|
|
ImmissionsschutzImmissionsschutz An der TU Dresden gibt es derzeit
eine genehmigungsbedürftige Anlage nach BImSchG (4. u. 12.
BImSchV). Für die Genehmigung von Anlagen, die dem BImSchG
unterliegen ist der Errichter der Anlage zuständig. Für
Betrieb, Kontrolle, Prüfung und Überwachung ist der
Anlagenbetreiber zuständig. Die Betreiberpflichten werden an
der TU Dresden durch das Dezernat 4 Liegenschaften, Technik und
Sicherheit/ Sachgebiet 4.5. Betriebstechnik geregelt.
Lärm und Gerüche
Die TU Dresden versucht entstehende
Emissionen durch Lärm und Gerüche zu beseitigen bzw. so gering
wie möglich zu halten. Treten Lärm oder Gerüche auf, so erfolgt
von den Betroffenen - Mitarbeiter der TU Dresden aber auch
Anwohner im Uni-Gelände - eine Meldung an die
Immissionsschutzbeauftragte. Dann wird gemeinsam mit den
Betreibern geprüft, welche Mittel geeignet sind, die Emission
zu beseitigen. Ansonsten werden Luftschadstoff-, Lärm- oder Arbeitsplatzmessungen durchgeführt und anhand der Werte wird entschieden, ob und welche Maßnahmen zu treffen sind. |
KontaktGruppe Umweltschutz |