Alle im USZ tätigen Kursleiter schließen über ihre
zu leistende Tätigkeit eine Vereinbarung über ihren
Unterrichtsauftrag (UA) ab.
Abschluss der Vereinbarung über einen
Unterrichtsauftrag
Mit Beginn des Semesters werden bei Mathias Donix zu seinen
ausgewiesenen Sprechzeiten oder nach Vereinbarung im USZ-Büro,
Haus 53, Zi. 3, (Telefon: 463 36291,
Mathias
Donix) die Vereinbarungen zu den UA
abgeschlossen.
Voraussetzungen dafür sind:
- die Absprache zwischen dem Sportartverantwortlichen und
dem Kursleiter über den Einsatzumfang (Tag, Zeit, Ort), die
Einsatzart (Lern-, Spiel- oder Betreuungsgruppe) und die
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung,
- Ein aktueller Erste-Hilfe- und ein Qualifikationsnachweis
in der Sportart werden bei der Höhe der Aufwandsentschädigung
berücksichtigt.
Für den Abschluss der Vereinbarung sind die KL selbst
verantwortlich!
Die Frist des Abschlusses der Vereinbarung ist unbedingt
einzuhalten, Rückdatierungen sind danach nicht mehr
möglich.
Abrechnung der
Unterrichtsaufträge
Die Abrechnung der geleisteten Kursleiterstunden können nach
der letzten Kursstunde bis spätestens zum Ende des Semesters
bei den Sportartverantwortlichen abgegeben werden. Nach der
schriftlichen Bestätigung des verantwortlichen Sportlehrers
erfolgt die abschließende zeitnahe Bearbeitung durch Mathias
Donix. Das USZ reicht die bestätigten Abrechnungen an das
Dezernat Personal der TU Dresden weiter.
Die Anweisungen der
Honorarauszahlungen werden durch dieses Dezernat
veranlasst.