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Gebühren

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Amtsholung (nur Dienstgespräche);    0

Privatgespräche sind nur unter Nutzung von [CallingCards] am TK-System gestattet.

Dienstgespräche

Gebührenhöhe für Dienstgespräche (vgl. [Tabelle] )

Inland Festnetz 0,02 EUR/min
Inland SVN-Anschlüsse 0,00 EUR/min
Inland Mobilfunk ab 0,08 EUR/min
Ausland ab 0,03 EUR/min
Abrechnung im Minutentakt
Abrechnungsintervall für Dienstgespräche vierteljährlich

Grundgebühren pro Anschluss

6 EUR pro Anschluss und Quartal
25 EUR Einrichtungsgebühr (einmalig) für Neuanschlüsse

Allgemeine Informationen

Die TU Dresden ist mit dem gesamten TK-System an das Sächsische Verwaltungsnetz - SVN angebunden. Dabei handelt es sich um ein exklusives Landesbehördennetz auf IP-Basis, das zur Erbringung der gesamten TK- und IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung Sachsen betrieben wird. Für alle Landesbehörden besteht eine Anschlusspflicht an das SVN, alle Bedarfe koordiniert und realisiert der Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID). Daraus ergibt sich, dass die TU Dresden keine Möglichkeiten besitzt, alternative Anbieter zur Erbringung von TK-Dienstleistungen zu binden.

Die TU Dresden betreibt zur Erfassung, Auswertung und Weiterverrechnung von dienstlichen und sonstigen (Drittmittel, fremde Einrichtungen, ...) Gebühren für Amtsgespräche eine automatische Gebührenerfassung (Accounting-System).
Die Auswertung erfolgt in der Regel vierteljährlich.
Die rechtliche Grundlage der Gesprächsdatenerfassung bilden die Dienstvereinbarung zwischen der TU Dresden und dem Personalrat der TU Dresden zum Betrieb einer Telekommunikationsanlage sowie die Dienstvereinbarung zwischen der TU Dresden und dem Personalrat der TU Dresden zum Betrieb eines Telekommunikationssystems auf Basis von Voice over Internet Protocol (VoIP-System) einschließlich Gebührenerfassung. Darin sind Geltungsbereich, Leistungsmerkmale, Festlegungen zur Gesprächsdaten-verwaltung und zum Datenschutz geregelt.
Seit 01.01.2009 sind Privatgespräche über die TK-Infrastruktur der TU Dresden nur noch unter Nutzung von [CallingCards] gestattet. Es erfolgt deshalb auch keine Erfassung und Auswertung der Privatgespräche mehr im TK-System.

Entsprechend Rundschreiben RS D4/3/08 werden zum 01.01.2009 die Preise für dienstliche TK-Verbindungen in das öffentliche Netz neu geregelt (nachfolgender Unterpunkt). Ebenfalls im genannten Rundschreiben bekanntgemacht wurde der Beschluss der Universitätsleitung vom 28.10.2008 über die Einführung von Einrichtungs- und Grundgebühren für TK-Anschlüsse. Demnach sind ab 01.01.2009 für jeden Neuanschluss 25 EUR Einrichtungsgebühren und für jeden genutzen Anschluss 6 EUR Grundgebühr pro Quartal von den jeweiligen Kostenstellen zu entrichten. Beide Gebühren sollen den Betrieb und die Bereitstellung der benötigten TK-Infrastruktur finanziell unterstützen und werden zusammen mit den Dienstgesprächskosten abgerechnet.

Gebührentabelle für Dienstgespräche

Der Abrechnungstakt für alle Gespräche ist jeweils 1 Minute.

Gebührenübersicht Inland

 
0,00 EUR/min  
 
Behördenanschlüsse im SVN (Sächsische Staatsregierung, sächs. Hochschulen, SLUB u.a.), 0800-Service (Bsp. CallingCard-Anbieter), Notrufe

0,02 EUR/min
deutsches Festnetz

0,08 EUR/min
Mobilfunk Vodafone

0,08 EUR/min
Mobilfunk T-Mobile

0,08 EUR/min
Mobilfunk E-Plus und O2


Gebührenübersicht Ausland

(Für das jeweilige ausländische Mobilfunknetz wird ein Aufschlag von 20 Ct/min zu den unten aufgeführten Preisen berechnet.)

 
0,03 EUR/min  
 
Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen, Schweden, Spanien, Kanada, USA

0,06 EUR/min
Australien, Japan, Neuseeland, Hong Kong

0,06 EUR/min
Finnland, Liechtenstein, Luxemburg

0,08 EUR/min
Taiwan, Südkorea, Singapur, Malaysia

0,03 EUR/min
Griechenland, Island, Portugal, Ungarn, San Marino, Andorra, Polen, Tschechische Republik

0,11 EUR/min

Slowakei, Zypern (griech.), Gibraltar, Färöer

0,15 EUR/min

Brasilien, Chile, Dominikan. Republik, Kolumbien, Mexiko, Puerto Rico, u.a.

0,15 EUR/min

Albanien, Bosnien und Herzegowina, Estland, Israel, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, Türkei, Ukraine, Weißrussland

0,19 EUR/min

Bulgarien, Mazedonien, Moldavien, Zypern (türk.), China, Algerien, Angola, Argentinien, Costa Rica, Ghana, Grönland, Libyen, Marokko, Namibia, Südafrika, Tunesien, Venezuela, u.a.

0,29 EUR/min

Armenien, Aserbaidschan, Bolivien, Georgien, Jamaika, Kasachstan, Kongo, Libanon, Peru, Thailand, Uruguay, u.a.

0,44 EUR/min

Ägypten, Äthiopien, Ecuador, Jordanien, Kamerun, Kenia, Paraguay, Saudi-Arabien, Zaire, u.a.

0,58 EUR/min

Indien, Iran, Irak, Jemen, Kuba, Mongolei, Nepal, Pakistan, u.a.

0,72 EUR/min

Afghanistan, Bangladesh, Kambodscha, Vietnam, u.a.




(Stand November 2012)


Offenlegung von Einzelgesprächsdaten

Jede Einrichtung erhält eine Abrechnung, auf der Dienstgespräche je Anschluss bzw. dienstliche PIN-Gespräche in Summe aufgelistet werden. In begründeten Fällen besteht die Möglichkeit, nachträglich auf Antrag diese Gesprächsdaten als Einzelgesprächsdatensätze offenzulegen. Grundlage dafür sind die [Dienstvereinbarungen] zwischen der TU Dresden und dem Personalrat der TU Dresden. Der Antrag ist über den Dekan (Dezernent / Leiter der Betriebseinheit) an den Kanzler zu richten. Die Abteilung Netze und Kommunikationsdienste im ZIH vereinbart dann einen Einsichtstermin unter Wahrung der Beteiligungsrechte des Datenschutzbeauftragten und des Personalrates der TU Dresden.
Den Antrag können Sie hier herunterladen.


Privatgespräche mit CallingCards

Mit Wirkung vom 01.01.2009 dürfen Privatgespräche am TK-System der TU Dresden nur noch mittels CallingCards aufgebaut werden. Die Grundlage dafür bildet der Beschluss der Staatsregierung, mit Einführung des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN) auch die Abwicklung der Privattelefonie neu zu regeln. Der Personalrat stimmte dieser Entscheidung zu, was in einer geänderten Dienstvereinbarung zum Betrieb der TK-Anlage der TU Dresden zum Ausdruck kommt.

CallingCards funktionieren auf Basis eines vorausbezahlten Guthabens, das entsprechend abtelefoniert werden kann. Die Nutzung ist an jedem amtsberechtigten Telefon möglich.

Bitte beachten Sie, dass Sie ein privatrechtliches Verhältnis mit dem Anbieter einer CallingCard eingehen. Die TU Dresden übernimmt keinerlei Haftung oder sonstige Verantwortung für diese Angebote.

Es steht jedem Beschäftigten frei, sich selbst einen CallingCard-Anbieter zu wählen!

Im Rahmen der Vergabemaßnahmen zum SVN hat die Staatsregierung jedoch ein Angebot zur Nutzung bereitgestellt.

Stand: 11.12.2012 08:17
Autor: ZIH Sprachdienst



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