Prüfungsamt der
Juristischen Fakultät:
Kerstin Weber
Bergstr. 53
Von-Gerber-Bau Zi. 006
01062 Dresden
Tel. 0351-463-37302
Fax 0351-463-37206
E-Mail: pruefungsamt@jura.tu-dresden.de
Sprechzeiten:
Montag: 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag &
Donnerstag: 09.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch &
Freitag: geschlossen
Schließzeiten des Prüfungsamtes im Jahr
2013:
In den nachfolgenden Zeiten bleibt das Prüfungsamt
geschlossen:
Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig vorher, um die
Ausstellung etwaiger Leistungsübersichten, Bestätigungen, etc.!
In dieser Zeit können weder E-Mails noch telefonische Anfragen
beantwortet werden.
DD, Dezember 2012
Urlaub 2013
In dieser Zeit ist das Prüfungsamt/Studienorganisation geschlossen. Es werden keine
Noten- bzw. Leistungsübersichten,
80 % - Bescheinigungen oder sonstige Bestätigungen ausgestellt.
Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig vorher um die entsprechenden
Bescheinigungen.
Zur Abgabe von Anträgen (z.B. auf Rücktritt) nutzen Sie bitte
die Briefkästen neben dem Büro (GER/006) oder am Haupteingang
des Von-Gerber-Baus.
Dresden, 29.04.2013
- Anträge sind immer mit Vor- und Zuname,
Matrikelnummer, Studiengang und handschriftlicher Unterschrift
einzureichen. Anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht
möglich.
- Sofern der Termin zur Vorlage der schriftlichen
Ausfertigung Ihrer Abschlussarbeit auf einen Tag fällt,
an dem das Prüfungsamt keine Sprechzeiten hat,
vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen
gesonderten Termin.
Um die Ausstellung
- einer Leistungsübersicht oder/und
- eines Nachweises über 80 % Ihrer
erfolgreich erbrachten Studienleistungen oder/und
- einer Studienabschlussbescheinigung
zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres
Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr.
(zwingend erforderlich!) nur noch an pruefungsamt@jura.tu-dresden.de
Die gewünschten Ausdrucke für die regulären Studiengänge können
dann i.d.R. zur nächsten Sprechzeit im Prüfungsamt
unaufgefordert abgeholt werden.
Anfragen zum Stand der Prüfungsleistungen etc. werden ab sofort
nicht mehr per E-Mail beantwortet. Bitte kommen Sie zur
Sprechzeit vorbei.
Stand: 13.11.2012
Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail:
Alle Studenten bekommen mit Beginn des 1. Semesters eine
E-Mail-Adresse von der TUD eingerichtet. Das Prüfungsamt und
die Lehrverantwortlichen werden bei dringenden Hinweisen
(Terminänderungen usw.) diese E-Mail-Adresse verwenden. Bitte
sorgen Sie deshalb für die regelmäßige Kontrolle dieses
Mail-Postfachs oder alternativ für eine automatische
Weiterleitung an die private Email-Adresse.
Abholung/Zusendung:
- Die feierliche Verabschiedung der Absolventen des
Bachelor-Studiengangs Law in Context des Sommersemesters fand
am Freitag, den 26.10.2012 um 15.30 Uhr im POT/0081/H
statt.
- Wer nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen konnte, kann
die Zeugnisunterlagen über die bestandene Bachelor-Prüfung
nach dem 26.10.2012 im Prüfungsamt zu den Sprechzeiten
abholen. Wer sein Zeugnis zugesandt haben möchte, gibt im
Prüfungsamt einen frankierten A4-Rückumschlag ab.
Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung von Zeugnisunterlagen
i.d.R. ca. einen Monat Zeit in Anspruch nimmt.
Exmatrikulation und Beurlaubung
Hinweise zu Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation
finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU
Dresden.
Zu exmatrikulierende Studenten werden von Amts wegen durch das
Imma-Amt immer zum Ende des Semesters exmatrikuliert (31.3.
bzw. 30.9.). Wenn der Student nicht auf die Exmatrikulation
warten möchte, stellt er selbst einen ANTRAG.
Prüfungsanspruch/Exmatrikulation
Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der BPO und MPO müssen Studierende
immatrikuliert sein, um Prüfungen ablegen zu können. Gemäß
Beschluss des Prüfungsausschusses beinhaltet das "Ablegen einer
Prüfung" auch den Korrektur- und Bewertungsvorgang. Somit ist
mit der Abgabe der Bachelor- bzw. Master-Arbeit im genannten
Sinne noch nicht "abgelegt".
Studierende dürfen sich folglich erst exmatrikulieren, wenn
das Ergebnis der Bachelor- bzw. Master-Arbeit in HISQIS
veröffentlicht ist.
Beglaubigungen
Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form
benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU
Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für
Studenten kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher
HIER über die notwendigen
Unterlagen, Öffnungszeiten usw.