Das Beschaffungsverfahren wird in der
SMWK Verwaltungsvorschrift über die Finanzierung von
Großgeräten an Hochschulen vom 9.2.2007 geregelt. Die
Bagatellgrenze für WAP-Anträge beläuft sich auf 75.000
EUR.
Anträge bis 200.000 EUR werden vom Land begutachtet und
finanziert, Anträge über 200.000 EUR werden von der DFG
begutachtet.
Weitere Informationen dazu auf den WWW-Seiten der DFG:
Wissenschaftliche Geräte und
Informationstechnik
Grundsätzlich sind für den WAP-Antrag neben dem
Anmeldebogen für Großgeräte die jeweils dafür
vorgesehenen Formulare der DFG (siehe DFG-Formularseite ) zu
verwenden.
WAP-Cluster im Überblick:
- Dient Wissenschaftlern in einem eng abgegrenzten
fachlichen Bereich als Arbeitsplätze
- Gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Informationen
- Die Bagatellgrenze beträgt für Hochschulen 75.000
Euro
- vernetzte, unterschiedliche Arbeitsstationen(Workstations,
höherwertige PC's)
- für Forschung und fortgeschrittene,
spezialisierte Ausbildung
- innerer Zusammenhalt; projekt-(!) und fach(!)-bezogener
Synergieeffekt;
- Peripherie-Geräte mit spezieller Funktionalität oder
ungewöhnlicher Leistungsklasse besonders begründen
- Mobile Rechner sind bei überzeugender Begründung möglich
(Erhöhung der Effizienz der wissenschaftlichen Arbeit und der
Kommunikationsfähigkeit)
- Besondere Software-Anforderungen begründen
- Verbindung zum Hochschulnetz und zu nationalen und
internationalen Netzen gefordert
- Einfügen des Clusters in das Gesamtkonzept des
Fachbereiches / der Fakultät / der Hochschule
- mindestens 3 (gut) vergleichbare aktuelle Angebote
vorlegen mit tabellarischer Darstellung der Auswertung
Hinweise:
- Zwischen dem Grundgerät und dem Zubehör soll eine
angemessene Relation bestehen.
- Zum Zubehör können auch methodische und meßtechnische
Ergänzungen oder Hilfsmittel gehören.
- Software gilt als Bestandteil (Betriebssystem,
Anwendungs-Software), nicht aber nachfolgende
Updates, diese gelten als Folgekosten (s.
Anmeldebogen).
- Nicht mitfinanziert werden:
- Baumaßnahmen, Einbau- und Installationskosten,
- Möbel
- Schulungskosten, es sei denn bei Erfordernis für die
Hauptverantwortlichen für den Geräteumgang.
Vorbereitung eines Antrages:
Formulare:
WAP Formulare als ZIP Datei
ZIH (1. Gespräch):
- Verfahrensfragen
- Art und Umfang des Antrages (Kostenrahmen, Zahl der
Arbeitsplätze, Konzeption, Art und Zahl der Server)
- Fragen zur Ausfüllung
- Grundsätzliche fachliche Fragen
TU-Struktureinheit (Antragsteller):
- Leistungsverzeichnis ===> Firmen
- Angebote und Auswertung
- Ausfüllung 1 Exemplar WAP- Formular
ZIH (2. Gespräch):
- Besprechung des WAP-Antrags
- Konsens / abweichende Standpunkte
- ggf. Auswertung der vorliegenden Firmen-Angebote
- Besprechung der Ausfüllung des Anmeldebogens
TU-Struktureinheit (Antragsteller):
- Überarbeitung des durchgesprochenen CIP- oder
WAP-Antrages
- Fertigstellung und Komplettierung der
Antrags-Unterlagen
Wichtiger HINWEIS an TU-Struktureinheit
(Antragsteller):
Die Abgabe von dem kompletten Antrag
zur Uni-internen Begutachtung an das ZIH und von
- 1 Exemplar Kurzinformation
an das Dezernat 5, SG
Forschungsförderung
zur Weiterleitung an den Erweiterten
IT-Lenkungsausschuss muß jeweils
bis spätestens 3 Wochen vor einem Sitzungs-Termin erfolgen.
Bei späterer Abgabe kann die Behandlung
des Antrages erst zum nächsten Termin erfolgen.
Die Termine der Einberufung des Erweiterten
IT-Lenkungsauschusses sind noch nicht verfügbar!
Erweiterter IT-Lenkungsausschuss der TU Dresden:
- Vorstellung des Antrages
- ggf. Forderungen zu Änderungen und Ergänzungen an den
Antragsteller
ZIH: Stellungnahme ===> Sachgebiet
5.1 (Forschungsförderung) und Antragsteller
Antragsteller erledigt nach der Sitzung des
Erweiterten IT-Lenkungsausschusses:
- 4 Exemplare Antrag plus
- 1 Exemplar Anmeldung von Bau- und
Installationsarbeiten
===> Sachgebiet 5.1 -
Gruppe 5.1.1. Forschungsförderung/Transfer (Frau
Behnke))
Alle 4 Exemplare Antrag (Exemplar = Anmeldebogen + WAP-
Formular + Firmen-Angebote) ===> in Heftstreifen (kurz). Von
Heftern, Ringheftern, Klarsichtfolien o.ä. ist in der Regel
abzusehen.