Startseite der Technischen Universität Dresden

Persönliche Werkzeuge
Startseite » ... » Arbeits- und Umweltschutz » Strahlenschutz » Wichtige Dokumente
Sektionen

Wichtige Dokumente

Die wichtigste Handlungsanleitung zum Schutz vor ionisierender Strahlung ist die bei jeder genehmigten Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen und bei fast allen Tätigkeiten mit Röntgeneinrichtungen bzw. Störstrahlern erforderliche

  • Strahlenschutzanweisung

Sie regelt den Strahlenschutz im konkreten Fall und ist an jedem Umgangs- bzw. Betriebsort ausgelegt. (Sie wird vom Strahlenschutzbeauftragten für den konkreten Umgangsort ausgearbeitet und vom Strahlenschutzbevollmächtigten in Kraft gesetzt.)

Die grundlegenden Gesetze sind

Hinweis: Daneben gelten eine Vielzahl weiterer zu beachtender Vorschriften!

Stand: 24.08.2012 19:27
Autor: Steffen Taut

Kontakt

Leitender Strahlen-
schutzbevollmächtigter:
Dr. Steffen Taut

Sekretariat:
Martina Kobus
Tel.: +49 351 463-32475
Fax: +49 351 463-37244
strahlenschutz@tu-dresden.de

Besucheradresse:
Andreas-Schubert-Bau
Zi 529
Zellescher Weg 19
01069 Dresden
» Campusplan: ASB

Post:
TU Dresden
Sachgebiet Strahlenschutz
01062 Dresden