Startseite der Technischen Universität Dresden

Persönliche Werkzeuge
Startseite » ... » Fakultät Maschinenwesen » Arbeitsgruppe Fernstudium » bildungsurlaub

Struktureinheit

Sektionen

bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Der Anspruch auf Bildungsurlaub wird in den einzelnen Bundesländern durch entsprechende Landesgesetze geregelt. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es keine Bildungsurlaubsgesetze. Entscheidend für die Zuordnung der Arbeitnehmer ist der im Arbeitsvertrag geregelte Arbeitsort, nicht der Wohnort des Arbeitnehmers.

Das Fernstudium Maschinenwesen an der TU Dresden ist zur Zeit in Berlin als Weiterbildungsveranstaltung nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt. Für Konsultationen ab dem 24.04.2013 gilt dies auch für Brandenburg.

Gesetzliche Grundlage: Berliner Bildungsurlaubsgesetz
Landesinformationen: Landesinformationen
Dauer der Bildungsfreistellung: jeweils zehn Tage in zwei Jahren

Gesetzliche Grundlage: Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz
Landesinformationen: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Dauer der Bildungsfreistellung: jeweils zehn Tage in zwei Jahren

Genehmigungs-/Antragsverfahren
Wenn Sie einen Antrag auf Bildungsfreistellung stellen wollen, geben Sie uns bitte Bescheid. Bitte beachten Sie, dass eine Bildungsfreistellung nur für die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, Prüfungen, Konsultationen, Praktika, Belegverteidigungen u. ä. möglich ist.

 

 

 

Stand: 26.04.2013 10:10
Autor: Dirk Eversmann

Termine RSS
Prüfungszeitraum
Präsenztermine
Kontakt

kommissarischer Leiter:
Thomas Schön
Tel.: +49 (0) 351 463-39431

Sekretariat:
Astrid Woischwill
Tel.: +49 (0) 351 463-32470

Fax: +49 (0) 351 463-37717
email iconfernstudium.mw@tu-dresden.de

Sitz:
George-Bähr-Str. 3c, Zeuner-Bau,
Zi. 327 a


Post:
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
AG Fernstudium
01062 Dresden

Pakete:
TU Dresden
Fakultät Maschinenwesen
AG Fernstudium
Helmholtzstraße 10
01069 Dresden

Social Media