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Herzlich willkommenSehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen auf den Seiten der Stabsstelle für
Informationssicherheit an der TU Dresden. Auf dieser Seite
finden Sie Informationen zum Aufbau der Stabsstelle, den
Aufgaben, Pflichten und Rechten. Informationssicherheit ist als umfassender, international anerkannter Begriff für den Schutz von Informationen anzusehen und bezieht sich auf den Schutz aller relevanten Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, der Technischen Universität Dresden. Der Begriff ist durch die Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingeführt. In der Stabsstelle sind der Datenschutzbeauftragte der TU Dresden und der IT-Sicherheitsbeauftragte der TU Dresden organisatorisch zusammengefasst. Die Stabsstelle untersteht dem IT-Lenkungsausschuss (CIO) und disziplinarisch dem Prorektor für Universitätsplanung. Die Stabsstelle muss bei allen Projekten, die deutliche Auswirkungen auf die Informationsverarbeitung haben, sowie bei der Einführung neuer Anwendungen und IT-Systeme beteiligt werden, damit sichergestellt ist, dass sicherheits- und datenschutzrelevante Aspekte ausreichend beachtet werden. Die Struktureinheiten müssen die Stabsstelle bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen. Der Stabstelle steht ein umfassendes Informationsrecht über Angelegenheiten zu, die für die Informationssicherheit relevant sind. Dazu sind der Stabsstelle rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Aufgaben von Bedeutung sein können. Sie kann alle Informationen verlangen, die für ihren Aufgabenbereich wichtig sind.
Die Bestimmungen des Sächsischen Datenschutzgesetztes, die
Bekanntmachung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie
die Hinweise des SMI zu Datenschutzbeauftragten öffentlicher
Stellen bleiben unberührt. Für den behördlichen
datenschutzbeauftragten bedeutet dies, dass er bei der
Wahrnehmung seiner Aufgaben unabhängig und weisungsfrei ist
und nicht vorgeschreiben werden kann, wie er seinen Aufgaben
nachzugehen hat und welche Schlüsse er aus seinen
Erkenntnissen ziehen muss. Vielmehr entscheiden er selbst über
den Zeitpunkt und die Art und Weise seines Tätigwerdens.
Ungeachtet der letztendlichen Entscheidungsbefugnis des
Rektorates ,sollen er die seiner begründeten Überzeugung nach
im Einzelfall zutreffende Auffassung vertreten.
Zu seinen Aufgaben gehört es insbesondere:
Ungeachtet dessen, werden der Stabsstelle in ihrer Gesamtheit
insbesondere folgende Aufgaben und Rechte zugewiesen:
Sollten Sie hierzu Fragen haben oder eine Beratung im
Einzelfall wünschen, zögern Sie nicht sich direkt an uns zu
wenden. Wir werden Ihr Anliegen stets vertraulich behandeln.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Herber (Datenschutzbeauftragter der TU Dresden)
Jens Syckor (IT-Sicherheitsbeauftragter der TU Dresden)
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Termine
14.05.2013
11:00
-
16.05.2013
16:00
KontaktStabsstelle Informationssicherheit Sekretariat |