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1. Handlungsfeld Arbeitszeit


Maßnahmen im Handlungsfeld 'Arbeitszeit' betreffen beispielsweise Arbeitszeitmodelle, Instrumente wie Arbeitszeiterfassung und Teilzeitangebote. Diese helfen Beruf und Privatleben besser miteinander zu vereinbaren, z.B. bei der Überbrückung eines Zeitraums, in dem Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreut werden müssen.


Das haben wir erreicht:

  • Service-/Geschäfts-/Bürozeiten
- RS D2/04/2000 
- Möglichkeit der Flexibilisierung der Arbeitszeiten aller  Beschäftigten der TUD zur besseren Vereinbarkeit von beruflichen und familiären Anforderungen
  • Vertrauensarbeitszeit/Arbeitszeiterfassung:
- Es gibt keine Vetrauensarbeitszeit im herkömmlichen Sinne.
- Es kann jedoch laut Rundschreiben RS D2/04/2000 zur Arbeitszeit im Zusammenhang mit der Urlaubskarte ein monatlicher Arbeitszeitnachweis geführt werden. Dieser kann, wenn er regelmäßig mit dem Vorgesetzten abgestimmt wird, im Sinne der Vertrauensarbeitszeit definiert werden.
- Das Führen des Arbeitszeitnachweises ist jedoch nicht zwingend.
  • Übertragungsmöglichkeiten der Monatsarbeitszeit:
- bei Angestellten besteht die Möglichkeit der Übertragung innerhalb eines viertel Jahres
- bei Beamten besteht die Möglichkeit der Übertragung innerhalb eines Jahres
- Überstunden müssen angewiesen werden
  • flexible Pausenregelung
- Pausen sind in Abstimmung mit Kollegen in der Länge und in der Lage frei einteilbar, so dass kürzere private Verpflichtungen ohne besondere Freistellungen wahrgenommen werden können.
  • Urlaubs- und Beurlaubungsregelungen
- Für die Beantragung von Sonderurlaub, Zusatzurlaub etc. stehen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung.
- Schwerbehinderten steht bezahlter Zusatzurlaub von bis zu 5 Tage zu
- außergesetzlicher unbezahlter Sonderurlaub: gemäß Tarifvertrag; Hochschullehrer können Forschungsfreisemester durchführen
- weitestgehende Berücksichtigung der Schulweihnachtsferien beim Studienjahresablaufplan und der Betriebsruhe zum Jahreswechsel
  • Familienbedingte Teilzeitarbeit
- Familiäre Verpflichtungen führen zu regelmäßig kürzeren Arbeitszeiten, als dies bei Vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Fall ist.
- Gemäß Frauenförderplan 2007-2011: §13 Vereinbarkeit von Beruf und Familie:
(1)Die Arbeitszeit wird nach Maßgabe der dienstlichen Möglichkeiten den Bedürfnissen der Beschäftigten mit Familienpflichten angepasst.

(2)Allen Beschäftigten der TUD, die schulpflichtige Kinder haben, ist unter Beachtung dienstlicher Belange eine Urlaubsrealisierung mit Rücksicht auf die Schulferienzeit zu gewährleisten.
Teilzeit / Detailinformationen
- Ein Mustervertrag zur Änderung der Arbeitszeit z. B. während der Elternzeit oder für die Gewährung von Teilzeit trägt in der Praxis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.
  • Abgestufte Teilzeit nach Erziehungsfreistellung
- Durch stufenweise Erhöhung der Arbeitszeit wird Beschäftigten nach einer Erziehungsfreistellung ein Wiedereinstieg ermöglicht.
- Ein Mustervertrag zur Änderung der Arbeitszeit z. B. während der Elternzeit oder für die Gewährung von Teilzeit trägt in der Praxis zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei.
  • Lebensphasenorientierte Arbeitszeit
- Langfristige Arbeitszeitabsprache, in der schwankende familiäre Belastungen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Freistellung, Teilzeit- oder Vollzeitarbeit können über längere Lebensabschnitte individuell vereinbart werden.
- Altersteilzeit : Möglichkeit des gleitenden Übergangs in den Ruhestand. Die Absprache der Arbeitszeit erfolgt in Abhängigkeit von Notwendigkeiten des Arbeitgebers und individuellen Wünschen des Arbeitnehmers.
- Sabbatjahr
  • Kinderbonuszeit (bei wissenschaftlichen Personal)
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
  • Verlängerung der Elternzeit durch Beurlaubung
- Beschäftigte werden zur Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben über den gesetzlichen Anspruch des Bundeserziehungsgeldgesetzes ('Elternzeit') hinaus von der Arbeit freigestellt. Das Arbeitsverhältnis ruht.
  • Freistellung zur Betreuung von Angehörigen
- Gemeint ist die über den gesetzlich verankerten, zeitlich begrenzten Anspruch auf unbezahlte Freistellung oder auf begrenzte Lohnersatzleistung hinausgehende betriebliche Freistellung aus Betreuungsgründen. Dabei ruht das Arbeitsverhältnis.
- auf Basis des Tarifvertrags
- auf Basis der Beamtengesetzgebung (problematisch: Wegfall der Beihilfe für Zeitraum der Freistellung)


Das haben wir uns vorgenommen:

  • Erarbeitung einer allgemeinen Regelung zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, die über die bestehende Möglichkeit, im Ausnahmefall von der festen Arbeitszeit abzuweichen, hinausgeht
  • Weitere Unterstützung der Beschäftigten, um die Disharmonie von Schul- und Semesterferien zu bewältigen
  • Unterstützung der Mobilität
- Ein finanzieller Zuschuss zum Jobticket wird im Handlungsfeld 'Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen' unter geldwerten Leistungen aufgeführt.


Stand: 07.07.2011 09:55
Autor: Robert Müller

Kontakt
Zertifikat 2010 Audit familiengerechte Hochschule der Beruf und Familie gGmbH


Projektleiterin:
Dr. Brigitte Schober
Tel.: +49 351 463-33410
gleichstellungsbeauftragte@tu-dresden.de

Projektkoordinatorin:
Dr. Dörte Görl-Rottstädt
Tel.: +49 351 463-36423
Doerte.Goerl-Rottstaedt@tu-dresden.de

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