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Informationen für BeamteInformationen zu Unfällen von Beamten Erleiden Beamte einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und
Finanzen zuständig. Für die Meldung kann auch das PC-ausfüllbare Formular „Dienstunfalluntersuchung gemäß §45 BeamtVG“ auf der TU-Homepage unter „Formulare“ genutzt werden. Alle Formulare erhält man darüber hinaus in Papierform vom Büro für Arbeitssicherheit. Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke
und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für
Steuern und Finanzen unter "Dienstunfall ". Die ausgefüllten Vordrucke sind dann direkt an
das Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B.
Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse,
Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der
„Meldebogen für drittverschuldete Unfälle" an
das Sachgebiet Personaleinzelangelegenheiten zu senden
(Achtung geändert: auch ohne Dienstunfähigkeit).
Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit
Fremdverschulden. Die „Meldebogen für drittverschuldete Unfälle"
werden vom SG Personaleinzelangelegenheiten an das Landesamt
für Steuern und Finanzen Chemnitz zur Prüfung von
Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen
weitergeleitet. |
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