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BekanntmachungenBekanntmachung [2013] der Technischen Universität Dresden zur Abgabe/Veräußerung von Vermögensgegenständen. Aus dem Vermögensbestand der TU Dresden werden nachfolgend genannte Gegenstände abgegeben:
Für fachliche Rückfragen steht Ihnen die unter Ansprechpartner angegebene Person zur Verfügung.
Die Abgabe erfolgt ohne Gewährleistung und ohne Transport.
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