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Abfallentsorgung an der TU Dresden

Im Abfallbereich gelten die Grundsätze Abfallvermeidung, Abfallverminderung, Abfall­verwertung und sichere Abfallbeseitigung. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die ordnungsgemäße Sammlung und Verwertung von Wert­stoffen sowie die Sammlung, Verwertung und Beseitigung von gefährlichen und nichtgefährlichen Abfällen. Die Entsorgung ra­dioaktiver Abfälle wird durch den Strahlenschutzbevollmächtigten geregelt.

Die Leiter der Struktureinheiten stellen sicher, dass eine ordnungsgemäße Samm­lung und vorschriftsmäßige Deklarierung von Abfällen vorgenommen wird, bevor eine Übergabe an das Dezernat Liegenschaften, Technik und Sicherheit, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Umweltschutz oder an Dritte erfolgt.

[Welche Abfallarten sind wie zu entsorgen?]
[Antrag auf Entsorgung]

[Ansprechpartnerinnen]
[Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen]

Welche Abfallarten sind wie zu entsorgen?

Einen kurzen Abfallwegweiser finden Sie hier .

    

Antrag auf Entsorgung

Für den Antrag auf Entsorgung sind folgende Formulare zu verwenden und an das Dezernat Gebäudemanagement und Daten­ver­arbeitung, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Umweltschutz per Brief oder Fax oder mail zu senden:

Es kann auch in schriftlicher Form per Brief, Fax oder mail ein Antrag zur Abfall­ent­sorgung mit folgenden Angaben an das Dezernat Gebäude­ma­na­ge­ment und Datenverarbeitung, Sachgebiet Zentrale technische Dienste, Gruppe Um­welt­schutz gestellt werden:

  • Struktureinheit
  • Abfallart (bei Substanzgemischen Angaben zur Zusammensetzung der Haupt­komponenten)
  • Menge des Abfalls (Behältertypen siehe Anlage 4)
  • Objekt und Raumangabe des Abfallstandortes
  • Ansprechpartner, Telefonnummer ggf. Faxnummer, E-Mail-Adresse

     

Ansprechpartnerinnen

Umweltkoordinatorin/Umweltmanagement:
Dr. Ines Herr
Tel.: +49 351 463-39493
Fax: +49 351 463-35131

Betriebsbeauftragte für Abfall/Immissionsschutzbeauftragte:
- Mail an Susanne.Wiesenhuetter@mailbox.tu-dresden.deSusanne Wiesenhütter
Tel.: +49 351 463-32007/-35202
Fax: +49 351 463-35131

Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz/Gefahrgutbeauftragte:
- Mail an Sylvia.Hauptmann@mailbox.tu-dresden.deSylvia Hauptmann
Tel.: +49 351 463-33627/-35202
Fax: +49 351 463-35131

          oder
          Mail an umweltschutz@mailbox.tu-dresden.deumweltschutz@mailbox.tu-dresden.de


     

Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen

Die wichtigsten abfallrechtlichen Regelungen finden Sie im Umwelthandbuch Kapitel 3 "Rechtliche Rahmenbedingungen", welches regelmäßig erneuert wird. Das aktuelle Bundesrecht können Sie kostenlos unter http://www.gesetze-im-internet.de/index.html

Sollten Sie bestimmte Gesetze nicht finden, dann fragen Sie die Gruppe Umweltschutz.

Wichtigstes Regelwerk zur Regelung der Abfallentsorgung an der TU Dresden ist die Abfallentsorgungsrichtilinie.

Stand: 08.02.2013 13:56
Autor: Ines Herr

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Kontakt

Umweltkoordinatorin
Dr. Ines Herr
Ines.Herr@tu-dresden.de
Tel.: +49 351 463-39493 oder
Tel.: +49 351 463-35202
Fax: +49 351 463-35131

Post:
TU Dresden
Dezernat Liegenschaften, Technik und Sicherheit
Sachgebiet Zentrale
technische Dienste
Gruppe Umweltschutz
01062 Dresden

Pakete:
TU Dresden
Dezernat Liegenschaften, Technik und Sicherheit
Sachgebiet Zentrale
technische Dienste
Gruppe Umweltschutz

Helmholtzstraße 10
01069 Dresden