Studierende der TU Dresden, der Hochschule
für Bildende Künste Dresden und der Hochschule für Musik
Dresden "Carl Maria von Weber" sind bei einem Sportunfall unter
bestimmten Voraussetzungen versichert.
Diese Voraussetzungen sind erfüllt,
- wenn das Sporttreiben im Rahmen eines durch das USZ
ausgeschriebenen und durchgeführten Sportangebotes
erfolgt
- wenn der Nachweis einer gültigen Kursbuchung für das
laufende Semester erbracht werden kann.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Fortbildungen,
Lehrgänge, Wettkämpfe u.ä., die vom USZ veranstaltet
werden bzw. zu denen eine Entsendung durch das USZ
erfolgt.
Für Mitarbeiter kann ein Sportunfall als
Arbeitsunfall angesehen werden und eine Unfallversicherung
durch die Unfallkasse Sachsen (UKS) bestehen, wenn die
Kriterien einer sportlichen Betätigung im Rahmen eines
Betriebssportes erfüllt werden.
Diese sind erfüllt, wenn die sportliche Betätigung
- Ausgleich zur berufsbezogenen körperlichen und geistigen
Belastung bietet,
- breitensportlich orientiert ist (keine reine Teilnahme am
Wettkampfbetrieb),
- auf Mitarbeiter beschränkt und betriebsbezogen ist.
Teilnehmern an den Sportarten mit erhöhtem
Risiko wie zum Beispiel Bergsport, Paddeln, Radsport,
Rudern, Segeln, Skilauf, Surfen, Triathlon, Tauchen und
Wildwasser wird der Abschluss einer "privaten
Unfallversicherung mit erhöhtem Risikozuschlag" empfohlen.