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GefahrguttransporteZiel ist der sichere Transport von Gefahrgütern auf dem Gelände der TU bzw. mit Fahrzeugen der TU auf öffentlichen Straßen. Hierfür gibt es strenge Anforderungen, die in einem umfassenden Regelwerk (Gefahrgutverordnung-Straße) normiert sind. Die Gefahrgutbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Lagerung, Bereitstellung, Verpackung, Beförderung sowie Übergabe gefährlicher Güter zuständig. Sie erstellt Abfalllisten für besonders überwachungsbedürftige Abfälle und berät beim Einsatz von Substituten und bei Maßnahmen zur Reduzierung von Gefahrstoffmengen. An der TU Dresden findet zum Teil ein Eigentransport von Gefahrgütern mit eigenen Fahrzeugen und zum Teil die Übernahme von vorbereitenden Gefahrguttransporten statt. In den Struktureinheiten sind die Leiter verantwortlich für die rechtmäßige Umsetzung. Die Gefahrgutbeauftragte übernimmt die Beratung und Überwachung. |
KontaktGruppe Umweltschutz |