[Anschubfinanzierung durch zentralisierte
Forschungsmittel]
[Antragsberechtigung]
[Hinweise zur Verwendung der zentralisierten
Forschungsmittel]
[Beantragungsmodus]
[Zu beachtende
Antragsstruktur]
[Leitfaden
zur Anfertigung des Fortschrittsberichts]
[Verfahrensweise
der Zuweisung]
Anschubfinanzierung durch zentralisierte
Forschungsmittel
Die Fachrichtung Psychologie stellt Fördermittel für die
Anschubfinanzierung von Pilotstu-dien und beabsichtigte
Drittmittelanträge für promovierte MitarbeiterInnen bzw.
diplomierte MitarbeiterInnen, die eine Promotion anstreben, zur
Verfügung. Es handelt sich dabei um eine Förderung, die
unmittelbar dem persönlichen Werdegang bzw. der eigenen
Weiterqualifizierung dienen soll.
Industrielle Projekte werden nicht gefördert.
Für diese Förderungen stehen jährlich insgesamt bis zu 10.000
EUR zur Verfügung. In den letzten Jahren hat das Antragsvolumen
die zur Verfügung stehenden Mittel stark überschritten, so dass
Teilförderungen der beantragten Projekte wahrscheinlich
sind.
Antragsberechtigung
Antragberechtigt sind MitarbeiterInnen, die im Fachbereich
Psychologie der TUD oder in Drittmittelprojekten beschäftigt
sind, sowie DoktorandInnen der Psychologie.
Jedes Projekt kann prinzipiell nur einmal gefördert werden.
Jeder Mitarbeiter kann jedoch auch wiederholt Fördermittel
beantragen.
Hinweise zur Verwendung der zentralisierten
Forschungsmittel
Förderwürdige Sachmittel sind:
- Versuchspersonengelder (bitte Quittungsliste benutzen)
- Verbrauchsmaterial, d.h. Materialien, die nur für die
beantragte Studie benötigt werden (z.B. Einweg-Elektroden,
etc.)
Bedingt förderwürdige Sachmittel sind:
- Software
- Fremdleistungen, die für die beantragte Studie eingeholt
werden müssen (z.B. neurophysiologische Gutachten bei
MRT-Untersuchungen)
- Werkverträge zur Erstellung eines später nicht zu
kommerziellen Zwecken nutzbaren Werkes (z.B. Programmierung
eines speziellen Softwareprogramms)
Grundsätzlich nicht förderwürdig sind:
- Materialien, die aus der Grundausstattung der Professuren
bestritten werden können (z.B. EDV-Geräte, EDV-Zubehör,
Büromaterial)
- Materialien, die projektübergreifend und längerfristig
wieder verwertbar sind (allge-meine Software)
- studentische Hilfskräfte
- Postgebühren
- Reisekosten, Besuch von Kongressen
Beantragungsmodus
- Ein Antrag auf Zuweisung der Forschungsmittel ist jährlich
bis zum 1. April an die Mittelvergabekommission der
Fachrichtung zu stellen. Später eingehende Anträge können
keine Berücksichtigung finden. Adressatin ist Frau
Müller.
- Diese Anträge sind in Anlehnung an die DFG-Antragsstruktur
zu stellen (maximal 3 Seiten). Die Anträge sollten den
Grundzügen eines wissenschaftlichen Antrages genügen.
Detaillierte Antragsstruktur siehe unten.
- Die Mittelvergabekommission erarbeitet eine Empfehlung für
die Entscheidung der Fachkommission zur Vergabe der Mittel.
Die Fachkommission entscheidet über die Vergabe.
- Spätestens nach einem Jahr ist der Fachkommission Bericht
über die Verwendung der Zuführung zu erstatten. Die
Berichterstattung erfolgt im Sinne eines 1-seitigen
Fortschrittberichts inklusive einer Aufstellung zur erfolgten
Verwendung der Mittel. Darüber hinaus ist eine Präsentation
der Ergebnisse in der Fachrichtung erwünscht (z.B.
"Frühstückskolloquium", Fachrichtungskolloquium,
Fachkommissionssitzung).
Zu beachtende Antragsstruktur
- Thema
- Name und Position des Antragstellers
- Inhaltliche Begründung des Mittelantrages
- Projektziel
- Stand der Forschung
- Wie ordnet sich das Projekt in die eigene
Forschungstätigkeit ein?
- Lässt sich das Projekt in übergeordnete Projekte/die Arbeit
am Lehrstuhl einordnen?
- Ziele und Arbeitsprogramm
- Antragsvolumen
- Finanziell
- Art der Mittel
Art und Umfang der beantragten Mittel sind nachvollziehbar zu
begründen: Z.B. wird bei der Beantragung von
Versuchspersonengeldern eine Aufstellung über Ort, Dauer,
Häufigkeit und Besonderheiten der Untersuchung sowie die
Anzahl und Zusammensetzung (Studenten, Patienten, etc.) der
Versuchspersonen erwartet sowie bei Verbrauchsmaterialien eine
Erklärung, warum diese nicht aus Mitteln der Professur
finanziert werden können (z.B. bei EEG-Paste: Lehrstuhl hat
kein eigenes EEG-Labor). Des Weiteren ist anzugeben, ob einer
Teilförderung des Projektes prinzipiell zugestimmt wird und
wie hoch der minimale Förderbetrag sein müsste, um sinnhaftig
zum Gelingen des beantragten Projektes beizutragen.
- Literatur zu relevanten Vorarbeiten des Antragstellers und
des Forschungsstandes auf diesem Gebiet.
Leitfaden zur Anfertigung des
Fortschrittsberichts
Umfang: 1-2 Seiten
Abgabetermin: 31.3. des Folgejahres nach der
Antragsbewilligung
- Ziele des Projektes - Ausgangsfragen und Zielsetzung des
Projekts
- Stand der Durchführung
Bisher durchgeführte Arbeiten einschließlich Abweichungen vom
ursprünglichen Konzept, ggf. wissenschaftliche Fehlschläge,
Probleme in der Projektorganisation oder technischen
Durchführung
- (Zwischen-) Ergebnisse und Diskussion
Darstellung der erreichten Ergebnisse und Diskussion im
Hinblick auf den relevanten Forschungsstand, mögliche
Anwendungsperspektiven und denkbare Folgeuntersuchungen (z.B.
münden Ergebnisse in einen DFG-Antrag?)
- Verwertung der Ergebnisse
z.B. bisherige Konferenzberiträge (Poster, Vorträge),
Manuskripte, Veröffentlichungen, Diplom-, Bachelor-,
Masterarbeiten
- Mittelverwendung
Aufstellung über die verwendeten Mittel
Verfahrensweise der Zuweisung
Der/Die Geförderte erhält auf der Kostenstelle der Professur
eine namentliche Zuweisung, nachdem die Fachrichtung die
jährliche Zuweisung der Haushaltmittel erhalten hat. Innerhalb
der Kostenstelle ist ein Nachweis über die Verwendung der
Mittel zu führen. Die Mittel sind bis zum Ende des
Haushaltsjahres auszugeben.