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Abfallentsorgung an der TU DresdenIm Abfallbereich gelten die Grundsätze Abfallvermeidung, Abfallverminderung, Abfallverwertung und sichere Abfallbeseitigung. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Wertstoffen sowie die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen. Die Entsorgung radioaktiver Abfälle wird durch den Strahlenschutzbevollmächtigten geregelt. Die Leiter der Struktureinheiten stellen sicher, dass eine ordnungsgemäße Sammlung und vorschriftsmäßige Deklarierung von Abfällen vorgenommen wird, bevor eine Übergabe an das Dezernat Liegenschaften, Technik und Sicherheit, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Umweltschutz oder an Dritte erfolgt. [Welche
Abfallarten sind wie zu entsorgen?] Welche Abfallarten sind wie zu entsorgen?Einen kurzen Abfallwegweiser finden Sie hier . Antrag auf EntsorgungFür den Antrag auf Entsorgung sind folgende Formulare zu verwenden und an das Dezernat Gebäudemanagement und Datenverarbeitung, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Umweltschutz per Brief oder Fax oder mail zu senden: Es kann auch in schriftlicher Form per Brief, Fax oder mail ein Antrag zur Abfallentsorgung mit folgenden Angaben an das Dezernat Gebäudemanagement und Datenverarbeitung, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Umweltschutz gestellt werden:
AnsprechpartnerinnenUmweltkoordinatorin/Umweltmanagement: oder Gesetze, Verordnungen, BestimmungenDie wichtigsten abfallrechtlichen Regelungen finden Sie im Umwelthandbuch Kapitel 3 "Rechtliche Rahmenbedingungen", welches regelmäßig erneuert wird. Das aktuelle Bundesrecht können Sie kostenlos unter http://www.gesetze-im-internet.de/index.html Sollten Sie bestimmte Gesetze nicht finden, dann fragen Sie
die Gruppe Umweltschutz. Wichtigstes Regelwerk zur Regelung der Abfallentsorgung an der TU Dresden ist die Abfallentsorgungsrichtilinie. |
KontaktUmweltkoordinatorin |