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Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement versteht sich als Teil des Qualitätsmanagements im Bereich von Studium und Lehre, wenn eine kooperative Problemlösung nicht greift. Das Verfahren ermöglicht es bei akuten und dauerhaften Problemen sowie bei Untätigkeit der Verantwortlichen auch außerhalb der geregelten Evaluationen aktiv in die Qualitätsentwicklung einzugreifen. Ein wichtiges Instrument ist hierbei der kommunikative Austausch zu Problemen sowie deren Lösung innerhalb des Studiengangs, der Fakultät und der gesamten Universität.

Wie wird eine Beschwerde eingereicht?

Jedes Mitglied der Hochschule kann sich schriftlich oder mündlich beschweren, wenn im Bereich Studium und Lehre anhaltende Mängel bestehen und die Verantwortlichen nicht tätig werden. Ansprechpartner/innen sind die jeweiligen Studiengangskoordinator/innen (siehe Liste), der/die zuständige Studiendekan/in bzw. der/die zuständige Prorektor/in. Diese haben die Möglichkeit, die entsprechende Kommission einzuberufen und Informationen an die verantwortliche Stelle weiterzuleiten. Der/die Studiendekan/in informiert, sofern die Beschwerde über ihn/sie eingereicht wurde, die Studiengangskoordinator/innen über den Inhalt der Beschwerde sowie deren Behandlung.

Studierende haben die Möglichkeit den zuständigen Fachschaftsrat oder den Studentenrat einzubeziehen, um die Beschwerde anonym weiterzuleiten. Alle Beschwerden werden vertraulich behandelt und der/die Beschwerdeführende wird schriftlich über den Problemlösungsprozess in Kenntnis gesetzt.

Hat die eingereichte Beschwerde auch langfristige Konsequenzen?

Im nachfolgenden Evaluationszyklus wird geprüft, welche Maßnahmen zur erfolgreichen Behebung eingesetzt wurden und ob das angezeigte Problem gelöst wurde. Dauerhafte Mängel fließen somit in zukünftige Stärken-Schwächen-Analysen der Studiengänge ein.

Stand: 02.05.2012 17:55
Autor: Pamela Hoffmann

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