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Gebühren
Kennziffern
Amtsholung (nur
Dienstgespräche); 0
Privatgespräche sind nur unter Nutzung von
[CallingCards] am TK-System
gestattet.
Dienstgespräche
Gebührenhöhe für Dienstgespräche (vgl.
[Tabelle] )
| Inland Festnetz |
0,02 EUR/min |
| Inland SVN-Anschlüsse |
0,00 EUR/min |
| Inland Mobilfunk |
ab 0,08 EUR/min |
| Ausland |
ab 0,03 EUR/min |
| Abrechnung |
im Minutentakt |
| Abrechnungsintervall für Dienstgespräche |
vierteljährlich |
Grundgebühren pro Anschluss
6 EUR pro Anschluss und Quartal
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| 25 EUR Einrichtungsgebühr (einmalig) für
Neuanschlüsse |
Allgemeine Informationen
Die TU Dresden ist mit dem gesamten TK-System
an das Sächsische Verwaltungsnetz - SVN angebunden.
Dabei handelt es sich um ein exklusives Landesbehördennetz auf
IP-Basis, das zur Erbringung der gesamten TK- und
IT-Infrastruktur für die Landesverwaltung Sachsen betrieben
wird. Für alle Landesbehörden besteht eine Anschlusspflicht an
das SVN, alle Bedarfe koordiniert und realisiert der
Staatsbetrieb Sächsische Informatikdienste (SID). Daraus ergibt
sich, dass die TU Dresden keine Möglichkeiten besitzt,
alternative Anbieter zur Erbringung von TK-Dienstleistungen zu
binden.
Die TU Dresden betreibt zur Erfassung,
Auswertung und Weiterverrechnung von dienstlichen und sonstigen
(Drittmittel, fremde Einrichtungen, ...) Gebühren für
Amtsgespräche eine automatische Gebührenerfassung
(Accounting-System).
Die Auswertung erfolgt in der Regel vierteljährlich.
Die rechtliche Grundlage der Gesprächsdatenerfassung bilden die
Dienstvereinbarung zwischen der TU
Dresden und dem Personalrat der TU Dresden zum Betrieb einer
Telekommunikationsanlage sowie die Dienstvereinbarung zwischen
der TU Dresden und dem Personalrat der TU Dresden zum
Betrieb eines Telekommunikationssystems auf Basis von Voice
over Internet Protocol (VoIP-System) einschließlich
Gebührenerfassung. Darin sind Geltungsbereich,
Leistungsmerkmale, Festlegungen zur
Gesprächsdaten-verwaltung und zum Datenschutz
geregelt.
Seit 01.01.2009 sind Privatgespräche über die TK-Infrastruktur
der TU Dresden nur noch unter Nutzung von [CallingCards] gestattet. Es erfolgt
deshalb auch keine Erfassung und Auswertung der
Privatgespräche mehr im TK-System.
Entsprechend Rundschreiben RS D4/3/08 werden zum 01.01.2009 die
Preise für dienstliche TK-Verbindungen in das öffentliche
Netz neu geregelt (nachfolgender Unterpunkt). Ebenfalls im
genannten Rundschreiben bekanntgemacht wurde der Beschluss
der Universitätsleitung vom 28.10.2008 über die Einführung
von Einrichtungs- und Grundgebühren für TK-Anschlüsse.
Demnach sind ab 01.01.2009 für jeden Neuanschluss 25 EUR
Einrichtungsgebühren und für jeden genutzen Anschluss 6 EUR
Grundgebühr pro Quartal von den jeweiligen Kostenstellen zu
entrichten. Beide Gebühren sollen den Betrieb und die
Bereitstellung der benötigten TK-Infrastruktur finanziell
unterstützen und werden zusammen mit den
Dienstgesprächskosten abgerechnet.
Gebührentabelle für
Dienstgespräche
Der Abrechnungstakt für alle Gespräche ist jeweils 1
Minute.
Gebührenübersicht Inland
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0,00 EUR/min
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Behördenanschlüsse im SVN (Sächsische Staatsregierung,
sächs. Hochschulen, SLUB u.a.), 0800-Service (Bsp.
CallingCard-Anbieter), Notrufe
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0,02 EUR/min |
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deutsches Festnetz
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0,08 EUR/min |
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Mobilfunk Vodafone
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0,08 EUR/min |
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Mobilfunk T-Mobile
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0,08 EUR/min |
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Mobilfunk E-Plus und O2
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Gebührenübersicht Ausland
(Für das jeweilige ausländische Mobilfunknetz wird ein
Aufschlag von 20 Ct/min zu den unten aufgeführten Preisen
berechnet.)
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0,03 EUR/min
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Österreich, Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich,
Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Norwegen,
Schweden, Spanien, Kanada, USA
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0,06 EUR/min |
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Australien, Japan, Neuseeland, Hong Kong
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0,06 EUR/min |
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Finnland, Liechtenstein, Luxemburg
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0,08 EUR/min |
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Taiwan, Südkorea, Singapur, Malaysia
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0,03 EUR/min |
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Griechenland, Island, Portugal, Ungarn, San Marino,
Andorra, Polen, Tschechische Republik
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0,11 EUR/min
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Slowakei, Zypern (griech.), Gibraltar,
Färöer
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0,15 EUR/min
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Brasilien, Chile, Dominikan. Republik,
Kolumbien, Mexiko, Puerto Rico, u.a.
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0,15 EUR/min
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Albanien, Bosnien und Herzegowina, Estland,
Israel, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Rumänien,
Russland, Serbien, Slowenien, Türkei, Ukraine,
Weißrussland
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0,19 EUR/min
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Bulgarien, Mazedonien, Moldavien, Zypern
(türk.), China, Algerien, Angola, Argentinien, Costa Rica,
Ghana, Grönland, Libyen, Marokko, Namibia, Südafrika,
Tunesien, Venezuela, u.a.
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0,29 EUR/min
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Armenien, Aserbaidschan, Bolivien,
Georgien, Jamaika, Kasachstan, Kongo, Libanon, Peru,
Thailand, Uruguay, u.a.
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0,44 EUR/min
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Ägypten, Äthiopien, Ecuador, Jordanien,
Kamerun, Kenia, Paraguay, Saudi-Arabien, Zaire,
u.a.
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0,58 EUR/min
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Indien, Iran, Irak, Jemen, Kuba, Mongolei,
Nepal, Pakistan, u.a.
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0,72 EUR/min
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Afghanistan, Bangladesh, Kambodscha,
Vietnam, u.a.
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(Stand November 2012)
Offenlegung von
Einzelgesprächsdaten
Jede Einrichtung erhält eine Abrechnung, auf der
Dienstgespräche je Anschluss bzw. dienstliche PIN-Gespräche in
Summe aufgelistet werden. In begründeten Fällen besteht die
Möglichkeit, nachträglich auf Antrag diese Gesprächsdaten als
Einzelgesprächsdatensätze offenzulegen. Grundlage dafür sind
die [Dienstvereinbarungen]
zwischen der TU Dresden und dem Personalrat der
TU Dresden. Der Antrag ist über den Dekan (Dezernent /
Leiter der Betriebseinheit) an den Kanzler zu richten. Die
Abteilung Netze und Kommunikationsdienste im ZIH vereinbart
dann einen Einsichtstermin unter Wahrung der
Beteiligungsrechte des Datenschutzbeauftragten und des
Personalrates der TU Dresden.
Den Antrag können Sie hier
herunterladen.
Privatgespräche mit
CallingCards
Mit Wirkung vom 01.01.2009 dürfen Privatgespräche am
TK-System der TU Dresden nur noch mittels CallingCards
aufgebaut werden. Die Grundlage dafür bildet der Beschluss der
Staatsregierung, mit Einführung des Sächsischen
Verwaltungsnetzes (SVN) auch die Abwicklung der Privattelefonie
neu zu regeln. Der Personalrat stimmte dieser Entscheidung zu,
was in einer geänderten
Dienstvereinbarung zum Betrieb der TK-Anlage der TU Dresden
zum Ausdruck kommt.
CallingCards funktionieren auf Basis eines vorausbezahlten
Guthabens, das entsprechend abtelefoniert werden kann. Die
Nutzung ist an jedem amtsberechtigten Telefon möglich.
Bitte beachten Sie, dass Sie ein privatrechtliches Verhältnis
mit dem Anbieter einer CallingCard eingehen. Die TU Dresden
übernimmt keinerlei Haftung oder sonstige Verantwortung für
diese Angebote.
Es steht jedem Beschäftigten frei, sich
selbst einen CallingCard-Anbieter zu wählen!
Im Rahmen der Vergabemaßnahmen zum SVN hat die Staatsregierung
jedoch ein
Angebot zur Nutzung bereitgestellt.
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Kontakt
Hausadresse:
Willers-Bau, A-Flügel
Zellescher Weg 12-14
| Service Desk: |
| Ort: |
Nöthnitzer Str. 46, E036
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+49 351 463-31666 |
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servicedesk@tu-dresden.de |
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| Sekretariat: |
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Willers-Bau A 207 |
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| Fax: |
+49 351 463-37773 |
zih@tu-dresden.de |
Post:
Technische Universität Dresden
Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen
(ZIH)
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