
Unter Barrierefreiheit wird meist nur eine stufenlose
Fortbewegungsmöglichkeit verstanden. Barrierefreiheit ist mehr.
Barrierefreiheit bedeutet auch Orientierungshilfen,
Beschilderung, Beleuchtung, Hörhilfen, Ansagen, eigenständige
Nutzung des Internets u.v.m. für Körperbehinderte,
Hörbehinderte, Sehschwache u.a. (vgl. Behindertengleichstellungsgesetz).
Die TU Dresden müht sich um eine umfassende Barrierefreiheit
für behinderte Menschen. Beispielsweise ist der TU Auftritt im
Internet barrierefrei gestaltet und mit Campus Navigator wird ein komfortables
Leitsystem zur Verfügung gestellt, in dem auch die
behindertenrelevanten Daten eingearbeitet sind / werden.
Schwerer ist es, für die vielen alten Gebäude schnell
eine Barrierefreiheit zu erreichen.
An der TU Dresden sind in den letzten Jahren etliche Neubauten
entstanden, die von Anbeginn an entsprechend DIN 18040 und sächsische
Bauordnung (VwVSächsBO) behindertengerecht geplant
und gebaut worden sind. Daneben gibt es viele Gebäude, die
aus den Jahren um 1900 stammen und unter Denkmalschutz
stehen. Schrittweise, aber immer sehr sensibel, werden sie
rekonstruiert und dabei auch den Anforderungen behinderter
Menschen angepasst. Es werden in den nächsten Jahren jedoch
noch große Anstrengungen notwendig sein, um alle räumliche
Barrieren abzubauen.
Bei allen Baumaßnahmen wird die Schwerbehindertenvertretung
beteiligt. Sie kann deshalb auch I h r e
Vorschläge für bauliche Veränderungen wie z.B.
barrierefreie Zugänge, Aufzüge, Behindertentoiletten u.a.
unterstützen.