Eine Rückerstattung von Kostenbeiträgen ist in der Regel
nicht möglich.
Im begründeten Falle - z.B. lange Krankheit (Nachweis
erforderlich) sind nach Rücksprachen mit der Verwaltung des USZ
Ausnahmen möglich.
Im Falle von Stornierung eines Kurses durch das USZ
sollten zuerst Möglichkeiten der Umbuchung in andere
Kurse geprüft werden. Darüber hinaus können bereits gezahlte
Kostenbeiträge als Gutschrift genutzt werden. Diese sind
in den folgenden zwei Semestern einzulösen.
Im Falle von Stornierung aufgrund verspäteter Zahlung
des Kostenbeitrages ist keine Rückerstattung möglich. Wenn
freie Platzkapazität vorliegt wird die Buchung wieder
aktiviert. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Umbuchung
im laufenden Semester möglich.
Spezielle Nachfragen sind an die Verwaltung des USZ oder die
verantwortlichen Sportlehrer zu richten.