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Informationen für Beamte

Informationen zu Unfällen von Beamten

Erleiden Beamte einen Dienstunfall, ist das Landesamt für Steuern und Finanzen   zuständig.
Das Formular können Sie hier abrufen.

Für die Meldung kann auch das PC-ausfüllbare Formular „Dienstunfalluntersuchung gemäß §45 BeamtVG“ auf der TU-Homepage unter „Formulare“ genutzt werden. Alle Formulare erhält man darüber hinaus in Papierform vom Büro für Arbeitssicherheit.

Weiterführende Informationen (einschließlich aller Vordrucke und Anträge) finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Steuern und Finanzen unter "Dienstunfall ".

Die ausgefüllten Vordrucke sind dann direkt an das
           Landesamt für Steuern und Finanzen
           Referat 338D Dienstunfallfürsorge
           Stauffenbergallee 2
           01099 Dresden

zu senden.
Unabhängig von der Zuständigkeit des Landesamtes für Steuern und Finanzen  sollte unser Büro vom Unfall informiert werden, wenn es um die Beseitigung von Mängeln am Arbeitsplatz oder an Einrichtungen der TU geht.

Ist der Unfall auf ein Fremdverschulden zurückzuführen (z.B. Verkehrsunfälle, Glatteis, schadhafte Wegverhältnisse, Gebäudemängel), ist zusätzlich zu den o.g. Formularen der „Meldebogen für drittverschuldete Unfälle" an das Sachgebiet Personaleinzelangelegenheiten zu senden (Achtung geändert: auch ohne Dienstunfähigkeit). Gleiches gilt für außerdienstliche Unfälle mit Fremdverschulden. Die „Meldebogen für drittverschuldete Unfälle" werden vom SG Personaleinzelangelegenheiten an das Landesamt für Steuern und Finanzen Chemnitz zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen des Freistaates Sachsen weitergeleitet.

Stand: 27.07.2012 10:42
Autor: Wolfgang Hunger

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