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Sektionen

Prueffristen

Hinweise zur Prüfung ortsveränderlicher

elektrischer Betriebsmittel

 

Warum
Prüffristen
Begriffsbestimmung 

Meßaufgaben 

Die für die verschiedenen Arbeitsbereiche festgelegten Prüffristen für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Richtwerte bei normalen Verhältnissen.

Diese sind 6, 12 und 24 Monate.

Im Einzelfall können diese den örtlichen Bedingungen entsprechend verkürzt oder verlängert werden. Die Beurteilung obliegt der Elektrofachkraft.

Maximalwerte:

Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten mindestens einmal jährlich.

Prüffristen 
Prüfnachweis 
Prüfplakette 


In Büros und unter ähnlichen Bedingungen mindestens aller zwei Jahre.

Prüffrist 12 Monate


bei Feuerwehren und Technischen Hilfswerken, Unterrichtsräumen in Schulen und Universitäten, Werkstätten und Baustellen, Laboratorien

z. B.:elektrische Handgeräte, Hand- und Baustellenbeleuchtung, Flutlichtscheinwerfer, elektr. Umfüllpumpen, Rotationsverdampfer, bewegliche Analysegeräte, Heizgeräte, Messgeräte, Netzbetriebene Tischleuchten, Rührgeräte, Dia-, Film und Tageslichtprojektoren, Videogeräte Netzgeräte, Signalgeneratoren, Oszillokope, alle elektr. Handwerkzeuge, Lötkolben, Belüftungsgeräte, Verlängerungs-, Verteilungs- und Geräteanschlussleitungen und vieles andere mehr.

Prüffrist 24 Monate

Bürobetriebe und Verwaltungen

Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte, Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Buchungsautomaten, Verlängerungs-, Verteilungs- und Geräteanschlussleitungen

 

Stand: 22.10.2012 10:05
Autor: Wolfgang Hunger

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