Staatsprüfungen Studiengang Medizin
Staatsprüfungen Studiengang Zahnmedizin
Gruppen-Einteilungen
[BAFöG]
[Statistiken und Individualmeldungen]
[Statistik]
[Rücktritt von Prüfungen - ärztliches Attest]
[Kontakt]
Bescheinigung nach § 48 BAFöG
Bearbeitung von:
Für den Studiengang Medizin und Zahnmedizin gilt als Nachweis des erfolgreichen Bestehens des
4. Fachsemesters. Als Nachweis müssen folgende unten aufgeführte Unterlagen zum Formblatt 5
mit eingereicht werden.
Studiengang Medizin:
· Praktikum der Biologie für Mediziner
· Praktikum der Chemie für Mediziner
· Praktikum der Physik für Mediziner
· Praktikum der medizinischen Terminologie
· Praktikum zur Einführung in die Klinische Medizin
· Kursus der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
· Seminar der Medizinischen Psychologie und Medizinischen Soziologie
· Praktikum der Berufsfelderkundung
· Seminar Anatomie
· Kursus der makroskopischen Anatomie
· Kursus der mikroskopischen Anatomie
· Seminar Physiologie
· Praktikum Physiologie
· Seminar Biochemie
· Praktikum Biochemie
· Wahlfach
oder die Ladung zum Physikum
Studiengang Zahnmedizin:
· Praktikum der Chemie für Mediziner
· Praktikum der Physik für Mediziner
· Praktikum der medizinischen Terminologie oder Abiturzeugnis
· Kursus der mikroskopischen Anatomie
· Kursus der makroskopische Anatomie
· Praktikum Physiologie
· Praktikum Biochemie
· Kursus Technische Propädeutik
· Phantomkurs I der Zahnersatzkunde
· Zeugnis der Naturwissenschaftlichen Vorprüfung
Statistiken
Meldungen über abgelegte Hochschul-Zwischenprüfungen
Meldungen über abgelegte Hochschul-Abschlussprüfungen (Individualmeldungen) sowie
Statistiken
werden ebenfalls im Prüfungsamt bearbeitet.
Rücktritt von Prüfungen - ärztliches Attest
Wenn Studierende an einer Prüfung krankheitsbedingt nicht teilnehmen können, müssen Sie unmittelbar – also so schnell, wie es möglich ist – den Rücktritt von der Prüfung beantragen. Bei einem Rücktritt von einer Prüfung bei Krankheit ist dies durch ein ärztliches Attest nachzuweisen:
Rücktritt von Prüfunge ärztliches Attest * -> weiter unter „Anlage 1 zur Studienordnung Medizin“ bzw.
* -> „Rahmenpraktikumsordnung - Ordnung zur Absolvierung scheinpflichtiger Lehrveranstaltungen im Studiengang Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus
Kontakt:
Bearbeiterin: Frau Zemann
Tel.: (0351) 458-35 54
E-Mail: stdexam@mailbox.tu-dresden.de
Postanschrift: Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus
Studiendekanat, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden
Hausanschrift: Fiedlerstraße 27, Erdgeschoss links, Zimmer 103
Öffnungszeiten:
Montag: 12:30 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 09.30 Uhr - 11.30 Uhr und 12.30 Uhr - 15.00 Uhr / Aus dienstlichen Gründen findet in der Vorlesungszeit bis auf Weiteres mittwochs keine Sprechzeit statt.
Donnerstag: geschlossen
Freitag: geschlossen