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Struktureinheit

Sektionen

Arbeits- und Gesundheitsschutz



Arbeitsschutzbelehrung
Betriebsärztliche Untersuchung
Biostoff-Verordnung
Bescheinigung über den Impfstatus
Mutterschutzgesetz


      Arbeitsschutzbelehrung

In folgender Datei finden sie die Informationen zur Arbeitschutzbelehrung für Studenten: Arbeitsschutzbelehrung__Studenten.pdf
Durch das Studiendekanat wird eine jährliche zentrale Unterweisung aller Studenten organisiert und per Unterschrift dokumentiert. Dies entbindet die Leiter der lehrenden Fachgebiete jedoch nicht von der gesetzlichen Pflicht, auf die Spezifika bei der Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Brandschutzes in ihrem Fachbereich (Kliniken, Instituten, usw.) vor Beginn der Lehrveranstaltung aufmerksam zu machen und dies aktenkundig zu dokumentieren.

Sollte ein Student nicht an der Arbeitsschutzbelehrung teilgenommen haben, muss er sich im Prüfungsamt im Studiendekanat (Frau Zemann) zur Öffnungszeit melden.


      Betriebsärztliche Untersuchung

Online-Einschreibung für die betriebsärztliche Untersuchung der Studierenden der Medizin und Zahnmedizin an der Medizinischen Fakultät Carl Gustav Carus

Die URL für die Einschreibung lautet:      https://info.med.tu-dresden.de/betriebsambulanz/ 
Es gelten folgende Regeln:
-    jeder Student darf genau einen der vorgegebenen Termine buchen
-    verflossene Termine können nachträglich nicht mehr geändert werden. Sollte ein Student nicht erschienen sein, informiert die Betriebsambulanz den Administrator zeitnah per E-Mail. Der Student wird vom Administrator erneut berechtigt, einen Termin in der Datenbank zu buchen
-    Hat ein berechtigter Student sich nicht eingetragen und kann später keinen Zugang mehr erhalten, muss er sich beim Systemadministrator melden: einschreibung@cgc.med.tu-dresden.de
-    die Einschreibung läuft kontinuierlich - sie startet mit Studienbeginn und endet nach Verstreichen des letzten Termins.
-    Zu jedem Termin kann sich nur ein Studierender eintragen
-    bis Donnerstag 12:00 Uhr der laufenden Woche sind alle Termine, die ab Montag 00:00 Uhr der  übernächsten Woche verfügbar sind, online buchbar und änderbar; ab Donnerstag 12:00 Uhr werden alle Termine, die bis Sonntag 24:00 Uhr der  übernächsten  Woche vorhanden sind, gesperrt, d.h. es können keine Buchungen verändert oder noch freie Termine gebucht werden
Zum Termin erfolgen:
-    Blutabnahme,
-    Urin-Abgabe und
-    ärztliche Untersuchung.

Es ist dringend erforderlich, dass die Studierenden Ihren Impfausweis und gegebenenfalls vorhandene Antikörperbestimmungen in die Betriebsambulanz mitbringen.


     Biostoff-Verordnung

Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen – Arbeiten mit Infektionsgefährdung – Auszug aus dem „Merkblatt für Studenten:

Betriebsärztliche Untersuchung

Auf der Grundlage der BioStoffVerordnung ist Ihr Arbeitgeber, d. h. die Universität, verpflichtet, eine betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung zu veranlassen, bevor Sie Arbeiten mit Infektionsgefährdung aufnehmen bzw. weiterführen dürfen. Für Sie besteht bezüglich der Durchführung einer solchen Untersuchung Duldungspflicht.

Die Untersuchung wird durch den Betriebsärztlichen Dienst im Uniklinikum durchgeführt. Sie wird mit einer ärztlichen Bescheinigung abgeschlossen, die Sie bitte den Kurs- oder Praktikumsleitern bei Nachfrage vorlegen.

Verletzungen

Verletzungen bei Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (z. B. Augen- bzw. Schleimhautkontakt mit potenziell infektiösem Material, Schnitt- und Stichverletzungen) müssen gemeldet werden. Diese Verletzungen sind Arbeitsunfälle.

BioStoffV_Merkblatt_für_Studenten.pdf      BioStoffV_Dienstanweisung.pdf     Text der BioStoffVerordnung: http://bundesrecht.juris.de/biostoffv/index.html 


     Bestätigung über den Impfstatus vor Famulaturen

Bei der Bewerbung für eine Famulatur wird oft von der betreffenden Einrichtung ein Impfnachweis gefordert und gleich ein Formular mitgesandt. Die Möglichkeit, sich dieses bestätigen zu lassen, besteht im Betriebsärztliche Dienst (BÄD). Diejenigen Studenten, die keinen Vordruck der beworbenen Einrichtung erhalten, können diesen auch im BÄD ausgehändigt und bestätigt bekommen. Eine arbeitsmedizinische Untersuchung eigens für die Famulatur findet nicht statt.

Weitere Informationen:
Betriebsärztlicher Dienst
Telefon +49 (0)351 458-3736 / 2486
Fax       +49 (0)351 458-5731

 

     Mutterschutzgesetz

Für werdende und stillende Mütter gelten die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Bestimmte Tätigkeiten dürfen demnach zum Schutz von Mutter und Kind nicht ausgeführt werden. Schwangere bzw. stillende Studierende sollen aufgrund der Festlegungen an unserer Fakultät den Leiter der entsprechenden Einrichtung bzw. Leiter von gefährdenden Kursen/Praktika über eine bestehende Schwangerschaft bzw. Stillzeit informieren.

Text des Mutterschutzgesetzes: http://bundesrecht.juris.de/muschg/ 

Stand: 18.10.2012 15:32
Autor: Matthias Hinz