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Aktuelle Hinweise und WarnungenHinweise Prüfetiketten für die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel werden durch das Büro für Arbeitssicherheit ausgegeben. Wir bitte Sie um eine vorherige Bestellung in
unserem Achtung Am 01.06.2008 trat die überarbeitet DIN VDE 0701-0702 (Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elektrischer Geräte-Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten-Allgemeine Anforderungen für die elektrische Sicherheit) in Kraft. Daneben dürfen noch DIN VDE 0701-1
(VDE 0701-1):2000-09, DIN VDE 0701-1/A1 (VDE
0701-1/A1):2005-10,
DIN 57701-7 (VDE 0701-7):1982-11, DIN VDE 0701-8):1985-02, DIN
VDE 0701-240 (VDE
0701-240:1986-04,
DIN VDE 0701-3 (VDE 0701-3:1987-8,
DIN VDE 0702 (VDE 0702):2004-06 und DIN VDE 0702 Ber.1 (VDE
0702 Ber.1):2004-08 bis 2009-06-01 angewendet
werden. Diese ist im Zusammenhang mit der GUV-V A3 bzw. BGV A3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) gültig. Diese Veröffentlichungen haben auch Auswirkungen auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel. So wird unter anderem gefordert, dass alle ab dem 01.01.2005 durchgeführten Prüfungen nach den neuen Forderungen durchgeführt werden. Ich bitte Sie, ihre vorhandenen Geräte dahingehend zu prüfen, ob Sie diesen Anforderungen entsprechen. Die GUV-V A3 (UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel) wurde dahingehend überarbeitet. Beide o.g. Veröffentlichungen können im Büro für Arbeitssicherheit eingesehen werden. Aktuelle Warnung der BauA Juli 2005: Hinweise zu Steckdosenleisten Hinweise: Vielfach werden wir gefragt, warum eine Püfung vor der ersten Inbetriebnahme erfolgen muss. Immer wieder kommen verschiedene Mehrfachsteckdosenleisten
(auch mit Schalter) mit schwerwiegendem Sicherheitsmängeln ( u.
a. fehlender Schutzleiter) in unterschiedlichen Billigmärkten
zum Verkauf. Durch diese Mängel besteht die Gefahr, dass die Gehäuse
angeschlossener Geräte unter Spannung stehen und bei Berührung
zu einem tödlichen elektrischen Schlag führen können. Die fraglichen Steckdosen sind daran zu erkennen, dass sie auf der Unterseite neben anderen Prüfzeichen ein bislang unbekanntes Herstellerzeichen (außen links) tragen, das einer Weltkugel gleicht. Auch sind vielfach die aufgebrachten GS- und CE-Zeichen gefälscht. Im §5, Abs. 1 der GUV-V A3 heißt es: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen
Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand
geprüft werden: 1. Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung
oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer
Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen".
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