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Meßaufgaben |
Die für die verschiedenen Arbeitsbereiche festgelegten
Prüffristen für ortsveränderliche elektrische
Betriebsmittel sind Richtwerte bei normalen
Verhältnissen.
Diese sind 6, 12 und 24 Monate.
Im Einzelfall können diese den örtlichen Bedingungen
entsprechend verkürzt oder verlängert werden. Die
Beurteilung obliegt der Elektrofachkraft.
Maximalwerte:
Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten
mindestens einmal jährlich.
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bei Feuerwehren und Technischen Hilfswerken,
Unterrichtsräumen in Schulen und Universitäten, Werkstätten
und Baustellen, Laboratorien
z. B.:elektrische Handgeräte, Hand- und
Baustellenbeleuchtung, Flutlichtscheinwerfer, elektr.
Umfüllpumpen, Rotationsverdampfer, bewegliche
Analysegeräte, Heizgeräte, Messgeräte, Netzbetriebene
Tischleuchten, Rührgeräte, Dia-, Film und
Tageslichtprojektoren, Videogeräte Netzgeräte,
Signalgeneratoren, Oszillokope, alle elektr. Handwerkzeuge,
Lötkolben, Belüftungsgeräte, Verlängerungs-, Verteilungs-
und Geräteanschlussleitungen und vieles andere mehr.
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Bürobetriebe und Verwaltungen
Text- und Datenverarbeitungsgeräte, Diktiergeräte,
Tischleuchten, Belegstempelmaschinen, Buchungsautomaten,
Verlängerungs-, Verteilungs- und
Geräteanschlussleitungen
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