. Besondere Anforderungen für Transnationale Hochschulprojekte

Transnationale Hochschulprojekte müssen zudem die fachlich-inhaltlichen Voraussetzungen eines der fünf o.g. Fördergegenstände erfüllen:

 

  • Mentoringnetzwerke
  • Nachwuchsforschergruppen
  • Ausbau vorhandener Career-Service-Strukturen
  • Innovativen Pilot- und Entwicklungsprojekten
  • Postgradualen Bildungsvorhaben


Bitte beachten Sie außerdem, dass die degressive Förderung von bereits ESF-geförderten Career Services und Mentoringnetzwerken nicht durch Transnationale Hochschulprojekte ersetzt bzw. umgangen werden kann. Mit anderen Worten: Soweit Sie ein Vorhaben als Transnationales Hochschulprojekt/Mentoringnetzwerk oder Transnationales Hochschulprojekt/ Career Services planen, muss dieses mit eigenen zusätzlichen Angeboten parallel zum bestehenden Mentoringnetzwerk bzw. Career Services umgesetzt werden.

3. Förderfähige Ausgaben

Förderfähig waren bisher gemäß der Regeln für die förderfähigen Ausgaben und Kosten (FFAK) Personalausgaben, Sachkosten, Verwaltungskosten sowie Ausgaben für Teilnehmer. Die förderfähigen Ausgaben und Kosten im Hinblick auf transnationale und interregionale Maßnahmen wurden um folgende Präzisierungen erweitert:

 

  • Konzeptionelle Arbeit für das Vorhaben, Vorhabensdokumentation
  • Reiseausgaben
  • Transportausgaben, Reiseausgaben für Dolmetscher
  • Ausgaben im Rahmen der Projektvorbereitungsphase für einen Zeitraum bis zu 6 Monaten je nach Ausgangspunkt; Personalkosten für maximal 1 Vollzeitstelle mit adäquater TVL-Einstufung
  • Fremdleistungen
  • Übersetzung des Projektantrags / der Partnerschaftsvereinbarung, Leistungen für Dolmetscher / Übersetzer, externe Experten und Berater, Studien und Konzepte
  • Ausgaben für Verbrauchsmaterial
  • Kosten für Unterlagen, angemessene Bewirtung im Rahmen von Aktivitäten mit transnationalen Partnern
  • Ausgaben / Kosten für Räume für die Durchführung des Vorhabens
  • Miete für Raum / Konferenztechnik
  • Sachausgaben/-kosten für Verwaltung, Gebühren


Antragsverfahren

Vorstufe
Eckpunktepapier (Kurzdarstellung des Projekts auf maximal 4 Seiten)

1. Stufe
Einreichung der Projektskizze bei der SAB:
a) Inhalt und Struktur: („12-Punkte-Plan“)
b) Absichtserklärung 
c) Partnerschaftsvereinbarung

2. Stufe
Nach Priorisierung der Projektskizze erfolgt die Einreichung des Projektantrages auf der Grundlage von PRANO.

Projektmanagement
Das weitere Verfahren, insbesondere Mittelabruf, Zwischen- und Endverwendungsnachweis erfolgt wie bei den bislang geförderten Projekten.

Für Unterstützung bei der Beantragung von Projekten wenden Sie sich bitte an:

Kontakt:
European Project Center
Herr Christian Gerhardts
Tel: (0351) 463-42189
Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: christian.gerhardts@tu-dresden.de
Internet: www.epc-dresden.de

Projektanträge der Medizinischen Fakultät:
European Project Center
Herrn Carsten Glück
Tel: (0351) 463-34675
E-Mail: carsten.glueck@tu-dresden.de

 


Antragstellung ESF-Projekte Richtlinie ESF "Hochschule und ForschunG"


Gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen (RL ESF Hochschule und Forschung) vom 14.09.2010 gelten folgende Fördergegenstände:


  • I. Industriepromotionen
    II. Landesinnovationspromotionen
    III. Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere
    IV. Kooperative Promotionen
    V. Mentoringnetzwerke
    VI. Nachwuchsforschergruppen
    VII. Kompetenzschulen
    VIII. Forschungsnetzwerke
    IX. Ausbilderqualifizierungen
    X. Anpassungsqualifikationen
    XI. Career-Services
    XII. Innovative Pilot- und Entwicklungsvorhaben
    XIII. Transnationale Studienabschlussstipendien
    XIV. Postgraduale Bildungsangebote

    Bitte beachten Sie, dass durch die Änderung der ESF-Richtlinie des SMWK im Bereich der Promotionsförderung ab sofort Stipendien bereitgestellt werden. Die bisherige Förderung in Form von regulären Anstellungsverhältnissen mit der TU Dresden wird somit durch das Stipendium abgelöst. Darüber hinaus ist für alle Promotionsprojekte (Vorhabensbereiche I-IV) NICHT mehr die TU Dresden der Antragsteller sondern die Privatperson selbst.

    Aufgrund des hohen Interesses an den Vorhabensgegenständen "Landesinnovationspromotion", "Kooperative Promotionen" und "Nachwuchsforschergruppen" sind neben dem Nachweis der hohen Forschungsqualität noch deutlicher als bisher die beschäftigungspolitischen Zielsetzungen für die zu fördernden Wissenschaftler (künftige Einsatzmöglichkeiten in Sachsen; ggf. Letter of Intent mit sächsischen Unternehmen, insbes. zur Übernahme der Nachwuchsforscher und Promovenden) darzustellen.

    In den Vorhabensbereichen "Forschungsnetzwerke", "Ausbilderqualifizierungen", "Career Services" und "Mentoringnetzwerke" sind die Budgets laut Mitteilung dese SMWK bereits durch bewilligte Vorhaben gebunden bzw. für bereits angezeigte Vorhaben oder Verlängerungen reserviert. Anträge die dem SMWK bisher nicht angezeigt wurden, werden nicht mehr berücksichtigt.

    Mehr Informationen zu den Modalitäten der Antragstellung in den einzelnen Vorhabensbereichen finden Sie hier.

    Die letzte Möglichkeit zur Antragseinreichung für Vorhaben, die zwischen dem 01.04.2012 und dem 30.09.2012 beginnen sollten, war der 15.08.2011. Die Entscheidung über einen eventuellen zukünftigen Stichtag wird noch vom SMWK bekanntgegeben.

    Keine Stichtagsregelung für Projekte in den ESF- Vorhabensbereichen "Industriepromotion" und "Transnationale Vorhaben"

    Für Promotionsvorhaben, die im Vorhabensbereich I (Industriepromotion) der Richtlinie ESF Hochschule und Forschung eingereicht werden sollen, gilt auch weiterhin keine Stichtagsregelung. Anträge können somit laufend eingereicht werden.

    Für Anträge in diesem Fördergegenstand ist ein gemeinsames Interesse der TU Dresden und eines sächsischen Unternehmens am Promotionsthema Voraussetzung. Die Förderung erfolgt zu max. 50% durch die SAB und zu mind. 50% durch das Unternehmen.

    Transnationale Studienabschlussstipendien dienen der Vernetzung von Studierenden an sächsischen Hochschulen aus mittel- und osteuropäischen Staaten mit der sächsischen Wissenschaft und Wirtschaft. Studierenden aus den Staaten Mittel- und Osteuropas sollen durch die Vergabe von Stipendien, die dem Lebensunterhalt dienen, die Beendigung des fachspezifischen Studiums an sächsischen Hochschulen und das Kennenlernen der sächsischen Wirtschaft ermöglicht werden.

    Hinweis zum letzten Stichtag bei der Habilitationsförderung im Vorhabensbereich III (Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere)

    Der Stichtag 31.03.2011 war für die Habilitationsförderung im Fördergegenstand III der letzte Stichtag zur Einreichung gemäß ESF-Richtlinie.

    Für Unterstützung bei der Beantragung von Projekten wenden Sie sich bitte an:

    European Project Center
    Herrn Christian Gerhardts
    Tel: (0351) 463-42189
    Fax: (0351) 463-39742
    E-Mail: christian.gerhardts@tu-dresden.de
    Internet: www.epc-dresden.de

    Projektanträge der Medizinischen Fakultät:
    European Project Center
    Herrn Carsten Glück
    Tel: (0351) 463-34675
    E-Mail: carsten.glueck@tu-dresden.de

  •  

Grenzübergreifendes Förderprogramm Ziel 3 Sachsen-Polen


Der für das Ziel 3-Programm Sachsen-Polen zuständige binationale Begleitausschuss hat sich am 25.03.2009 in Zgorzelec abschließend auf das Auswahlverfahren und auf die Förderfähigkeitsregeln für gemeinsame Projekte verständigt.

Insgesamt 123,7 Mio. Euro stehen für gemeinsame sächsisch-polnische Projekte in den Landkreisen Görlitz und Bautzen sowie den grenznahen Gebieten auf polnischer Seite zur Verfügung. Erstmalig sind auch die benachbarten Teile der Woiwodschaft Lubuskie in das Förderprogramm einbezogen.

Die Europäische Union hat die benachbarten Mitgliedstaaten mit der Förderung der „Territorialen Zusammenarbeit“ vor neue Herausforderungen gestellt. Im Unterschied zum Vorläuferprogramm Interreg III A ist es nicht mehr ausreichend, dass die Projekte allein einen grenzüberschreitenden Effekt aufweisen. Förderbedingung ist nunmehr auch, dass die sächsischen und polnischen Projektpartner auf mindestens zwei der nachfolgend beschriebenen Formen zusammenarbeiten: Gemeinsame Planung - Gemeinsame Umsetzung -Gemeinsames Personal - Gemeinsame Finanzierung. Dadurch waren viele Abstimmungen mit den Partnern in der polnischen Regierung und den beteiligten Woiwodschaften erforderlich.

Das Förderspektrum ist sehr breit angelegt. Unter dem Oberziel „Grenzübergreifende Entwicklung“ können Projekte u. a. in den Bereichen Wirtschaft, Tourismus, Verkehr und Umwelt gefördert werden. Daneben bestehen im Rahmen des Förderziels „Grenzübergreifende gesellschaftliche Integration“ Fördermöglichkeiten für die Bereiche Bildung und Qualifizierung, Kunst und Kultur, Soziale Infrastruktur sowie Öffentliche Sicherheit.

Ziel 3 Sachsen-Polen im Internet: http://www.sn-pl.eu 

Kontakt:
European Project Center
Doris List
Tel: (0351) 463-42187


 

Europäischer Sozialfonds - Förderung von Hochschule und Forschung in Sachsen


Am 24. Juni 2008 trat die Richtlinie des SMWK zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds mitfinanzierten Vorhaben in den Bereichen Hochschule und Forschung im Freistaat Sachsen (RL ESF Hochschule und Forschung) sowie die Verwaltungsvorschrift ESF Hochschule und Forschung in Kraft. Seit dem 14. September 2010 gilt eine aktualisierte Fassung.

Die ESF - Förderung zielt auf die Stärkung des Fachkräftepotenzials und des Wissens- und Know How - Transfer zwischen Hochschulen, Berufsakademien, Forschungseinrichtungen und Unternehmen in Sachsen. Weiterhin sollen die Einstiegschancen von Akademikern in den sächsischen Arbeitsmarkt und deren Mobilität innerhalb des Arbeitsmarktes erhöht werden (vgl. RL ESF Seite 2). Der Freistaat Sachsen gewährt damit in der Förderperiode 2007 bis 2013 Zuwendungen für einzelne beschäftigungspolitische Vorhaben aus Mitteln des ESF und ergänzenden Landesmitteln.

Neben anderen Vorhabensbereichen können Promovenden oder Habilitanden der TU Dresden Anträge auf Promotionszuschüsse stellen. Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die an einer sächsischen Hochschule promovieren bzw. habilitieren wollen.

Förderbare Vorhaben 

Antragstellung 

Leitfaden 

 

Weiterführende Informationen:



Kontakt:
European Project Center
Tel: (0351) 463-42193, Fax: (0351) 463-39742
E-Mail: epc@tu-dresden.de
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Stand: 08.04.2013 14:49
Autor: Frank Bösenberg

AKTUELLE PROJEKTSTATISTIK
Stand: 06.12.2012


  • 253 laufend
  • 19 in Verhandlung
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  • 74 in Beantragung
  • 270 abgeschlossen

709 insgesamt

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