Zentrum für Informationsdienste und
Hochleistungsrechnen (ZIH)
Merkblatt zur Nutzung von IT-Ressourcen
1. Benutzungsregeln
Mit der Inanspruchnahme von ZIH-Ressourcen werden die
Benutzungsregeln des ZIH der TU Dresden, die Rechtsvorschriften
im Umgang mit Datennetzen und Software sowie die des
Urheberrechtes anerkannt. Änderungen der registrierten
Bestandsdaten sind umgehend dem ZIH anzuzeigen. Die Benutzung
von ZIH-Ressourcen zu außeruniversitären oder kommerziellen
Zwecken ist genehmigungspflichtig. Es gelten insbesondere die
Bestimmungen der IuK-Rahmenordnung der TU Dresden.
2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Auf der Grundlage des § 14 Abs. 1 Nr. 1 SächsHSG (Sächsisches
Hochschulgesetz) verarbeitet die TU Dresden personenbezogene
Daten zum Zweck der Durchführung des Studiums, bzw. gem. § 14
Abs.1 Nr. 5 SächsHSG i.V.m. § 37 Abs. 1 SächsDSG (Sächsisches
Datenschutzgesetz) zum Zweck der Durchführung eines Diesnt-
bzw. Arbeitsverhältnisses, hier insbesondere der dafür
notwendigen Nutzung von Hochschuleinrichtungen.
Das ZIH verarbeitet folgende Daten gem. der IuK-Rahmenordnung sowie der
Ordnung zur Errichtung und zum Betrieb eines
Identitätsmanagementsystems ausschließlich zun
Zweck der zentralen Verwaltung von Benutzerdaten für die
Authentifizierung, Provisionierung und Autorisierung für
alle Einrichtungen nach § 1 Abs. 1 IuK-Rahmenordnung.
Betroffener Personenkreis
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Attribut
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Gesamter Personenkreis
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Nachname
Vorname
Anrede
Titel
Geburtsdatum (ausschl. zur eindeutigen Zuordnung)
Geburtsort (ausschl. zur eindeutigen Zuordnung)
Geburtsname (ausschl. zur eindeutigen Zuordnung)
Geschlecht (ausschl. zur eindeutigen Zuordnung)
Benutzertyp (Mitarbeiter, Student, Gast)
Login-Kennzeichen
Passwort-Hash
Login-Status (aktiv, gesperrt)
Benutzer-ID (Identifikation der Unis-Benutzer)
Home (Pfad zum Home-Verzeichnis)
Shell (Standard-Shell)
Gruppen-ID (zugehörigkeit zu Unix-Gruppen)
Mailadressen (TU-Adressen)
Mail-Quota
Organisationseinheiten
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Mitarbeiter der TU Dresden
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Personalnummer
Kostenstellen
Mitarbeiterstatus (aktiv oder Arbeitsbeginn in
Zukunft)
Vertragsnummern
Dienstart1
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Studenten der TU Dresden
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Matrikelnummer
Studiengänge
Fachsemester pro Studiengang
Studienstatus (zurückgemeldet, beurlaubt, ...)
Servicenummer (zur Generierung der Logins)
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1 1: Hochschullehrer, 2: Wiss. Mitarbeiter, 3:
Verwaltungspersonal, 4: Techn. Pers., 5: Arbeiter, 6: Azubi,
7:SHK, 8: WHK
Eine Übermittlung dieser Daten an Dritte erfolgt nicht. Es
sei denn, der Nutzer stimmt im Einzelfall einer Übermittlung zu
oder die TU Dresden ist hierzu gesetzlich verpflichtet.
3. Login-Name und Passwort
Zur Benutzung der Ressourcen des ZIH wird eine Benutzerkennung
(Login-Name und Erst-Passwort) generiert und dem Nutzer bekannt
gemacht. Diese Benutzerkennung ist durch ein geeignetes,
selbstgewähltes Passwort vor Missbrauch durch Dritte zu
schützen.
4. Geltungsdauer der Benutzerkennung
Die Benutzerkennung gilt nur für die Zeit der Zugehörigkeit zur
geschlossenen Benutzergruppe nach § 1 Abs. 3 der
IuK-Rahmenordnung. Bei Beurlaubung erfolgt eine automatische
Verlängerung der Benutzerkennung durch das
Immatrikulationsamt.
5. Kosten
Die allgemeine Benutzung dieser Benutzerkennung ist z. Z.
kostenlos. Einzelne Dienste (z. B. Drucken) sind jedoch
kostenpflichtig.
6. Benutzungsmöglichkeiten
- Benutzung der ZIH-PC-Pools, der zentralen Login-Server,
des Campusnetzes und des Internets
- eine persönliche Mailbox, zentrales Home-Verzeichnis
inklusive Speicherplatz für eine eigene Homepage
- Verbindungsaufbau zum Internet durch Einwahl in das
TU-Campusnetz (WLAN, Möglichkeit des verschlüsselten Zugangs
mittels VPN-Technologien)
7. Allgemeine Sorgfalts- und Mitteilungspflichten der
Nutzers
Die Benutzerkennung darf nur vom Inhaber selbst benutzt werden
(gemäß § 6 Abs. 5 der IuK-Rahmenordnung). Das persönliche
Passwort ist entsprechend den vorgegebenen
Sicherheitsrichtlinien zu wählen und Dritten gegenüber
geheimzuhalten. Beim Erkennen missbräuchlicher Benutzung einer
Benutzerkennung ist das ZIH unverzüglich zu benachrichtigen.
Bei vergessenem Passwort kann sich der berechtigte Nutzer im
Service Desk des ZIH unter Vorlage des gültigen
Studentenausweises und des Personalausweises übergangsweise
ein neues Passwort setzen lassen. Dieses ist
schnellstmöglich durch ein selbst gewähltes zu
ersetzen.
8. Sperren bzw. Löschen der Benutzerkennung
Das ZIH sperrt/löscht eine Benutzerkennung:
(1) nach Beendigung der Zugehörigkeit zur geschlossenen
Benutzergruppe nach § 1 Abs. 3 IuK-Rahmenordnung,
Erläuterung: Bei Ausscheiden aus der geschlossenen
Benutzergruppe nach § 1 Abs. 3 der IuK-Rahmenordnung, bleibt
sein Login noch 14 tage aktiv. Danach wird es für 15 Monate
inaktiv geschaltet (Sperrung gem. § 21 Abs. 1 Nr. 2 Sächs DSG),
ehe es dann endgültig gelöscht wird. Die identitästsbildenden
Daten des Nutzers werden verschlüsselt abgespeichert, damit dem
Nutzer bei Rückkehr in die geschlossene Benutzergruppe sein
altes Login und seine Emailadresse wieder freigechaltet werden
kann.
(2) auf Antrag des Nutzers,
Erläuterung: Beantrag ein Nutzer die Sperrung oder Löschung der
Benutzerkennung während seiner Zugehörigkeit zur geschlossenen
Benutzergruppe, so ist die Durchführung des Studiums oder des
Dienst- oder Arbeitsverhältnisses ggf. nur noch eingeschränkt
möglich.
(3) bei Kenntnis der Weitergabe an bzw. bei Benutzung durch
Dritte
(4) bei Missbrauch oder begründetem Verdacht auf Missbrauch
von Diensten nach § 1 Abs. 1. IuK-Rahmenordnung. In diesen
Fällen wird gem. § 11 IuKRahmenordnung verfahren.
Gesperrte Benutzerkennungen können nur nach Klärung des
Sachverhaltes im Service Desk des ZIH unter Vorlage des
gültigen Studentenausweises und des Personalausweises wieder
freigegeben werden. In den Fällen des Abs. 3 und Abs. 4 gelten
insbesondere die einschlägigen Bestimmungen der
IuK-Rahmenordnung.
9. Haftung für Schäden
(1) Die Haftung ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen.
Hingewiesen wird insbesondere auf zivilrechtliche
Schadenersatzansprüche, das Urheber- und Markenrecht. Weiterhin
kommt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht.
(2) Der Nutzer haftet für alle Nachteile, die der TU Dresden
durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
Rechen- und Kommunikationstechnik sowie Software bzw. durch
Nichteinhaltung seiner Verpflichtung aus dieser Ordnung
entstehen.
(3) Der Nutzer haftet auch für Schäden, die im Rahmen der
ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und
Nutzungsmöglichkeiten durch Nutzung durch Dritte entstanden
sind, wenn er deren Nutung zu vertreten hat.
(4) Der Nutzer hat die TU Dresden von allen Ansprüchen
freizustellen, wenn Dritte die TU Dresden wegen eines
missbräuchlichen oder rechtswidrigen Verhaltens des Nutzers auf
Schadensersatz, Unterlassung oder in sonstiger Weise in
Anspruch nehmen.
(5) Der Nutzer haftet im Übrigen nur bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz.
10. Was ist Missbrauch der Benutzerkennung?
Ein Missbrauch der Benutzerkennung liegt insbesondere vor
wenn:
(1) schuldhaft gegen einschlägige Rechtsvorschriften sowie
gegen die Bestimmungen der IuK-Rahmenordnung verstoßen wird
(missbräuchliches Verhalten),
(2) die Rechen- und Kommunikationstechnik sowie die Software
der TU Dresden für strafbare Handlungen missbraucht wird,
(3) der Versuch unternommen wird, die Rechen- und
Kommunikationstechnik sowie Software der TU Dresden für
strafbare Handlungen zu missbrauchen,
(4) der TU Dresden durch sonstige rechtswidriges
Nutzerverhalten Nachteile zufügen.
Auf die folgenden Straftatbestände wird besonders
hingewiesen:
- Ausspähen von Daten (§ 202a StGB)
- Datenveränderung (§ 303a StGB) und Computersabotage (§
303b StGB)
- Computerbetrug (§ 263a StGB)
- Verbreitung pornographischer Darstellungen (§ 184 StGB),
insbesondere Abruf oder Besitz kinderpornographischer
Darstellungen (§ 184 Abs. 5 StGB)
- Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger
Organisationen (§ 86 StGB) und Volksverhetzung (§ 130
StGB)
- Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung (§§ 185 ff.
StGB)
- Strafbare Urheberrechtsverletzungen, z. B. durch
urheberrechtswidrige Vervielfältigung von Software (§§ 106
ff. UrhG)
gez. Prof. Dr. Wolfgang E. Nagel
Direktor ZIH