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Redaktionsstatut des Dresdner Universitätsjournals

1. Publizistische Grundsätze und juristische Verantwortlichkeiten


Das Universitätsjournal ist die Zeitung der TU Dresden. Es wird vom Rektor herausgegeben. Der Chefredakteur ist alleinverantwortlich im Sinne des Pressegesetzes (V.i.S.d.P.).
Das Universitätsjournal steht inhaltlich auf dem Boden des Grundgesetzes und ist eine von Parteien und einseitigen politisch-ideologischen Interessen unabhängige Zeitung. Redaktion und Herausgeber des Universitätsjournals arbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Gesetzes über die Presse (SächsPresseG). Die journalistische-redaktionelle Tätigkeit berücksichtigt konsequent die publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) und die daraus abgeleiteten Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserates.

2.  Publizistische Ziele


Das Universitätsjournal verfolgt drei Hauptziele:

  • Es fungiert als Mitteilungsmedium für alle im Sächsischen Hochschulgesetz definierten Wahlgremien, Leitungen, Beauftragten und Kommissionen der TU Dresden.
  • Es fördert die inneruniversitäre Kommunikation.
  • Es fördert die Darstellung der TU Dresden in den außeruniversitären Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Bildung und Öffentlichkeit auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene.


Wenn eine Universität stets auch ein besonderer Ort für geistige Arbeit und geistige Auseinandersetzungen ist, folgt das Universitätsjournal vom Grundsatz her dem Prinzip der geistigen Offenheit und der Diskussion.

3. Redaktionelle Arbeit


Um die publizistischen Grundziele zu erreichen, arbeitet die Redaktion des Universitätsjournals unabhängig und mit dem Ziel einer ausgewogenen und wahrheitsgemäßen Berichterstattung. Der Chefredakteur ist dem Herausgeber alleinverantwortlich für die Umsetzung der publizistischen Grundziele.

Die Redakteure sind verpflichtet, nach den Grundsätzen der Wahrheit, Aktualität und journalistischen Sorgfalt zu arbeiten. Sie stehen mit ihrem Namen für die Einhaltung des Pressekodexes. Pseudonyme sind nur bei nicht fest angestellten Mitarbeitern zulässig, die an ihrer Verwendung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.

Redakteure oder journalistische Mitarbeiter des Universitätsjournals dürfen es ablehnen, Beiträge zu schreiben, die einer objektiven Berichterstattung zuwiderlaufen, beziehungsweise redaktionell in einer Weise tätig zu werden, die wahrheitsgemäße Veröffentlichungen behindert. Den Ablehnenden entstehen keinerlei Nachteile.

26. März 2001

Stand: 16.04.2012 14:48
Autor: Pressestelle



Kontakt

Sekretariat/Vertrieb
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Fax: +49 351 463-37165
doreen.liesch@tu-dresden.de

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Karsten Eckold
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