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Hinweise zu Studiengangswechsel und Fachwechsel in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss

Studiengangs-/Fachwechsel ins 1. Fachsemester des Zielstudiengangs/-fachs

Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist ausschließlich jeweils zum Wintersemester in den entsprechenden Bewerbungsfristen möglich. Ein Studiengangswechsel ist in dem Falle gleich einer Neubewerbung online zu beantragen. Soll ein Fachwechsel beantragt werden, so ist das entsprechende Formblatt des Immatrikulationsamts zu verwenden. Gelten Zulassungsbeschränkungen (N.c.), so treffen diese auch auf Bewerber zu, die bereits in einem anderen Studiengang an der TU Dresden studieren. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht.

Studiengangs-/Fachwechsel in ein höheres Fachsemester des Zielstudiengangs/-fachs

Haben Studierende bereits Leistungen in einem Studiengang bzw. Fach erworben, die auf den Zielstudiengang/das Zielstudienfach angerechnet werden können, so ist eine Immatrikulation in ein höheres Fachsemester zum Sommer- wie Wintersemester möglich. Im Vorfeld ist die Anrechnung von Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss über das Zentralisierte Lehrerprüfungsamt zu beantragen. Von Amts wegen erfolgt anschließend die Einstufung in das entsprechende Fachsemester anhand der erworbenen Leistungspunkte. Die Bewerbung ist wiederum online mit Hilfe des entsprechenden Portals in den Bewerbungszeiträumen zu beantragen. Bei einem Fachwechsel ist das Formblatt des Immatrikulationsamts zu verwenden. Die Unterlagen zur Anrechnung und Einstufung werden separat (Studiengangswechsel) bzw. gemeinsam mit dem Formblatt (Fachwechsel) beim Immatrikulationsamt eingereicht.
Ist der Zielstudiengang/das Zielstudienfach zulassungsbeschränkt (N.c.). gilt dies auch für Bewerber höherer Fachsemester, die bereits in einem anderen bzw. dem gleichen Studiengang an der TU Dresden studieren. Einem Wechsel kann nur dann stattgegeben werden, wenn ein Studienplatz im Zielstudiengang (Lehramt an Grundschulen) bzw. in der Fachrichtung/dem Fach bzw. den Fachrichtungen/Fächern des Zielstudiengangs (Höheres Lehramt an Gymnasien bzw. berufsbildenden Schulen) frei geworden ist. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU Dresden erfolgt nicht. Da bei zulassungsbeschränkten Fächern in der Regel mehr Studierende zum ersten Fachsemester zugelassen werden als Studienplätze zur Verfügung stehen (Überbuchung), ist in der Regel mit Wartezeiten von mehreren Semestern zu rechnen, bis Studienplätze in höheren Fachsemestern frei werden.
Sofern ein Studiengang bzw. eine Fachrichtung/ein Fach zulassungsbeschränkt ist, verbinden sich mit einem Wechsel erhebliche Risiken, so gibt es keine Studienplatzgarantie und ggf. erlischt der Förderungsanspruch. Bitte lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Studienfachberater beraten! Zum Beispiel sind der Besuch von Lehrveranstaltungen und das Absolvieren von Modulen des Zielstudiengangs vor erfolgreichem Wechsel in ein höheres Fachsemester nicht zu empfehlen.

Stand: 22.11.2012 00:38
Autor: Webredaktion ZLSB SHK

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