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Fördermittel für wissenschaftlichen Nachwuchs

[Anschubfinanzierung durch zentralisierte Forschungsmittel]
[Antragsberechtigung]
[Hinweise zur Verwendung der zentralisierten Forschungsmittel]
[Beantragungsmodus]
[Zu beachtende Antragsstruktur]
[Leitfaden zur Anfertigung des Fortschrittsberichts]
[Verfahrensweise der Zuweisung]


Anschubfinanzierung durch zentralisierte Forschungsmittel

Die Fachrichtung Psychologie stellt Fördermittel für die Anschubfinanzierung von Pilotstu-dien und beabsichtigte Drittmittelanträge für  promovierte MitarbeiterInnen bzw. diplomierte MitarbeiterInnen, die eine Promotion anstreben, zur Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Förderung, die unmittelbar dem persönlichen Werdegang bzw. der eigenen Weiterqualifizierung dienen soll.

Industrielle Projekte werden nicht gefördert.

Für diese Förderungen stehen jährlich insgesamt bis zu 10.000 EUR zur Verfügung. In den letzten Jahren hat das Antragsvolumen die zur Verfügung stehenden Mittel stark überschritten, so dass Teilförderungen der beantragten Projekte wahrscheinlich sind.



     

Antragsberechtigung

Antragberechtigt sind MitarbeiterInnen, die im Fachbereich Psychologie der TUD oder in Drittmittelprojekten beschäftigt sind, sowie DoktorandInnen der Psychologie.

Jedes Projekt kann prinzipiell nur einmal gefördert werden. Jeder Mitarbeiter kann jedoch auch wiederholt Fördermittel beantragen.

     

Hinweise zur Verwendung der zentralisierten Forschungsmittel

Förderwürdige Sachmittel sind:

  • Versuchspersonengelder (bitte Quittungsliste benutzen) 
  • Verbrauchsmaterial, d.h. Materialien, die nur für die beantragte Studie benötigt werden (z.B. Einweg-Elektroden, etc.)

Bedingt förderwürdige Sachmittel sind:

  • Software
  • Fremdleistungen, die für die beantragte Studie eingeholt werden müssen (z.B. neurophysiologische Gutachten bei MRT-Untersuchungen)
  • Werkverträge zur Erstellung eines später nicht zu kommerziellen Zwecken nutzbaren Werkes (z.B. Programmierung eines speziellen Softwareprogramms)

Grundsätzlich nicht förderwürdig sind:

  • Materialien, die aus der Grundausstattung der Professuren bestritten werden können (z.B. EDV-Geräte, EDV-Zubehör, Büromaterial)
  • Materialien, die projektübergreifend und längerfristig wieder verwertbar sind (allge-meine Software)
  • studentische Hilfskräfte
  • Postgebühren
  • Reisekosten, Besuch von Kongressen



     

Beantragungsmodus

  1. Ein Antrag auf Zuweisung der Forschungsmittel ist jährlich bis zum 1. April an die Mittelvergabekommission der Fachrichtung zu stellen. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung finden. Adressatin ist Frau Müller.
  2. Diese Anträge sind in Anlehnung an die DFG-Antragsstruktur zu stellen (maximal 3 Seiten). Die Anträge sollten den Grundzügen eines wissenschaftlichen Antrages genügen. Detaillierte Antragsstruktur siehe unten.
  3. Die Mittelvergabekommission erarbeitet eine Empfehlung für die Entscheidung der Fachkommission zur Vergabe der Mittel. Die Fachkommission entscheidet über die Vergabe.
  4. Spätestens nach einem Jahr ist der Fachkommission Bericht über die Verwendung der Zuführung zu erstatten. Die Berichterstattung erfolgt im Sinne eines 1-seitigen Fortschrittberichts inklusive einer Aufstellung zur erfolgten Verwendung der Mittel. Darüber hinaus ist eine Präsentation der Ergebnisse in der Fachrichtung erwünscht (z.B. "Frühstückskolloquium", Fachrichtungskolloquium, Fachkommissionssitzung).



     

Zu beachtende Antragsstruktur

  1. Thema
  2. Name und Position des Antragstellers
  3. Inhaltliche Begründung des Mittelantrages
    - Projektziel
    - Stand der Forschung
    - Wie ordnet sich das Projekt in die eigene Forschungstätigkeit ein?
    - Lässt sich das Projekt in übergeordnete Projekte/die Arbeit am Lehrstuhl einordnen?
  4. Ziele und Arbeitsprogramm
  5. Antragsvolumen
    - Finanziell
    - Art der Mittel

    Art und Umfang der beantragten Mittel sind nachvollziehbar zu begründen: Z.B. wird bei der Beantragung von Versuchspersonengeldern eine Aufstellung über Ort, Dauer, Häufigkeit und Besonderheiten der Untersuchung sowie die Anzahl und Zusammensetzung (Studenten, Patienten, etc.) der Versuchspersonen erwartet sowie bei Verbrauchsmaterialien eine Erklärung, warum diese nicht aus Mitteln der Professur finanziert werden können (z.B. bei EEG-Paste: Lehrstuhl hat kein eigenes EEG-Labor). Des Weiteren ist anzugeben, ob einer Teilförderung des Projektes prinzipiell zugestimmt wird und wie hoch der minimale Förderbetrag sein müsste, um sinnhaftig zum Gelingen des beantragten Projektes beizutragen.
  6. Literatur zu relevanten Vorarbeiten des Antragstellers und des Forschungsstandes auf diesem Gebiet.


     

Leitfaden zur Anfertigung des Fortschrittsberichts

Umfang: 1-2 Seiten
Abgabetermin: 31.3. des Folgejahres nach der Antragsbewilligung

  1. Ziele des Projektes - Ausgangsfragen und Zielsetzung des Projekts
  2. Stand der Durchführung
    Bisher durchgeführte Arbeiten einschließlich Abweichungen vom ursprünglichen Konzept, ggf. wissenschaftliche Fehlschläge, Probleme in der  Projektorganisation oder technischen Durchführung
  3. (Zwischen-) Ergebnisse und Diskussion
    Darstellung der erreichten Ergebnisse und Diskussion im Hinblick auf den relevanten Forschungsstand, mögliche Anwendungsperspektiven und denkbare Folgeuntersuchungen (z.B. münden Ergebnisse in einen DFG-Antrag?)
  4. Verwertung der Ergebnisse
    z.B. bisherige Konferenzberiträge (Poster, Vorträge), Manuskripte, Veröffentlichungen, Diplom-, Bachelor-, Masterarbeiten
  5. Mittelverwendung
    Aufstellung über die verwendeten Mittel


     

Verfahrensweise der Zuweisung

Der/Die Geförderte erhält auf der Kostenstelle der Professur eine namentliche Zuweisung, nachdem die Fachrichtung die jährliche Zuweisung der Haushaltmittel erhalten hat. Innerhalb der Kostenstelle ist ein Nachweis über die Verwendung der Mittel zu führen. Die Mittel sind bis zum Ende des Haushaltsjahres auszugeben.


Last modified: 25.04.2013 13:53
Author: superuser

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