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WAP-Antragstellung


Das Beschaffungsverfahren wird in der SMWK Verwaltungsvorschrift  über die Finanzierung von Großgeräten an Hochschulen vom 9.2.2007 geregelt. Die Bagatellgrenze für WAP-Anträge beläuft sich auf 75.000 EUR.
Anträge bis 200.000 EUR werden vom Land begutachtet und finanziert, Anträge über 200.000 EUR werden von der DFG begutachtet.
Weitere Informationen dazu auf den WWW-Seiten der DFG: Wissenschaftliche Geräte und Informationstechnik 

Grundsätzlich sind für den WAP-Antrag neben dem Anmeldebogen für Großgeräte die jeweils dafür vorgesehenen Formulare der DFG (siehe DFG-Formularseite  ) zu verwenden.

WAP-Cluster im Überblick:
  • Dient Wissenschaftlern in einem eng abgegrenzten fachlichen Bereich als Arbeitsplätze
  • Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Informationen
  • Die Bagatellgrenze beträgt für Hochschulen 75.000 Euro
  • vernetzte, unterschiedliche Arbeitsstationen(Workstations, höherwertige PC's)
  • für Forschung und fortgeschrittene, spezialisierte Ausbildung
  • innerer Zusammenhalt; projekt-(!) und fach(!)-bezogener Synergieeffekt;
  • Peripherie-Geräte mit spezieller Funktionalität oder ungewöhnlicher Leistungsklasse besonders begründen
  • Mobile Rechner sind bei überzeugender Begründung möglich (Erhöhung der Effizienz der wissenschaftlichen Arbeit und der Kommunikationsfähigkeit)
  • Besondere Software-Anforderungen begründen
  • Verbindung zum Hochschulnetz und zu nationalen und internationalen Netzen gefordert
  • Einfügen des Clusters in das Gesamtkonzept des Fachbereiches / der Fakultät / der Hochschule
  • mindestens 3 (gut) vergleichbare aktuelle Angebote vorlegen mit tabellarischer Darstellung der Auswertung

Hinweise:

  • Zwischen dem Grundgerät und dem Zubehör soll eine angemessene Relation bestehen.
  • Zum Zubehör können auch methodische und meßtechnische Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören.
  • Software gilt als Bestandteil (Betriebssystem, Anwendungs-Software), nicht aber nachfolgende Updates,  diese gelten als Folgekosten (s. Anmeldebogen).
  • Nicht mitfinanziert werden:
  1. Baumaßnahmen, Einbau- und Installationskosten,
  2. Möbel
  3. Schulungskosten, es sei denn bei Erfordernis für die Hauptverantwortlichen für den Geräteumgang.

 

Vorbereitung eines Antrages:

Formulare:
 

WAP Formulare als ZIP Datei  

ZIH (1. Gespräch):

  • Verfahrensfragen
  • Art und Umfang des Antrages (Kostenrahmen, Zahl der Arbeitsplätze, Konzeption, Art und Zahl der Server)
  • Fragen zur Ausfüllung
  • Grundsätzliche fachliche Fragen

TU-Struktureinheit (Antragsteller):

  • Leistungsverzeichnis ===> Firmen
  • Angebote und Auswertung
  • Ausfüllung 1 Exemplar WAP- Formular

ZIH (2. Gespräch):

  • Besprechung des WAP-Antrags
  • Konsens / abweichende Standpunkte
  • ggf. Auswertung der vorliegenden Firmen-Angebote
  • Besprechung der Ausfüllung des Anmeldebogens

TU-Struktureinheit (Antragsteller):

  • Überarbeitung des durchgesprochenen CIP- oder WAP-Antrages
  • Fertigstellung und Komplettierung der Antrags-Unterlagen


Wichtiger HINWEIS an TU-Struktureinheit (Antragsteller):

Die Abgabe von dem kompletten Antrag zur Uni-internen Begutachtung an das ZIH und von

  • 1 Exemplar Kurzinformation

an das Dezernat 5, SG Forschungsförderung

zur Weiterleitung an den Erweiterten IT-Lenkungsausschuss muß jeweils bis spätestens 3 Wochen vor einem Sitzungs-Termin erfolgen. Bei späterer Abgabe kann die Behandlung des Antrages erst zum nächsten Termin erfolgen.

Die Termine der Einberufung des Erweiterten IT-Lenkungsauschusses sind noch nicht verfügbar!

Erweiterter IT-Lenkungsausschuss der TU Dresden:

  • Vorstellung des Antrages
  • ggf. Forderungen zu Änderungen und Ergänzungen an den Antragsteller

ZIH: Stellungnahme ===>  Sachgebiet 5.1 (Forschungsförderung) und Antragsteller

Antragsteller erledigt nach der Sitzung des Erweiterten IT-Lenkungsausschusses:

  • 4 Exemplare Antrag plus
  • 1 Exemplar Anmeldung von Bau- und Installationsarbeiten

===> Sachgebiet 5.1  -  Gruppe 5.1.1. Forschungsförderung/Transfer (Frau Behnke))

Alle 4 Exemplare Antrag (Exemplar = Anmeldebogen + WAP- Formular + Firmen-Angebote) ===> in Heftstreifen (kurz). Von Heftern, Ringheftern, Klarsichtfolien o.ä. ist in der Regel abzusehen.

Stand: 05.04.2013 15:57
Autor: Stefanie Maletti



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