Übergabe von zu archivierendem dienstlichen
Schriftgut an das Universitätsarchiv
[einschließlich elektronischer Datenträger, audiovisuelle
Überlieferung, Bilddokumente]
Hinweise für die praktische
Vorbereitung
Die MitarbeiterInnen des Universitätsarchivs beraten Sie bei
allen Fragen der Schriftgutverwaltung, der Archivierung und der
Anwendung des Aktenplanes. Grundlage für die Übergabe bzw.
Übernahme von Schriftgut ist § 6 der "Ordnung zur Leitung und
zum Betrieb des Universitätsarchivs der Technischen Universität
Dresden" vom 26. März 1996.
Bei der praktischen Vorbereitung der Schriftgutübergabe bitten
wir folgende Hinweise zu beachten:
Die Übergabe bzw. Übernahme von Schriftgut erfolgt
nach vorheriger
terminlicher Vereinbarung (Tel.: 33206).
Das Schriftgut ist nach Möglichkeit den Aktenordnern zu
entnehmen. Dabei bleibt die innere Form, in der das Schriftgut
aufgrund der Aktenablage gewachsen ist, erhalten. Der Inhalt
eines Ordners bildet somit eine geschlossene
Akteneinheit.
Die Dicke einer Akte sollte nicht mehr als 6
cm betragen.
Die einzelne Akteneinheit ist mit einem genormten
Schutzdeckblatt und einem stabilen Bodenblatt zu versehen. Der
Zusammenhalt der Akteneinheit wird durch eine geeignete
Aktenbindung gesichert. Die genormten
Schutzdeckblätter sind im Universitätsarchiv erhältlich
bzw. über den [Link] Formulare unten
downloadbar.
- Das Deckblatt ist gut lesbar auszufüllen:
-
- Aktenführende Stelle (Strukturbezeichnung)
- Aktenplannummer (soweit vorhanden)
- Aktentitel
- zeitlicher Umfang
- Aufzubewahren bis (Vorschlag)
- Angabe der laufenden Nummer (indentisch mit der
laufenden Nummer auf dem Ablieferungsnachweis)
Die Schriftgutübergabe erfolgt in Verbindung mit den
Ablieferungsnachweisen. Die entsprechenden Vordrucke sind im
Universitätsarchiv erhältlich bzw. über den [Link] unten downloadbar.
zusätzliche Hinweise
Vor Übergabe von Studenten- und Prüfungsakten oder
Bestandteilen dieser Akten aus Prüfungsämtern oder Instituten
ist das Universitätsarchiv, Frau Heymann, unter Tel. 36382 zu
kontaktieren.
Wir bitten von einzelnen Abgaben durch Mitarbeiter abzusehen.
Die Abgabe sollte durch die Struktureinheit (Dezernat,
Sachgebiet, Institut etc.) regelmäßig an das Archiv
erfolgen.
Übergabe dienstlichen Schriftgutes zur
Vernichtung (Kassation)
- Die Vernichtung von dienstlichem Schriftgut, das für die
laufende Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt wird und das
keine rechtliche, wissenschaftliche und historische Relevanz
hat, erfolgt unter Beachtung des Datenschutzes durch das
Universitätsarchiv. Eigenmächtige und willkürliche Kassationen
sind gesetzwidrig.
- Die Vernichtung ist nachweispflichtig. Der
protokollarische Nachweis über die zur Vernichtung
vorgesehenen Unterlagen ist im Universitätsarchiv erhältlich
bzw. über [Link] downloadbar. Dieser ist von
der aktenführenden Stelle auszufertigen. Dem
Universitätsarchiv ist eine Ausfertigung des
Vernichtungsnachweises zuzustellen.