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Tagungsanschlüsse

Für Tagungen und Veranstaltungen können bei Bedarf zeitlich begrenzt nutzbare Telefonanschlüsse eingerichtet werden. Die Einrichtung muss rechtzeitig im Vorfeld der Veranstaltung (mindestens 1 Woche Vorlauf) beantragt werden. Der Antrag sollte neben den gewünschten Anschlüssen die Abrechnungsadresse/Kostenstelle und möglichst einen Einrichtungsplan mit Angabe des Aufstellungsortes (z.B. Tagungsbüro) enthalten. Ein Ansprechpartner, der am Tag der Inbetriebnahme und Demontage vor Ort zur Verfügung stehen muss, ist zu benennen. Es können Telefon- und Faxanschlüsse bereitgestellt werden. Telefonendgeräte werden von der TU Dresden zur Verfügung gestellt, im begrenzten Umfang (auf Nachfrage) ist dies auch für Faxgeräte möglich. Mit der schrittweisen Umstellung der TU Dresden auf VoIP ist die Bereitstellung von ISDN-Anschlüssen (z.B. für Geldkartenterminals) nur sehr noch eingeschränkt möglich. Zu beachten sind auch [Limitierungen], die sich durch die Anschaltung des TK-Systems der TU Dresden an das Sächsische Verwaltungsnetz (SVN) ergeben. Die Anschlüsse können mit verschiedenen Berechtigungsarten ausgestattet werden. Die Abrechnung der [Kosten] für Einrichtung und Gebühren erfolgt pauschal pro Tag.

Antragstellung

Der Auftrag kann auf folgenden Wegen gesendet werden:

und sollte folgende Informationen enthalten:

  • Veranstaltungszeitraum
  • Objekt (möglichst mit Einrichtungsskizze)
  • gewünschte Anschlüsse
  • Berechtigungsart
  • Rechnungsadresse für externe Verrechnung / Kostenstelle für interne Verrechnung
  • Ansprechpartner mit Rufnummer


Berechtigungsarten

  • nur intern (nicht von extern anwählbar)
  • halbamtsberechtigt (von außen anwählbar, jedoch ohne Amtsberechtigung)
  • ortsberechtigt
  • deutschlandweit
  • weltweit


Einschränkungen (gesperrte Rufnummernbereiche) im SVN

  • 010(xy) Call-by-Call-Anbieter
  • 0900-3, 0900-5, 0900-9 Premiumservice
  • 0137, 0138, 0139 Televoting
  • 0191, 0192, 0193, 0194 Onlinedienste


Kosten (gültig ab 01.01.2013)

Externe Nutzer erhalten eine Rechnung über die unten stehenden Pauschalen zzgl. MwSt.
TU-interne Antragsteller erhalten eine Umbuchung auf die im Antrag genannte Kostenstelle.

  • Einrichtungsgebühr 25 EUR
  • Tagesnutzungspauschale 10 EUR

(TU-internen Antragstellern wird die Einrichtungsgebühr erlassen.)


Stand: 23.11.2012 10:55
Autor: ZIH Sprachdienst



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