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Struktureinheit

Sections

Prüfungswesen des Studiendekanates


Staatsprüfungen Studiengang Medizin

Staatsprüfungen Studiengang Zahnmedizin

Gruppen-Einteilungen 

 

[BAFöG]
[Statistiken und Individualmeldungen]
[Statistik]
[Rücktritt von Prüfungen - ärztliches Attest]
[Kontakt]



     

Bescheinigung nach § 48 BAFöG


Bearbeitung von:

  • Antrag für Bescheinigung nach § 48 BAFöG (Formblatt 5)

Für den Studiengang Medizin und Zahnmedizin gilt als Nachweis des erfolgreichen Bestehens des

4. Fachsemesters.  Als Nachweis müssen folgende unten aufgeführte Unterlagen zum Formblatt 5

mit eingereicht werden.

 

Studiengang Medizin: 

·          Praktikum der Biologie für Mediziner

·          Praktikum der Chemie für Mediziner

·          Praktikum der Physik für Mediziner

·          Praktikum der  medizinischen Terminologie

·          Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin

·          Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

·          Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie

·          Praktikum der Berufsfelderkundung

·          Seminar Anatomie

·          Kursus der makroskopischen Anatomie

·          Kursus der mikroskopischen Anatomie

·          Seminar Physiologie

·          Praktikum Physiologie

·          Seminar Biochemie

·          Praktikum Biochemie

·          Wahlfach

oder die Ladung zum Physikum

 

Studiengang Zahnmedizin: 

·          Praktikum der Chemie für Mediziner

·          Praktikum der Physik für Mediziner

·          Praktikum der  medizinischen Terminologie oder Abiturzeugnis

·          Kursus der mikroskopischen Anatomie

·          Kursus der makroskopische Anatomie

·          Praktikum Physiologie

·          Praktikum Biochemie

·          Kursus Technische Propädeutik

·          Phantomkurs I der Zahnersatzkunde

·          Zeugnis der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung

 

  • Antrag auf spätere Vorlage der Leistungsbescheinigung nach § 48 (2) BAFöG
  •  BAföG-Teilerlass für Zahnmedizin (Mediziner melden sich bitte beim Landesprüfungsamt Dresden) 

 

     

Statistiken

Meldungen über abgelegte Hochschul-Zwischenprüfungen

Meldungen über abgelegte Hochschul-Abschlussprüfungen (Individualmeldungen) sowie

Statistiken


werden ebenfalls im Prüfungsamt bearbeitet.


     

Rücktritt von Prüfungen - ärztliches Attest


Wenn Studierende an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie unmittelbar – also so schnell, wie es möglich ist – den Rücktritt von der Prüfung beantragen. Bei einem Rücktritt von einer Prüfung bei Krankheit ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen: Rücktritt von Prüfunge ärztliches Attest 


    * -> weiter unter „Anlage 1 zur Studienordnung Medizin“ bzw.
    * -> „Rahmenpraktikumsordnung - Ordnung zur Absolvierung scheinpflichtiger Lehrveranstaltungen im Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus



     

Kontakt:

Bearbeiterin: Frau Zemann
Tel.: (0351) 458-35 54
E-Mail: stdexam@mailbox.tu-dresden.de

Postanschrift: Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden

Hausanschrift: Fiedlerstraße 27, Erdgeschoss links, Zimmer 103
Öffnungszeiten:

Montag:        12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:       geschlossen
Mittwoch:      09.30 Uhr - 11.30 Uhr und 12.30 Uhr - 15.00 Uhr  / Aus dienstlichen Gründen findet in der Vorlesungszeit bis auf Weiteres mittwochs keine Sprechzeit statt.

Donnerstag:   geschlossen
Freitag:         geschlossen


 

Last modified: 16.10.2012 07:44
Author: Matthias Hinz