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DatenschutzbeauftragterHerzlich Willkommen auf der Homepage des
Datenschutzbeauftragten der TU Dresden.
Er ist bei der Erfüllung seiner Aufgaben dem Leiter der öffentlichen Stelle unmittelbar zu unterstellen und weisungsfrei. Die TU Dresden hat den Datenschutzbeauftragten, soweit dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist, zu unterstützen. Der Datenschutzbeauftragte darf zur Aufgabenerfüllung Einsicht in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie deren Anwendungsvorschriften nehmen. Seine Kontrolle erstreckt sich auch auf personenbezogene Daten, die einem Berufs- oder besonderem Amtsgeheimnis unterliegen. Der Datenschutzbeauftragte ist, auch nach Beendigung seiner Tätigkeit, zur Verschwiegenheit über die Identität Betroffener und Beschäftigter, die sich an ihn gewandt haben, sowie über Umstände, die Rückschlüsse auf diese Personen zulassen, verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit die Betroffenen oder Beschäftigten ihn von der Pflicht zur Verschwiegenheit entbunden haben. Sollten sie also Fragen zum Datenschutz an der TU Dresden
haben zögern Sie nicht sich an mich zu wenden. |
Termine
04.10.2012
16:00
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18:00
KontaktDatenschutzbeauftragter Matthias Herber
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