|
|
Wichtige DokumenteDie wichtigste Handlungsanleitung zum Schutz vor ionisierender Strahlung ist die bei jeder genehmigten Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und bei fast allen Tätigkeiten mit Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern erforderliche
Sie regelt den Strahlenschutz im konkreten Fall und ist an jedem Umgangs- bzw. Betriebsort ausgelegt. (Sie wird vom Strahlenschutzbeauftragten für den konkreten Umgangsort ausgearbeitet und vom Strahlenschutzbevollmächtigten in Kraft gesetzt.) Die grundlegenden Gesetze sind Hinweis: Daneben gelten eine Vielzahl weiterer zu beachtender Vorschriften! |
KontaktLeitender
Strahlen- Post: |