Das Thema Gleichstellung der Geschlechter wird an der TU Dresden seit längerer Zeit mit Nachdruck verfolgt. Bereits vor der Exzellenz-Bewerbung gab es dazu sichtbare Fortschritte, davon zeugen unter anderem die Zertifizierung als "Familiengerechte Hochschule" oder die Einführung des Maria-Reiche-Programms zur Unterstützung weiblicher Postdocs und Habilitandinnen.
Dennoch herrschen insbesondere bei der Besetzung von Professuren noch immer erhebliche Ungleichheiten. Um dem entgegenzuwirken wurde im Teilprojekt „Gleichstellung“ des Zukunftskonzepts der TU Dresden die Einführung des Eleonore-Trefftz-Gastprofessorinnen-Programms festgeschrieben.
Das Programm ermöglicht wechselnde Anstellungen von bis zu drei Gastprofessorinnen an den Fakultäten. Die Gastprofessuren können bis zu einem Jahr besetzt werden, wünschenswert ist eine Dauer von mindestens einem Semester. Das Programm soll erstmals in der Zeit von 1. Oktober 2013 bis 30. September 2014 durchgeführt werden.
Die Gastprofessorinnen vertreten ihr Fach selbständig in Lehre und Forschung. Die Antragsstellung erfolgt durch die Fakultäten und beinhaltet ein Konzept, das darlegt, wie die Gastprofessorinnen in Lehre und Forschung eingebunden werden. Antragsberechtigt sind alle Fakultäten, wobei insbesondere jene Fakultäten bzw. Fachrichtungen zur Teilnahme aufgefordert sind, in denen bisher keine oder nur wenige Frauen als Professorinnen präsent sind.
Mit der Einrichtung dieser Gastprofessuren sollen insbesondere Studentinnen Vorbilder für eine wissenschaftliche Laufbahn erhalten. Zudem dient das Programm der Förderung weiblicher Karrieren im Hinblick auf eine Verbesserung der Berufschancen.
Anträge für eine Gastprofessur ab 1. Oktober 2013 müssen bis 31. März 2013 im Büro des Rektors vorliegen. Zusätzlich ist eine elektronische Fassung an
prorektor.uniplanung@tu-dresden.de zu schicken.
Die Handreichung zur aktuellen Ausschreibung inklusive Hinweisen zum Aufbau des Antrags finden Sie hier.
→ Chancengleichheit an der TU Dresden