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BerufsbilderBerufsbild des ArchitektenQuelle: Bundesarchitektenkammer e.V. Die Architektengesetze der Länder definieren die Berufsaufgabe des Architekten in kleinen Abweichungen wie folgt: Berufsaufgabe des Architekten und der Architektin ist die gestaltende, technische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken. Aber auch ökologische und soziale Aspekte sind mit einzubeziehen. Hinzu kommen die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung eines Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen, die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung, die Rationalisierung von Planung und Ausführung. Die Architekten-Richtlinie der Europäischen Union vom 10. Juni 1985 spricht im Rahmen der gegenseitigen Anerkennung Aufgaben des Architekten an: "Die architektonische Gestaltung, die Qualität der Bauwerke, ihre harmonische Einpassung in die Umgebung, die Achtung vor der natürlichen und städtischen Landschaft sowie vor dem kollektiven und dem privaten Erbe sind von öffentlichem Interesse, daher muß sich die gegenseitige Anerkennung ..., ... auf qualitative und quantitative Kriterien stützen, die gewährleisten, dass die Inhaber (Architekten) .... in der Lage sind, die Bedürfnisse der Einzelpersonen, der sozialen Gruppen und Gemeinwesen im Bereich der Raumordnung, der Konzeption, der Vorbereitung und Verwirklichung von Bauwerken, der Erhaltung und Herausstellung des architektonischen Erbes sowie des Schutzes der natürliches Gleichgewichte zu verstehen und ihnen Ausdruck zu verleihen." Was heißt das für den Bauherren und Auftraggeber? Welche Merkmale sind also dem Beruf Architekt zuzuordnen? Was ist ein Architekt bzw. Architektin? Der Architekt ist also nicht nur Entwerfer oder gar Künstler, sondern viel mehr. Er ist Treuhänder des Auftraggebers, Hauptverantwortlicher am Bau, Koordinator im Prozeß einer "integrativen Planung", d.h. er koordiniert alle am Bau beteiligten Fachdisziplinen, z.B. Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik, Gestalter der gebauten Umgebung, ist Garant für kontrollierte Qualität am Bau, technische Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit, Terminsicherheit. In Deutschland gibt es über 97.000 Architekten und Architektinnen, davon die Hälfte als freischaffende Architekten, die als Fachleute bei der Planung und Realisierung nicht nur von Neubauten, sondern auch in Arbeitsfeldern wie z.B. Sanierungen und Umbauten von bestehenden Gebäuden, Denkmalpflege, Projektsteuerung oder Facility Management, der Betreuung des Gebäudes während des gesamten Lebens- und Nutzungszyklus, Erstellung von Schadens- und Wertgutachten tätig sind. Dabei arbeiten Sie häufig mit Fachkollegen wie Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern zusammen, um den bestmöglichen Beitrag zur gebauten Umgebung zu leisten. Die LandschaftsarchitektenQuelle: Bundesarchitektenkammer e.V. Von den insgesamt 119.425 in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Architekten gehören etwa 6.193 (Stand 01.01.2007) der Fachrichtung der "(Garten- und) Landschaftsarchitekten" an. Sie sind ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Hochbau - soweit sie freischaffend arbeiten - als Sachwalter ihrer Bauherren bzw. ihrer Auftraggeber engagiert. Gegenstand ihres Tätigwerdens ist jedoch nicht so sehr die gebaute, technisch-konstruktive Umwelt. Sie arbeiten vielmehr als Planer der Freiräume innerhalb unserer Städte und Dörfer wie auch für die Belange der freien Landschaft und verbinden dabei ihr Wissen um ökologische Zusammenhänge mit fundierten planerischen und gestalterischen Kenntnissen. Ihnen obliegt es, als sachverständige Fachanwälte die notwendige Erhaltung von Natur und Landschaft so mit den berechtigten Ansprüchen der Bevölkerung an ihre Lebensumwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen) in Einklang zu bringen, dass eine nachhaltige Nutzung möglich wird. Als "Freiraumplaner" tragen Landschaftsarchitekten zur Schaffung lebenswerter Wohn- und Arbeitsumwelten bei, wobei die Aufgabenstellung von privaten Hausgärten bis zu öffentlichen Parkanlagen, von begrünten Hinterhöfen, grünen Dächern bis zu botanischen Gärten, von Kleingarten-Anlagen bis zu Gartenschauen reicht. Hier gilt es z.B. auch, Freiflächen von Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kirchen und Schulen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, Spielplätze aller Art, Sportanlagen, Freibäder, Wanderwege, Golf- und Tennisplätze, Freizeitparks, historische Gärten, Parks und Plätze sowie Grünanlagen in der Stadt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung der Menschen zu gestalten und die dauerhafte Pflege dieser Freiflächen zu konzipieren. Mit der Gestaltung von Fußgängerzonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, usw. gelingt es, dem Autoverkehr seine Vorherrschaft zu nehmen, kalte Stadtplätze zu beliebten Treffpunkten der Menschen zu machen und dazu beizutragen, dass sich die Menschen in ihrem Stadtviertel, in ihrem "Wohnumfeld" zu Hause fühlen. Die Erhaltung und Wiederherstellung unserer Dörfer und ihrer Funktion als Lebens-Mittelpunkt eines großen Teils der Bevölkerung ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landschaftsarchitekten als "Freiraumplaner". Für den Landschaftsarchitekten als "Landschaftsplaner" stehen der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit im Vordergrund. Die Landschafts- und Grünordnungsplanung zeigt auf, wie der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, wie die Nutzbarkeit der Landschaft für die Erholungsmöglichkeiten der Menschen gesichert werden können. Natur und Landschaft benötigen Schutz vor Beeinträchtigungen und Zerstörung, Landschaftsarchitekten entwickeln dazu Konzepte. Die Erhaltung und Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, der Schutz des Bodens, der Gewässer, des Klimas und der Luft sowie der Schutz vor Lärm ist integraler Bestandteil ihrer Planungen sowohl bei den eigentlichen Naturschutzaufgaben als auch bei der Beurteilung und - soweit verantwortbar - bei der Eingliederung technischer Vorhaben aller Art in Natur und Landschaft (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung). Landschaftsarchitekten erbringen umfassende und zunehmend komplexer werdende Planungsleistungen nicht nur mit den anderen in den Architektenkammern vertretenen Fachrichtungen (Hochbau-, Innenarchitekten und Stadtplaner), sondern auch mit Bau-, Wasserbau- und Agraringenieuren, Verkehrsplanern, Biologen, Soziologen und Künstlern. Hierbei können sie aufgrund ihrer planungs- und naturwissenschaftlich breit gefächerten Ausbildung sowohl fachspezifisch als auch integrierend, koordinierend und beratend wirken. |
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