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Deutsch
Informationen für StudierendeInformation zur Unfallversicherung von Studierenden Studierende an der TU Dresden sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der
Unfallkasse Sachsen gesetzlich unfallversichert. Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte dem
behandelnden Arzt (möglichst
Durchgangsarzt) mit, dass es sich um einen Unfall im
Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Die
Praxisgebühr sowie Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen
entfallen damit. Jeder Unfall ist anzeigepflichtig. Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich dem zuständigen Ansprechpartner Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies das Universitätssportzentrum. Hier können Sie die Formulare „Unfallanzeige für Studierende“ und „Wegeunfall-Fragebogen“ (zusätzlich bei einem Wegeunfall auszufüllen) abrufen. Bei Rückfragen können Sie sich gern auch an das Büro für
Arbeitssicherheit, Frau Mehlgarten, Gebäude Technische
Leitzentrale, Tel. 463 34470, wenden. |
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