Die TU Dresden bildet in verschiedenen Berufen aus, dabei
handelt es sich um Ausbildungsverhältnisse im öffentlichen
Dienst.
Der jeweilige Berufsausbildungsvertrag unterliegt der
Tarifbindung des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in
Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) und
beinhaltet eine dreimonatige Probezeit. Auszubildende (AZUBI)
erhalten 26 Tage Urlaub/Jahr (im ersten und letzten Jahr
anteilig). Die Ausbildungsvergütung (Brutto) beläuft
sich
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in der Zeit vom
01.04. - 31.12.2011
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ab
01.01.2012
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Im 1. Jahr auf:
Im 2. Jahr auf:
Im 3. Jahr auf:
Im 4. Jahr auf:
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714,13 €
765,74 €
813,07 €
878,74 €
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733,70 €
786,29 €
834,52 €
901,44 €
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Es besteht die Möglichkeit, vermögenswirksame Leistungen
mittels Vorlage eines anlagefähigen Vertrages zu beantragen.
Derzeit gewährt der Arbeitgeber hierfür 6,65 EUR/Monat.
Jeder AZUBI erhält bei qualifiziertem Bestehen der
Abschlussprüfung im 1. Anlauf eine Abschlussprämie i.H.v.
400,00 EUR (Brutto).
Nach bestandener Abschlussprüfung werden grundsätzlich alle
AZUBI in ein befristetes Arbeitsverhältnis an der TU Dresden
übernommen, wenn ein qualifizierter Berufsabschluss
nachgewiesen wird und keine verhaltensbedingten Gründe einer
Übernahme entgegenstehen.
Interessiert? Dann richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung,
unter Berücksichtigung der Ausschreibungsfristen (für den Beruf
"Verwaltungsfachangestellter" bis 15. Oktober, für alle
anderen Berufe bis 15. Dezember), mit tabellarischem
Lebenslauf, Kopie der letzten Zeugnisse, Kopien von
Praktikumsbeurteilungen sowie frankiertem Rückumschlag (C4)
an:
Technische Universität Dresden
Dezernat Personal und Personalhaushalt
SG 2.3, Frau Maurer
01062 Dresden