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Informationen für Studierende

Information zur Unfallversicherung von Studierenden

Studierende an der TU Dresden sind nach dem Sozialgesetzbuch VII bei studienbezogenen Tätigkeiten, die im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit unserer Universität und ihren Einrichtungen (z.B. Bibliothek) stehen, sowie auf den damit verbundenen Wegen bei der

            Unfallkasse Sachsen
            Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
            01662 Meißen

gesetzlich unfallversichert.
Dieser Unfallversicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden grundsätzlich nicht ersetzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auch bei der Teilnahme am allgemeinen Hochschulsport.
Für betriebliche Praktika ist in der Regel der für das Praktikumsunternehmen zuständige Unfallversicherungsträger verantwortlich.
Weitergehende Informationen zum Unfallversicherungsschutz an Hochschulen finden Sie hier.

Wenn Sie einen Unfall erleiden, teilen Sie bitte dem behandelnden Arzt (möglichst Durchgangsarzt) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit dem Besuch der Hochschule handelt. Die Praxisgebühr sowie Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen entfallen damit.

Jeder Unfall ist anzeigepflichtig.

Melden Sie den Unfall bitte so schnell wie möglich dem zuständigen Ansprechpartner Ihrer Fakultät, an der Sie studieren. Bei einem Sportunfall ist dies das Universitätssportzentrum.

Hier können Sie die Formulare „Unfallanzeige für Studierende“ und „Wegeunfall-Fragebogen“ (zusätzlich bei einem Wegeunfall auszufüllen) abrufen.

Bei Rückfragen können Sie sich gern auch an das Büro für Arbeitssicherheit, Frau Mehlgarten, Gebäude Technische Leitzentrale, Tel. 463 34470, wenden.

Last modified: 19.02.2013 13:07
Author: Wolfgang Hunger

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Occupational Safety Office:
Secretary:
Claudia Mehlgarten
phone: +49 351 463-34470
fax: +49 351 463-36075
email iconarbeitssicherheit@tu-dresden.de

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1. Floor Room 02
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