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bildungsurlaubBildungsurlaubDer Anspruch auf Bildungsurlaub wird in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Landesgesetze geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Entscheidend für die Zuordnung der Arbeitnehmer ist der im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers. Das Fernstudium Maschinenwesen an der TU Dresden ist zur Zeit in Berlin als Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt. Für Konsultationen ab dem 24.04.2013 gilt dies auch für Brandenburg.
Gesetzliche Grundlage: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Gesetzliche Grundlage: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
Genehmigungs-/Antragsverfahren
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