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TagungsanschlüsseFür Tagungen und Veranstaltungen können bei Bedarf zeitlich
begrenzt nutzbare Telefonanschlüsse eingerichtet werden. Die
Einrichtung muss rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung
(mindestens 1 Woche Vorlauf) beantragt werden. Der Antrag
sollte neben den gewünschten Anschlüssen die
Abrechnungsadresse/Kostenstelle und möglichst einen
Einrichtungsplan mit Angabe des Aufstellungsortes (z.B.
Tagungsbüro) enthalten. Ein Ansprechpartner, der am Tag der
Inbetriebnahme und Demontage vor Ort zur Verfügung stehen muss,
ist zu benennen. Es können Telefon- und Faxanschlüsse
bereitgestellt werden. Telefonendgeräte werden von der TU
Dresden zur Verfügung gestellt, im begrenzten Umfang (auf
Nachfrage) ist dies auch für Faxgeräte möglich. Mit der
schrittweisen Umstellung der TU Dresden auf VoIP ist die
Bereitstellung von ISDN-Anschlüssen (z.B. für
Geldkartenterminals) nur sehr noch eingeschränkt möglich. Zu
beachten sind auch [Limitierungen], die sich durch
die Anschaltung des TK-Systems der TU Dresden an das
Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) ergeben. Die Anschlüsse
können mit verschiedenen Berechtigungsarten ausgestattet
werden. Die Abrechnung der [Kosten] für Einrichtung und Gebühren
erfolgt pauschal pro Tag. Antragstellung
Der Auftrag kann auf folgenden Wegen gesendet werden:
und sollte folgende Informationen enthalten:
Berechtigungsarten
Einschränkungen (gesperrte Rufnummernbereiche) im SVN
Kosten (gültig ab 01.01.2013)
Externe Nutzer erhalten eine Rechnung über die unten
stehenden Pauschalen zzgl. MwSt.
(TU-internen Antragstellern wird die Einrichtungsgebühr erlassen.) |
NeuigkeitenKontaktHausadresse:
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