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Ausgabe der Leistungsnachweise

 

Zentrale Ausgabe der Leistungsnachweise für den Studeingang Medizin
Online-Zugriff auf Leistungsnachweise für Studenten
Vorlagen für Leistungsnachweise
Leistungsnachweise Anerkennung


 


     

Zentrale Ausgabe der Leistungsnachweise für den Studiengang Medizin


Im Studiendekanat wurde jetzt die Voraussetzung geschaffen, die Leistungsnachweise der Studierenden zentral zu lagern.

Das bedeutet, dass jedes Fachgebiet die unterschriebenen und gesiegelten Leistungsnachweise an das Studiendekanat  (z. H. Frau Fahrig – Sachbearbeiterin PJ) geben soll. Hier werden diese in den Akten – getrennt für jeden Studierenden – gesammelt.

Die Studierenden können die Leistungsnachweise bei Frau Fahrig (KG, Zi. 008) während der Sprechzeit (Mo. 12:30 - 15:00 Uhr; Mi. 9:30 - 11:30 Uhr) abholen, wenn sie diese brauchen.

Achtung! die Leistungsnachweise können erst ausgegeben werden, wenn sie von den Fachgebieten an das Studiendekanat übermittelt wurden (also nach der Vorlesungs-Zeit).



     

Online-Zugriff auf Leistungsnachweise für Studenten

Alle Studenten haben ab sofort die Möglichkeit, die von ihnen absolvierten Leistungen online zu erfragen bzw. sich eine Bescheinigung darüber auszudrucken aus dem Prüfungs-System „HISQIS“ ("Hochschul-Informationssystem Qualitätsverbesserung mit Internet durch Selbstbedienung").

Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die jeweilige Information bereits in das System eingepflegt wurde.

Die  URL lautet: https://qis.dez.tu-dresden.de

Für den Zugang verwenden Sie bitte das zentrale Login der TU Dresden, das jeder Student zum Studienbeginn automatisch erhältt (ZIH-Login). Nähere Informatioen zum ZIH-Login finden Sie auf: E--Learning 

Für Fragen stehen Ihnen – bitte per E-Mail – gern zur Verfügung. 


Frau Zemann:      stdexam@mailbox.tu-dresden.de
Frau Fahrig:         Stdpj@mailbox.tu-dresden.de


    

Vorlagen für Leistungsnachweise

Vorlagen für Leistungsnachweise finden Sie im Intranet Studiendekanat (geschützt)

     

Leistungsnachweise Anerkennung

Leistungsnachweise Anerkennung

Leistungsnachweise, welche bei der Anmeldung zu den Staatsprüfungen (Medizin oder auch Zahnmedizin) vorzulegen sind, müssen formgerecht ausgestellt sein (s.  Approbationsordnungen).
Das heißt, sie müssen

a) die korrekte Bezeichnung der Unterrichtsveranstaltung
b) den Namen des Unterschreibenden in gedruckter Form
c) die Unterschrift und
d) einen Siegel-Abruck

enthalten.
Ein so an einer deutschen medizinischen Fakultät ausgestellter Leistungsnachweis ist in allen Bundesländern Deutschlands gültig – er bedarf keiner Anerkennung.

Leistungsnachweise, die nicht innerhalb des Medizinstudiums (resp. Zahnmedizinstudiums) erworben wurden oder außerhalb Deutschlands, bedürfen der Anerkennung durch das zuständige Landesprüfungsamt (s. dort)

Stand: 16.11.2010 10:39
Autor: Matthias Hinz