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Struktureinheit

Sektionen

Aktuelle Informationen des Zentralisierten Lehrerprüfungsamtes

[Urlaub/Krankheit/Weihnachten - veränderte Öffnungszeiten]
[Allgemeines]
[Ergänzungsbereich]
[Praktikum]
[Wechsel ab Wintersemester 12/13 zum Staatsexamen]
[Anpassung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Höheres Lehramt an Gymnasien]
[Informationen für Interessierte an einem Drittfach]
[Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss]
[Studienfachberater]
[Hinweise für Mitteilungen an das Zentralisierte Lehrerprüfungsamt]
[Verfahrensweg in Plagiatsfällen und Selbständigkeitserklaerung zu schriftlichen Arbeiten]
[BAföG]
[Online-Prüfungseinschreibung]
[Bereitstellung der Bachelor-/Masterurkunden u. -zeugnisse]



     

Urlaub/Krankheit/Weihnachten - veränderte Öffnungszeiten


Vom 13.05. – 24.05.2013 ist das Zentr. Lehrerprüfungsamt am Standort WEB nur zu den Sprechzeiten besetzt. In dieser Zeit führt Frau Bader die Sprechstunde durch.

Am 06.06.2013 bleibt das Prüfungsamt am Standort WEB geschlossen.


     

Allgemeines

Die Übernahme der Leistungen aus den Anerkennungsanträge für die Wechsler vom Bachelor/Master ins Staatsexamen wird erst Ende April 2013 in HISPOS abgeschlossen sein.
Bitte sprechen Sie im Vorfeld mit den Studienfachberatern ab, welche Leistungen übernommen werden und welche Prüfungsleistungen Sie im Staatsexamen noch ablegen müssen.

Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufkommens im Prüfungsamt, bitten wir von Rückfragen diesbezüglich abzusehen. 


  
Amtliche Beglaubigungen

Hierzu beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise auf der Seite der TU Dresden:
http://tu-dresden.de/studium/organisation/beglaubigungen



     

Ergänzungsbereich

Aktuelle Informationen zu den Ergänzungsbereichen und die dazugehörigen Formblätter finden sie unter folgendem Link:

http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/zentrale_einrichtungen/zlsb/kategs/120927_form/ 


     

 Praktikum



     

Wechsel zum Staatsexamen ab dem Wintersemester 12/13

Hinweise für Studierende, die in einen der neuen Staatsexamsstudiengänge wechseln wollen.

 


     

Anpassung der Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Höheres Lehramt an Gymnasien


Sehr geehrte Studierende,

die Studienkommission für den konsekutiven Master‐Studiengang für das Höhere Lehramt an Gymnasien hat in ihren vergangenen Sitzungen Empfehlungen zur Master-Arbeit, welche Studierende in Ihrem Studiengang im Sommersemester 2012 erstmalig anfertigen werden, erarbeitet. Da die Master-Arbeit mit einem Umfang von 13 LP (§ 30 Abs. 1 PO) derzeit die Strukturvorgaben der KMK unterschreitet, hat sich die Studienkommission im Zuge einer vorgezogenen Auflagenerfüllung für die Streichung des in der Prüfungsordnung vorgesehenen Kolloquiums im Umfang von 2 LP ausgesprochen. Die Zustimmung aller beteiligten Fakultäten wurde nun eingeholt.

Die vorgeschlagenen Anpassungen betreffen auch bedingt durch die Streichung des Kolloquiums die Erhöhung des Umfangs der Master-Arbeit auf 15 LP und eine dadurch notwendig gewordene Anpassung der Bearbeitungszeit sowie eine Anpassung der Rückgabefrist des Themas.

Daher gelten ab sofort entsprechend folgende Durchführungsbestimmungen:

  • das Kolloquium im Rahmen der Master-Prüfung entfällt,
  • der Umfang der Master-Arbeit erhöht sich auf 15 Leistungspunkte,
  • die Bearbeitungszeit der Master-Arbeit erhöht sich auf 16 Wochen und
  • das Thema der Master-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb von vier Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Studium!
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Gesche Pospiech
Studiendekanin BA ABS und MA GY am ZLSB



     

Information für Interessierte an einem Erweiterungsfach (Drittfach)

Studierende, die im Lehramtsbezogenen Bachelor- und Lehramts-Master-Studiengang immatrikuliert sind, haben ab dem Wintersemester 2011/12 auch die Möglichkeit, ein Erweiterungsfach (Drittfach) an der TU Dresden zu studieren. Voraussetzung ist, dass sie in den oben genannten Studiengängen immatrikuliert sind.



Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss

Folgendes Formular enthält Hinweise für Anträge an den Prüfungsausschuss sowie eine Auflistung der Prüfungsausschussvorsitzenden:



    

Studienfachberater

Informationen zur Studienfachberatung finden Sie hier:



     

Hinweise für Mitteilungen an das Zentralisierte Lehrerprüfungsamt

Wenn Sie Anfragen ans Prüfungsamt stellen, geben Sie bitte ihre Matrikelnummer und den Studiengang an.



     

Verfahrensweg in Plagiatsfällen und Selbständigkeitserklärung zu schriftlichen Arbeiten

Aus gegebenem Anlass haben sich die Prüfungsausschüsse der Philosophischen Fakultät mit dem Verfahrensweg in Plagiatsfällen befasst und folgendes beschlossen:

1. Erhärtet sich der Verdacht eines Plagiats bei einer Prüfungsleistung oder Teilleistung, so haben die Prüfenden das
unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät mitzuteilen. Der Mitteilung ist die
betr. Arbeit mit Begründung beizufügen.

Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss und positivem Ergebnis ergeht ein offizieller Bescheid über das Plagiat an die betr. Studentin/den betr. Studenten, in welchem das Nichtbestehen der Prüfungsleistung und die Erteilung der Note "nicht ausreichend" (5,0) mitgeteilt wird.

Unter Verweis auf den betr. Paragraphen der Prüfungsordnung wird ferner darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall ein Ausschluss von weiteren Prüfungen mit Folge der Exmatrikulation erfolgen kann.

Jeder Täuschungsversuch wird zusätzlich auf der Notenbescheinigung vermerkt.

2. Um die Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens nachdrücklich einzufordern, nehmen alle Prüfenden künftig schriftliche Arbeiten nur noch dann an, wenn ihnen eine Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt ist:

Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein. Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen führen kann.


Prof. Dr. Susanne Schötz, Vorsitzende der Prüfungsausschüsse
der Philosophischen Fakultät, 15. Juli 2011

 

Protokoll der 19. Sitzung des erweiterten Fakultätsrates der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften am 21. Dezember 2011

Regelung zu Plagiaten

Herr Prof. Kühn hat auf der Grundlage des Beschlusses der Philosophischen Fakultät und in Zusammenarbeit mit dem Justitiariat eine Tischvorlage erarbeitet. Der Fakultätsrat beschließt damit folgendes
Papier zur Plagiatspolitik und ersetzt damit dasjenige aus dem Jahre 2002:

1. Erhärtet sich der Verdacht eines Plagiats bei einer Prüfungsleistung oder Teilleistung, so teilen dies die Prüfenden dem zuständigen Prüfungsausschuss der Fakultät mit. Der Mitteilung wird die betreffende Arbeit mit Begründung beigefügt.
Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss und positivem Ergebnis ergeht ein offizieller Bescheid über das Plagiat an die betr. Studentin bzw. den Studenten, in welchem das Nichtbestehen der Prüfungsleistung und die Erteilung der Note "nicht ausreichend" (5,0) mitgeteilt wird.
Unter Verweis auf den betreffenden Paragraphen der Prüfungsordnung wird ferner darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall in der Regel ein Ausschluss von weiteren Prüfungen mit Folge der Exmatrikulation erfolgt.

2. Um die Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens nachdrücklich einzufordern, nehmen alle Prüfenden künftig schriftliche Arbeiten nur noch dann an, wenn ihnen eine Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt ist:

Ich versichere, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein. Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note "nicht ausreichend" (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen führen kann.

3. Diese Regelung gilt für alle schriftlichen Hausarbeiten im Verlauf des Studiums, einschließlich der Studienabschlussarbeit.

Prof. Dr. Karlheinz Jakob 
Dekan


     

BAföG

Für BAföG-Empfänger ist zu beachten, dass für die Weiterförderung im Bachelor-Studium der Antrag auf Ausbildungsförderung erneut zu stellen ist, wobei unter bestimmten Voraussetzungen die Förderungshöchstdauer gem. § 15 Abs. 3 BAföG verlängert oder (falls diese Voraussetzungen nicht vorliegen) eine Studienabschlussförderung gem. § 15 Abs. 3a BAföG beantragt werden kann. Erfolgt dann nach dem Abschluss des Bachelor-Studiums die endgültige Umschreibung in das Master-Studium, setzt die Bachelor-Förderung aus und die Förderung des Master-Studiums beginnt. Nähere Informationen erteilt das Servicebüro Studienfinanzierung des Studentenwerks.

23. BAföG-Änderungsgesetz vom 27.10.2010

Die wesentlichen Änderungen in der Kurz-Übersicht:

  • BAföG-Erhöhung: Bedarfssätze steigen um 2%
  • Freibeträge auf Elterneinkommen steigen um 3%
  • Mietkostenzuschlag komplett pauschalisiert
  • Anhebung der Altersgrenze bei Studienbeginn auf 35 Jahre (nur bei Master-Studium)
  • Ausreichend Credit Points genügen als Leistungsnachweis
  • Echtes BAföG statt Bankdarlehen bis zum Ende der Förderungsdauer auch nach erstem Fachrichtungswechsel
  • Überschreitung der Altersgrenze bei Kindererziehung leichter
  • Änderung bei den Auslandszuschlägen
  • Diverse Verbesserungen beim Schüler-BAföG
  • Leistungsstipendien werden bis 300 Euro/Monat nicht mehr angerechnet
  • Teilerlasse für schnelles / gutes Studium fallen weg


    

Online-Prüfungseinschreibung

 

Die Prüfungseinschreibung für Nachprüfungen findet vom 03.04.2013 bis 15.04.2013 statt. Die Nachprüfungen sollen dann in der Zeit vom 16.04.2013 bis 30.04.2013 stattfinden.

Die Onlineeinschreibung für das SS 2013 findet in der Zeit vom 02.05.2013 bis 15.07.2013 über das Onlineportal HISQUIZ (https://qis.dez.tu-dresden.de ) statt.

Für die Anmeldung von Prüfungsleistungen gelten folgende Regelungen:

1. Eine Prüfungsleistung kann nur gewertet werden, wenn sie angemeldet ist. Prüfungsleistungen, die im Wintersemester erbracht werden sollen, sind jeweils in der Zeit vom 1. November bis 13. Januar online anzumelden und,    sofern noch nicht absolviert, wieder abmeldbar. Für Prüfungsleistungen im Sommersemester gilt der Zeitraum vom 2. Mai bis 16. Juli des Jahres.

2. Nachmeldungen sind aufgrund des verlängerten Anmeldezeitraums künftig nicht möglich.

3. Ein Rücktritt von Prüfungsleistungen ist nicht möglich, es sei denn, es werden beim Prüfungsausschuss schwerwiegende Gründe wie Krankheit oder Tod von Angehörigen geltend gemacht und durch Atteste und Nachweise belegt.

4. Für eine Fristverlängerung zum Einreichen schriftlicher Prüfungsleistungen bedarf es ab sofort nur noch der Zustimmung des/r Lehrenden und der Mitteilung an das Prüfungsamt.


Wer sich für eine Prüfung - insbesondere betrifft das Wiederholungsprüfungen - anmelden will, die nicht im regulären Online-Angebot zu finden ist, weil im aktuellen Semester die entsprechende Lehrveranstaltung nicht oder nicht von gewünschten Prüfer angeboten wird, kann nach Rücksprache mit dem Prüfer und dessen Zusage, die Prüfung abnehmen zu wollen, diese Prüfung während der o. g. Anmeldezeit persönlich im Prüfungsamt anmelden. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formular und lassen Sie den Prüfer darauf unterschreiben.

Bitte drucken Sie sich nach dem Anmeldevorgang immer eine Anmeldebestätigung aus! Diese dient Ihrer Sicherheit und muss nicht im Prüfungsamt eingereicht werden. Sie müssen sich sowohl für Prüfungsleistungen als auch für Prüfungsvorleistungen anmelden. Eine Ausnahme bildet die Anmeldung zur Bachelor- und Masterarbeit. Sie benötigen für die Anmeldung Ihre Matrikelnummer in Kombination mit der Prüfungsidentifikationsnummer. Letztere finden Sie auf dem Stammdatenblatt Ihres Semesterbogens. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur dann möglich ist, wenn Sie in einem dieser Studiengänge immatrikuliert und für das jeweilige Semester rückgemeldet sind.

Sollten bei der Anmeldung Schwierigkeiten auftreten (Prüfung/Prüfer nicht vorhanden etc.), dann melden Sie sich bitte umgehend im Prüfungsamt!



    

Bereitstellung der Bachelor-/ Masterurkunden u. -zeugnisse

Bitte erkundigen sie sich telefonisch oder per Mail im Zentralisierten Lehrerprüfungsamt ob ihre Zeugnisse abholbereit sind 

Stand: 29.04.2013 10:56
Autor: Dietlinde Brünig

Kontakt

Christina Magister
Tel.: +49 351 463-33050
Fax: +49 351 463-39884
email icon Christina.Magister@tu-dresden.de
Sitz:
TUD Weberplatz 5, Zi. 6a

Angelika Adam
Tel.: (0351) 463-33439
Fax: (0351) 463-39884
angelika.adam@tu-dresden.de
Sitz:
TUD Weberplatz 5, Zi. 6d

Post:
TU Dresden
Fakultät Erziehungswissenschaften
Akademisches Prüfungsamt
01062 Dresden (Briefe)

Helmholtzstraße 10
01069 Dresden (Pakete)