Maßnahmen im Handlungsfeld 'Arbeitszeit' betreffen
beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Instrumente wie
Arbeitszeiterfassung und Teilzeitangebote. Diese helfen Beruf
und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, z.B. bei der
Überbrückung eines Zeitraums, in dem Kinder oder
pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen.
Das haben wir erreicht:
- Service-/Geschäfts-/Bürozeiten
- RS D2/04/2000
- Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten
aller Beschäftigten der TUD zur besseren Vereinbarkeit
von beruflichen und familiären Anforderungen
- Vertrauensarbeitszeit/Arbeitszeiterfassung:
- Es gibt keine Vetrauensarbeitszeit im herkömmlichen
Sinne.
- Es kann jedoch laut Rundschreiben RS D2/04/2000 zur
Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Urlaubskarte ein
monatlicher Arbeitszeitnachweis geführt werden. Dieser kann,
wenn er regelmäßig mit dem Vorgesetzten abgestimmt wird, im
Sinne der Vertrauensarbeitszeit definiert werden.
- Das Führen des Arbeitszeitnachweises ist jedoch nicht
zwingend.
- Übertragungsmöglichkeiten der Monatsarbeitszeit:
- bei Angestellten besteht die Möglichkeit der Übertragung
innerhalb eines viertel Jahres
- bei Beamten besteht die Möglichkeit der Übertragung
innerhalb eines Jahres
- Überstunden müssen angewiesen werden
- Pausen sind in Abstimmung mit Kollegen in der Länge und in
der Lage frei einteilbar, so dass kürzere private
Verpflichtungen ohne besondere Freistellungen wahrgenommen
werden können.
- Urlaubs- und Beurlaubungsregelungen
- Für die Beantragung von Sonderurlaub, Zusatzurlaub etc.
stehen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.
- Schwerbehinderten steht bezahlter Zusatzurlaub von bis zu 5
Tage zu
- außergesetzlicher unbezahlter Sonderurlaub: gemäß
Tarifvertrag; Hochschullehrer können Forschungsfreisemester
durchführen
- weitestgehende Berücksichtigung der Schulweihnachtsferien
beim Studienjahresablaufplan und der Betriebsruhe zum
Jahreswechsel
- Familienbedingte Teilzeitarbeit
- Familiäre Verpflichtungen führen zu regelmäßig kürzeren
Arbeitszeiten, als dies bei Vollzeitbeschäftigten
Arbeitnehmern der Fall ist.
- Gemäß Frauenförderplan 2007-2011: §13 Vereinbarkeit von
Beruf und Familie:
(1)Die Arbeitszeit wird nach Maßgabe der dienstlichen
Möglichkeiten den Bedürfnissen der Beschäftigten mit
Familienpflichten angepasst.
(2)Allen Beschäftigten der TUD, die schulpflichtige Kinder
haben, ist unter Beachtung dienstlicher Belange eine
Urlaubsrealisierung mit Rücksicht auf die Schulferienzeit zu
gewährleisten.
Teilzeit / Detailinformationen
- Ein Mustervertrag zur Änderung der Arbeitszeit z. B.
während der Elternzeit oder für die Gewährung von Teilzeit
trägt in der Praxis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
bei.
- Abgestufte Teilzeit nach Erziehungsfreistellung
- Durch stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit wird
Beschäftigten nach einer Erziehungsfreistellung ein
Wiedereinstieg ermöglicht.
- Ein Mustervertrag zur Änderung der Arbeitszeit z. B.
während der Elternzeit oder für die Gewährung von Teilzeit
trägt in der Praxis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
bei.
- Lebensphasenorientierte Arbeitszeit
- Langfristige Arbeitszeitabsprache, in der schwankende
familiäre Belastungen der Beschäftigten berücksichtigt werden.
Freistellung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeit können über
längere Lebensabschnitte individuell vereinbart werden.
- Altersteilzeit : Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den
Ruhestand. Die Absprache der Arbeitszeit erfolgt in
Abhängigkeit von Notwendigkeiten des Arbeitgebers und
individuellen Wünschen des Arbeitnehmers.
- Sabbatjahr
- Kinderbonuszeit (bei wissenschaftlichen Personal)
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Verlängerung der Elternzeit durch Beurlaubung
- Beschäftigte werden zur Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben
über den gesetzlichen Anspruch des
Bundeserziehungsgeldgesetzes ('Elternzeit') hinaus von der
Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis ruht.
- Freistellung zur Betreuung von Angehörigen
- Gemeint ist die über den gesetzlich verankerten, zeitlich
begrenzten Anspruch auf unbezahlte Freistellung oder auf
begrenzte Lohnersatzleistung hinausgehende betriebliche
Freistellung aus Betreuungsgründen. Dabei ruht das
Arbeitsverhältnis.
- auf Basis des Tarifvertrags
- auf Basis der Beamtengesetzgebung (problematisch: Wegfall
der Beihilfe für Zeitraum der Freistellung)
Das haben wir uns vorgenommen:
- Erarbeitung einer allgemeinen Regelung zur flexiblen
Arbeitszeitgestaltung, die über die bestehende Möglichkeit, im
Ausnahmefall von der festen Arbeitszeit abzuweichen,
hinausgeht
- Weitere Unterstützung der Beschäftigten, um die
Disharmonie von Schul- und Semesterferien zu bewältigen
- Unterstützung der Mobilität
- Ein finanzieller Zuschuss zum Jobticket wird im
Handlungsfeld 'Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen'
unter geldwerten Leistungen aufgeführt.