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Aktuelle Informationen

Prüfungsamt der Juristischen Fakultät:

Kerstin Weber
Bergstr. 53
Von-Gerber-Bau Zi. 006
01062 Dresden
Tel. 0351-463-37302
Fax 0351-463-37206
E-Mail: pruefungsamt@jura.tu-dresden.de

Sprechzeiten:
Montag: 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag &
Donnerstag: 09.00 - 11.30 Uhr
Mittwoch &
Freitag: geschlossen



Schließzeiten des Prüfungsamtes im Jahr 2013:

In den nachfolgenden Zeiten bleibt das Prüfungsamt geschlossen:

  • 13.05. - 17.05.2013
  • 11.11. - 15.11.2013

Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig vorher, um die Ausstellung etwaiger Leistungsübersichten, Bestätigungen, etc.! In dieser Zeit können weder E-Mails noch telefonische Anfragen beantwortet werden.

DD, Dezember 2012


Urlaub 2013

  • 21.05. - 26.05.2013
  • 26.08. - 15.09.2013
  • 20.11. - 24.11.2013


In dieser Zeit ist das Prüfungsamt/Studienorganisation geschlossen. Es werden keine Noten- bzw. Leistungsübersichten,
80 % - Bescheinigungen oder sonstige Bestätigungen ausgestellt. Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig vorher um die entsprechenden Bescheinigungen.
Zur Abgabe von Anträgen (z.B. auf Rücktritt) nutzen Sie bitte die Briefkästen neben dem Büro (GER/006) oder am Haupteingang des Von-Gerber-Baus.

Dresden, 29.04.2013



  • Anträge sind immer mit Vor- und Zuname, Matrikelnummer, Studiengang und handschriftlicher Unterschrift einzureichen. Anderenfalls ist eine Bearbeitung nicht möglich.
  • Sofern der Termin zur Vorlage der schriftlichen Ausfertigung Ihrer Abschlussarbeit auf einen Tag fällt, an dem das Prüfungsamt keine Sprechzeiten hat, vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen gesonderten Termin.

Um die Ausstellung

-    einer Leistungsübersicht oder/und
-    eines Nachweises über 80 % Ihrer erfolgreich erbrachten Studienleistungen oder/und
-    einer Studienabschlussbescheinigung

zu beantragen, senden Sie bitte eine E-Mail unter Angabe Ihres Namen, Ihres Studiengangs und Ihrer Matr.-Nr. (zwingend erforderlich!) nur noch an pruefungsamt@jura.tu-dresden.de

Die gewünschten Ausdrucke für die regulären Studiengänge können dann i.d.R. zur nächsten Sprechzeit im Prüfungsamt unaufgefordert abgeholt werden.

Anfragen zum Stand der Prüfungsleistungen etc. werden ab sofort nicht mehr per E-Mail beantwortet. Bitte kommen Sie zur Sprechzeit vorbei.

Stand: 13.11.2012


Hinweis zur Kontaktaufnahme per E-Mail:
Alle Studenten bekommen mit Beginn des 1. Semesters eine E-Mail-Adresse von der TUD eingerichtet. Das Prüfungsamt und die Lehrverantwortlichen werden bei dringenden Hinweisen (Terminänderungen usw.) diese E-Mail-Adresse verwenden. Bitte sorgen Sie deshalb für die regelmäßige Kontrolle dieses Mail-Postfachs oder alternativ für eine automatische Weiterleitung an die private Email-Adresse.


Abholung/Zusendung:

  1. Die feierliche Verabschiedung der Absolventen des Bachelor-Studiengangs Law in Context des Sommersemesters fand am Freitag, den 26.10.2012 um 15.30 Uhr im POT/0081/H statt.
  2. Wer nicht an der Zeugnisübergabe teilnehmen konnte, kann die Zeugnisunterlagen über die bestandene Bachelor-Prüfung nach dem 26.10.2012 im Prüfungsamt zu den Sprechzeiten abholen. Wer sein Zeugnis zugesandt haben möchte, gibt im Prüfungsamt einen frankierten A4-Rückumschlag ab.
    Bitte beachten Sie, dass die Anfertigung von Zeugnisunterlagen i.d.R. ca. einen Monat Zeit in Anspruch nimmt.

Exmatrikulation und Beurlaubung

Hinweise zu Immatrikulation, Beurlaubung und Exmatrikulation finden Sie auf der Seite des Immatrikulationsamtes der TU Dresden.
Zu exmatrikulierende Studenten werden von Amts wegen durch das Imma-Amt immer zum Ende des Semesters exmatrikuliert (31.3. bzw. 30.9.). Wenn der Student nicht auf die Exmatrikulation warten möchte, stellt er selbst einen ANTRAG.


Prüfungsanspruch/Exmatrikulation

Gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der BPO und MPO müssen Studierende immatrikuliert sein, um Prüfungen ablegen zu können. Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses beinhaltet das "Ablegen einer Prüfung" auch den Korrektur- und Bewertungsvorgang. Somit ist mit der Abgabe der Bachelor- bzw. Master-Arbeit im genannten Sinne noch nicht "abgelegt".

Studierende dürfen sich folglich erst exmatrikulieren, wenn das Ergebnis der Bachelor- bzw. Master-Arbeit in HISQIS veröffentlicht ist.


Beglaubigungen

Alle Eigenurkunden der TU Dresden, die in beglaubigter Form benötigt werden, dürfen von den Beglaubigungsstellen der TU Dresden amtlich beglaubigt werden. Dieser Service ist für Studenten kostenlos. Bitte informieren Sie sich vorher HIER über die notwendigen Unterlagen, Öffnungszeiten usw.



Stand: 06.05.2013 10:07
Autor: Horst Bauer

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