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Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management

Die Senatskommission Gleichstellung und Diversity Management wurde vom Senat am 10.03.2010 eingesetzt. Sie besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern, von denen

  • 6 aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer,
  • 2 aus der Gruppe der Studentinnen und Studenten,
  • 2 aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und
  • 1 aus der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stammen. 


Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und der Universität, die Frauenbeauftragte der Universität, der Ausländerbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung sowie die Beauftragte des Arbeitgebers für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderung, der Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderung und die Beauftragte beim Rektor für das Gleichstellungsmanagement nehmen mit beratender Stimme teil. Die Beauftragte für den Dual Career Service ist Gast in dieser Kommission.


Der Prorektor für Universitätsplanung führt den Vorsitz.

Zum Aufgabenbereich der Senatskommission gehören nach Senatsbeschluss vom 10.03.2010 insbesondere:

  1. Begleitung und Überprüfung der Umsetzung des Gleichstellungskonzepts und dessen Weiterentwicklung,
  2. Vorlage und Diskussion des jährlichen Gleichstellungsberichts der Fakultäten und der Universität,
  3. Grundsätze und Stellungnahmen im Rahmen von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Fakultäten,
  4. Maßnahmen zur Sensibilisierung der Universitätsangehörigen in Gender- und Diversityfragen,
  5. Erarbeitung eines Konzepts zum Diversity Management an der TU Dresden sowie Begleitung und Evaluierung der darin festgeschriebenen Maßnahmen,
  6. Begleitung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Maßnahmen zur Gewinnung und Förderung ausländischer Studierender, Akademiker und Akademikerinnen sowie Studierender mit Migrationshintergrund und aus bildungsfernen Schichten,
  7. Begleitung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Maßnahmen im Rahmen des Audit Familiengerechte Hochschule,
  8. Begleitung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Maßnahmen für eine barrierefreie Hochschule.
Stand: 01.12.2011 15:51
Autor: Robert Denk

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