|
|
Hinweise zu Studiengangswechsel und Fachwechsel in den Lehramtsstudiengängen mit staatlichem AbschlussStudiengangs-/Fachwechsel ins 1. Fachsemester des Zielstudiengangs/-fachsEin Wechsel ins 1. Fachsemester ist ausschließlich jeweils
zum Wintersemester in den entsprechenden Bewerbungsfristen
möglich. Ein Studiengangswechsel ist in dem Falle gleich einer
Neubewerbung online zu beantragen. Soll ein Fachwechsel
beantragt werden, so ist das entsprechende Formblatt des
Immatrikulationsamts zu verwenden. Gelten
Zulassungsbeschränkungen (N.c.), so treffen diese auch auf
Bewerber zu, die bereits in einem anderen Studiengang an der TU
Dresden studieren. Eine Bevorzugung von Studierenden an der TU
Dresden erfolgt nicht. Studiengangs-/Fachwechsel in ein höheres Fachsemester des Zielstudiengangs/-fachsHaben Studierende bereits Leistungen in einem Studiengang
bzw. Fach erworben, die auf den Zielstudiengang/das
Zielstudienfach angerechnet werden können, so ist eine
Immatrikulation in ein höheres Fachsemester zum Sommer- wie
Wintersemester möglich. Im Vorfeld ist die Anrechnung von
Studienleistungen beim zuständigen Prüfungsausschuss über das
Zentralisierte Lehrerprüfungsamt zu beantragen. Von Amts wegen
erfolgt anschließend die Einstufung in das entsprechende
Fachsemester anhand der erworbenen Leistungspunkte. Die
Bewerbung ist wiederum online mit Hilfe des entsprechenden
Portals in den Bewerbungszeiträumen zu beantragen. Bei einem
Fachwechsel ist das Formblatt des Immatrikulationsamts zu
verwenden. Die Unterlagen zur Anrechnung und Einstufung werden
separat (Studiengangswechsel) bzw. gemeinsam mit dem Formblatt
(Fachwechsel) beim Immatrikulationsamt eingereicht. |
![]() AktuellesKontaktHausadresse |