Das Kursticket ist nach Aufforderung zur
Kontrolle vorzuweisen.
Der Übungsleiter oder ausgewiesene Kontrolleure des USZ sind
berechtigt, Anmeldebescheinigung oder Kursticket, einen
Lichtbildausweis und den Nachweis der Zahlung des
Kostenbeitrages einzusehen.
Betrugsversuche, wie zum Beispiel
missbräuchliche Nutzung des Tickets, eine Teilnahme am Sport
des USZ ohne Bezahlung, unberechtigte Nutzung eines Passwortes
bei der Einschreibung oder ein Zuwiderhandeln der
Anweisungen von Sportlehrern, Übungsleitern, Kontrolleuren oder
Sicherheitspersonal in den Sporthallen, können zum Ausschluss
vom Hochschulsport führen.