[Urlaub/Krankheit/Weihnachten - veränderte
Öffnungszeiten]
[Allgemeines]
[Ergänzungsbereich]
[Praktikum]
[Wechsel ab Wintersemester 12/13 zum Staatsexamen]
[Anpassung der Prüfungsordnung für den konsekutiven
Masterstudiengang Höheres Lehramt an Gymnasien]
[Informationen für Interessierte an einem Drittfach]
[Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss]
[Studienfachberater]
[Hinweise für Mitteilungen an das Zentralisierte
Lehrerprüfungsamt]
[Verfahrensweg in Plagiatsfällen und
Selbständigkeitserklaerung zu schriftlichen Arbeiten]
[BAföG]
[Online-Prüfungseinschreibung]
[Bereitstellung der Bachelor-/Masterurkunden u.
-zeugnisse]
Urlaub/Krankheit/Weihnachten - veränderte
Öffnungszeiten
Vom 13.05. – 24.05.2013 ist das Zentr.
Lehrerprüfungsamt am Standort WEB nur zu den
Sprechzeiten besetzt. In dieser Zeit führt Frau Bader die
Sprechstunde durch.
Am 06.06.2013 bleibt das Prüfungsamt am Standort
WEB geschlossen.
Allgemeines
Die Übernahme der Leistungen aus den
Anerkennungsanträge für die Wechsler
vom Bachelor/Master ins Staatsexamen wird erst Ende April
2013 in HISPOS abgeschlossen sein.
Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Studienfachberatern ab,
welche Leistungen übernommen werden und welche
Prüfungsleistungen Sie im Staatsexamen noch ablegen müssen.
Aufgrund des erhöhten
Arbeitsaufkommens im Prüfungsamt, bitten wir von Rückfragen
diesbezüglich abzusehen.
Amtliche Beglaubigungen
Ergänzungsbereich
Aktuelle Informationen zu den Ergänzungsbereichen und die
dazugehörigen Formblätter finden sie unter folgendem Link:
http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/zentrale_einrichtungen/zlsb/kategs/120927_form/
Praktikum
Wechsel zum Staatsexamen ab dem Wintersemester 12/13
Hinweise für Studierende, die in einen der neuen
Staatsexamsstudiengänge wechseln wollen.
Anpassung der Prüfungsordnung für den konsekutiven
Masterstudiengang Höheres Lehramt an Gymnasien
Sehr geehrte Studierende,
die Studienkommission für den konsekutiven
Master‐Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien hat in
ihren vergangenen Sitzungen Empfehlungen zur Master-Arbeit,
welche Studierende in Ihrem Studiengang im Sommersemester 2012
erstmalig anfertigen werden, erarbeitet. Da die Master-Arbeit
mit einem Umfang von 13 LP (§ 30 Abs. 1 PO) derzeit die
Strukturvorgaben der KMK unterschreitet, hat sich die
Studienkommission im Zuge einer vorgezogenen Auflagenerfüllung
für die Streichung des in der Prüfungsordnung vorgesehenen
Kolloquiums im Umfang von 2 LP ausgesprochen. Die Zustimmung
aller beteiligten Fakultäten wurde nun eingeholt.
Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen auch bedingt durch
die Streichung des Kolloquiums die Erhöhung des Umfangs der
Master-Arbeit auf 15 LP und eine dadurch notwendig gewordene
Anpassung der Bearbeitungszeit sowie eine Anpassung der
Rückgabefrist des Themas.
Daher gelten ab sofort entsprechend folgende
Durchführungsbestimmungen:
- das Kolloquium im Rahmen der Master-Prüfung entfällt,
- der Umfang der Master-Arbeit erhöht sich auf 15
Leistungspunkte,
- die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit erhöht sich auf 16
Wochen und
- das Thema der Master-Arbeit kann nur einmal und nur
innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben
werden.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Studium!
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Gesche Pospiech
Studiendekanin BA ABS und MA GY am ZLSB
Information für Interessierte an einem Erweiterungsfach
(Drittfach)
Studierende, die im Lehramtsbezogenen Bachelor- und
Lehramts-Master-Studiengang immatrikuliert sind, haben ab dem
Wintersemester 2011/12 auch die Möglichkeit, ein
Erweiterungsfach (Drittfach) an der TU Dresden zu studieren.
Voraussetzung ist, dass sie in den oben genannten Studiengängen
immatrikuliert sind.
Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss
Folgendes Formular enthält Hinweise für Anträge an den
Prüfungsausschuss sowie eine Auflistung der
Prüfungsausschussvorsitzenden:
Studienfachberater
Informationen zur Studienfachberatung finden Sie hier:
Hinweise für Mitteilungen an das Zentralisierte
Lehrerprüfungsamt
Wenn Sie Anfragen ans Prüfungsamt stellen, geben Sie bitte
ihre Matrikelnummer und den Studiengang an.
Verfahrensweg in Plagiatsfällen und
Selbständigkeitserklärung zu schriftlichen Arbeiten
Aus gegebenem Anlass haben sich die Prüfungsausschüsse der
Philosophischen Fakultät mit dem Verfahrensweg in
Plagiatsfällen befasst und folgendes beschlossen:
1. Erhärtet sich der Verdacht eines Plagiats bei einer
Prüfungsleistung oder Teilleistung, so haben die Prüfenden
das
unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss der
Philosophischen Fakultät mitzuteilen. Der Mitteilung ist
die
betr. Arbeit mit Begründung beizufügen.
Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss und positivem Ergebnis
ergeht ein offizieller Bescheid über das Plagiat an die betr.
Studentin/den betr. Studenten, in welchem das Nichtbestehen der
Prüfungsleistung und die Erteilung der Note "nicht ausreichend"
(5,0) mitgeteilt wird.
Unter Verweis auf den betr. Paragraphen der Prüfungsordnung
wird ferner darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall ein
Ausschluss von weiteren Prüfungen mit Folge der Exmatrikulation
erfolgen kann.
Jeder Täuschungsversuch wird zusätzlich auf der
Notenbescheinigung vermerkt.
2. Um die Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
nachdrücklich einzufordern, nehmen alle Prüfenden künftig
schriftliche Arbeiten nur noch dann an, wenn ihnen eine
Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt
ist:
Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig verfasst und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein.
Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note "nicht
ausreichend" (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum
Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen
führen kann.
Prof. Dr. Susanne Schötz, Vorsitzende der
Prüfungsausschüsse
der Philosophischen Fakultät, 15. Juli 2011
Protokoll der 19. Sitzung des erweiterten
Fakultätsrates der Fakultät Sprach-, Literatur- und
Kulturwissenschaften am 21. Dezember 2011
Regelung zu
Plagiaten
Herr Prof. Kühn hat
auf der Grundlage des Beschlusses der Philosophischen Fakultät
und in Zusammenarbeit mit dem Justitiariat eine Tischvorlage
erarbeitet. Der Fakultätsrat
beschließt damit folgendes
Papier zur Plagiatspolitik und ersetzt damit dasjenige aus dem
Jahre 2002:
1. Erhärtet sich
der Verdacht eines Plagiats bei einer Prüfungsleistung oder
Teilleistung, so teilen dies die Prüfenden dem zuständigen
Prüfungsausschuss der Fakultät mit. Der Mitteilung wird die
betreffende Arbeit mit Begründung beigefügt.
Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss und positivem Ergebnis
ergeht ein offizieller Bescheid über das Plagiat an die betr.
Studentin bzw. den Studenten, in welchem das Nichtbestehen der
Prüfungsleistung und die Erteilung der Note "nicht ausreichend"
(5,0) mitgeteilt wird.
Unter Verweis auf den betreffenden Paragraphen der
Prüfungsordnung wird ferner darauf hingewiesen, dass im
Wiederholungsfall in der Regel ein Ausschluss von weiteren
Prüfungen mit Folge der Exmatrikulation erfolgt.
2. Um die
Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens
nachdrücklich einzufordern, nehmen alle Prüfenden künftig
schriftliche Arbeiten nur noch dann an, wenn ihnen eine
Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt
ist:
Ich
versichere, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst und
keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel
benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein.
Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note "nicht
ausreichend" (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum
Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen
führen kann.
3. Diese Regelung
gilt für alle schriftlichen Hausarbeiten im Verlauf des
Studiums, einschließlich der Studienabschlussarbeit.
Prof. Dr. Karlheinz
Jakob
Dekan
BAföG
Für BAföG-Empfänger ist zu beachten, dass für die
Weiterförderung im Bachelor-Studium der Antrag auf
Ausbildungsförderung erneut zu stellen ist, wobei unter
bestimmten Voraussetzungen die Förderungshöchstdauer gem. § 15
Abs. 3 BAföG verlängert oder (falls diese Voraussetzungen nicht
vorliegen) eine Studienabschlussförderung gem. § 15 Abs. 3a
BAföG beantragt werden kann. Erfolgt dann nach dem Abschluss
des Bachelor-Studiums die endgültige Umschreibung in das
Master-Studium, setzt die Bachelor-Förderung aus und die
Förderung des Master-Studiums beginnt. Nähere Informationen
erteilt das Servicebüro Studienfinanzierung des
Studentenwerks.
23. BAföG-Änderungsgesetz vom
27.10.2010
Die wesentlichen Änderungen in der Kurz-Übersicht:
- BAföG-Erhöhung: Bedarfssätze steigen um 2%
- Freibeträge auf Elterneinkommen steigen um 3%
- Mietkostenzuschlag komplett pauschalisiert
- Anhebung der Altersgrenze bei Studienbeginn auf 35 Jahre
(nur bei Master-Studium)
- Ausreichend Credit Points genügen als
Leistungsnachweis
- Echtes BAföG statt Bankdarlehen bis zum Ende der
Förderungsdauer auch nach erstem Fachrichtungswechsel
- Überschreitung der Altersgrenze bei Kindererziehung
leichter
- Änderung bei den Auslandszuschlägen
- Diverse Verbesserungen beim Schüler-BAföG
- Leistungsstipendien werden bis 300 Euro/Monat nicht mehr
angerechnet
- Teilerlasse für schnelles / gutes Studium fallen weg
Online-Prüfungseinschreibung
Die Prüfungseinschreibung für Nachprüfungen
findet vom 03.04.2013 bis
15.04.2013 statt. Die Nachprüfungen sollen dann
in der Zeit vom 16.04.2013 bis 30.04.2013 stattfinden.
Die Onlineeinschreibung für das SS 2013 findet
in der Zeit vom 02.05.2013 bis
15.07.2013 über das Onlineportal HISQUIZ (https://qis.dez.tu-dresden.de )
statt.
Für die Anmeldung von Prüfungsleistungen gelten folgende
Regelungen:
1. Eine Prüfungsleistung kann nur gewertet werden, wenn sie
angemeldet ist. Prüfungsleistungen, die im Wintersemester
erbracht werden sollen, sind jeweils in der Zeit vom 1.
November bis 13. Januar online anzumelden
und, sofern noch nicht absolviert, wieder
abmeldbar. Für Prüfungsleistungen im Sommersemester gilt der
Zeitraum vom 2. Mai bis 16. Juli des Jahres.
2. Nachmeldungen sind aufgrund des verlängerten
Anmeldezeitraums künftig nicht möglich.
3. Ein Rücktritt von Prüfungsleistungen ist nicht möglich, es
sei denn, es werden beim Prüfungsausschuss schwerwiegende
Gründe wie Krankheit oder Tod von Angehörigen geltend gemacht
und durch Atteste und Nachweise belegt.
4. Für eine Fristverlängerung zum Einreichen schriftlicher
Prüfungsleistungen bedarf es ab sofort nur noch der Zustimmung
des/r Lehrenden und der Mitteilung an das
Prüfungsamt.
Wer sich für eine Prüfung - insbesondere betrifft das
Wiederholungsprüfungen - anmelden will, die nicht im
regulären Online-Angebot zu finden ist, weil im aktuellen
Semester die entsprechende Lehrveranstaltung nicht oder nicht
von gewünschten Prüfer angeboten wird, kann nach Rücksprache
mit dem Prüfer und dessen Zusage, die Prüfung abnehmen zu
wollen, diese Prüfung während der o. g. Anmeldezeit
persönlich im Prüfungsamt anmelden. Bitte verwenden Sie das
dafür vorgesehene Formular und lassen Sie den Prüfer darauf
unterschreiben.
Bitte drucken Sie sich nach dem Anmeldevorgang immer eine
Anmeldebestätigung aus! Diese dient Ihrer Sicherheit und muss
nicht im Prüfungsamt eingereicht werden. Sie müssen sich
sowohl für Prüfungsleistungen als auch für
Prüfungsvorleistungen anmelden. Eine Ausnahme bildet die
Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit. Sie benötigen für die
Anmeldung Ihre Matrikelnummer in Kombination mit der
Prüfungsidentifikationsnummer. Letztere finden Sie auf dem
Stammdatenblatt Ihres Semesterbogens. Bitte beachten Sie, dass
eine Anmeldung nur dann möglich ist, wenn Sie in einem dieser
Studiengänge immatrikuliert und für das jeweilige Semester
rückgemeldet sind.
Sollten bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten
(Prüfung/Prüfer nicht vorhanden etc.), dann melden Sie sich
bitte umgehend im Prüfungsamt!
Bereitstellung der Bachelor-/ Masterurkunden u.
-zeugnisse
Bitte erkundigen sie sich telefonisch oder per Mail im
Zentralisierten Lehrerprüfungsamt ob
ihre Zeugnisse abholbereit sind