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Immissionsschutz

Immissionsschutz

 An der TU Dresden gibt es derzeit eine genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG (4. u. 12. BImSchV). Für die Genehmigung von Anlagen, die dem BImSchG unterliegen ist der Errichter der Anlage zuständig. Für Betrieb, Kontrolle, Prüfung und Überwachung ist der Anlagenbetreiber zuständig. Die Betreiberpflichten werden an der TU Dresden durch das Dezernat 4 Liegenschaften, Technik und Sicherheit/ Sachgebiet 4.5. Betriebs­technik geregelt.

Lärm und Gerüche

Die TU Dresden versucht entstehende Emissionen durch Lärm und Gerüche zu be­seitigen bzw. so gering wie möglich zu halten. Treten Lärm oder Gerüche auf, so erfolgt von den Betroffenen - Mitarbeiter der TU Dresden aber auch Anwohner im Uni-Gelände - eine Meldung an die Im­mis­sions­schutzbeauftragte. Dann wird gemeinsam mit den Betreibern geprüft, welche Mittel geeignet sind, die Emission zu beseitigen.

Ansonsten werden Luftschadstoff-, Lärm- oder Arbeitsplatzmessungen durch­ge­führt und anhand der Werte wird entschieden, ob und welche Maßnahmen zu tref­fen sind.

Stand: 15.02.2013 13:51
Autor: Ines Herr

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TU Dresden
Dezernat Gebäudemanagement
und Datenverarbeitung
Umweltkoordinatorin
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