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Informationen für Mitarbeiter

Informationen zu Unfällen von Mitarbeitern

Beschäftigte sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert.
Der zuständige Unfallversicherungsträger für die Mitarbeiter der TUD ist die
           Unfallkasse Sachsen
           Rosa-Luxemburg-Straße 17 a
           01662 Meißen

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Personenschäden im Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit sowie den damit verbundenen Wegen. Mit Ausnahme von Hilfsmitteln (z.B. Brillen) werden Sachschäden grundsätzlich nicht ersetzt.
Ausführliche Informationen zum Unfallversicherungsschutz an Hochschulen sind hier zu finden.
Weitergehende Fragen können direkt an die Unfallkasse Sachsen (UKS) unter Tel. 03521/724-0 bzw. per Mail an Mail an poststelle@unfallkassesachsen.compoststelle@unfallkassesachsen.com gerichtet werden.

Macht sich ein Arztbesuch erforderlich, sollte möglichst ein Durchgangsarzt aufgesucht und diesem sofort mitgeteilt werden, dass es sich um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall handelt. Damit entfallen Praxisgebühr sowie Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen unmittelbar.

Arbeits- und Wegeunfälle sind anzeigepflichtig. Bei Bagatellunfällen ist ein Eintrag in das Verbandbuch ausreichend. Eine kleine innerbetriebliche Unfallanzeige (UA) ist zu erstatten bei Unfällen ohne bzw. bis zu 3 Tagen Arbeitsunfähigkeit, eine große Unfallanzeige bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen. Bei einem Wegeunfall ist zusätzlich der Wegeunfall-Fragebogen (WUF) auszufüllen. Alle Formblätter sind jeweils vom Vorgesetzten oder dessen Bevollmächtigtem zu unterschreiben und an unser Büro zu senden.
Die kleine UA verbleibt im BfAs, die große UA (Unterschrift des Personalrates wird vom BfAs eingeholt) sowie der WUF werden der UKS zugeleitet.

Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel) und besteht Arbeitsunfähigkeit, ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der Meldebogen für drittverschuldete Unfälle an unser Büro zu senden. Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden, wobei der Meldebogen durch den Verunfallten dann direkt an das SG Personaleinzelangelegenheiten zu übergeben ist. Die Meldebögen für drittverschuldete Unfälle werden an das Landesamt für Steuern und Finanzen Chemnitz zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.

Für Rückfragen steht Frau Mehlgarten, Gebäude Technische Leitzentrale, Tel. 463 34470, gern zur Verfügung.

Last modified: 19.02.2013 13:06
Author: Wolfgang Hunger

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phone: +49 351 463-34470
fax: +49 351 463-36075
email iconarbeitssicherheit@tu-dresden.de

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