Der Master-Studiengang "Politik und
Verfassung" vermittelt vertiefte Kenntnisse des
Zusammenwirkens und der Analyse von politischen Prozessen und
den diese ordnenden Verfassungsstrukturen. Der
Studiengang wurde 2008 eingeführt und zum Wintersemester
2010/11 überarbeitet.
-> Informationen für
Studienanfänger
Mit Ausbildungsinhalten in Staats- und Verfasungsrecht,
Forschungsmethodik und Forschungspraxis,
sozialwissenschaftlicher Verfassungs- und Institutionentheorie
sowie der (vergleichenden) Analyse politischer und rechtlicher
Institutionen als auch internationaler Organisationen und
Regime qualifiziert dieser Studiengang vor allem für
wissenschaftliche, doch auch für außerwissenschaftliche
Arbeitsfelder.
Die Studierenden erlangen Kenntnisse und Fertigkeiten,
wie sie nicht nur in Universitäten und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, sondern auch in Stabs- und
Grundsatzabteilungen von Organisationen und Institutionen auf
regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene,
insbesondere in Verwaltungen und politiknahen Einrichtungen,
sowie für anwendungsorientierte Politikwissenschaft und
wissenschaftliche Politikberatung erforderlich sind. Zugleich
werden die inhaltlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche
Teilnahme an einschlägigen Promotionsstudiengängen
gelegt.
Die seit Oktober 2010 neu geltende Prüfungs- und
Studienordnung finden Sie hier. Einen Studienablaufplan finden Sie
im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis (KVV).
Neben der politikwissenschaftlichen Ausbildung entscheiden Sie
sich im dritten Semster für einen der fünf
interdisziplinären Profilbereiche Gender und Kultur,
Regionale Identität und kultureller Transfer, Religion und
Gesellschaft, Wissen und Technik oder Medien und
Öffentlichkeit. Eine Übersicht über die
Profilmodulinhalte finden Sie im Handbuch der Profilbereiche.
Zugangsvoraussetzung ist ein erster in Deutschland
anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in
Politik- oder Rechtswissenschaften oder in einem Studiengang
mit gleicher fachlicher Ausrichtung. Darüber hinaus sind
Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B 2 und
einer weiteren Fremdsprache auf der Niveaustufe B 1 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)
nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der
Hochschulzugangsberechtigung oder erfolgreich absolvierter
Sprachkurse. Der Master-Studiengang ist
zulassungsbeschränkt. Das Auswahlverfahren regelt die
Eignungsfeststellungsordnung (vom
04.06.2008).
Die Präsentation "Einführung MA WS 2012/13" führt Sie
pointiert in ausgewählte Fragen zu Aufbau, Inhalt und
Studienverlauf unseres attraktiven Masterstudiengans ein.
Die Präsentation des Fachschaftsrates stellt
den FSR-PHIL vor.
Nähere Angaben zu Zugangsvoraussetzungen, Aufbau, Inhalt
und Studienverlauf können Sie den entsprechenden Studiendokumenten entnehmen. Informationen zur
Immatrikulation entnehmen Sie bitte den Seiten des
Immatrikulationsamtes. Während der
Öffnungszeiten können Sie Ihre Fragen
auch direkt an die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Annett Weber,
stellen. Die Bewerbungsfrist läuft vom 01. Juni bis
15. Juli jeden Jahres. Unter folgendem Link können Sie
sich innerhalb der Bewerbungszeiten online bewerben.
Immatrikulationsfragen von ausländische
Studieninteressierten bearbeitet das Akademische Auslandsamt der TU
Dresden.