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Aufgaben des Sachgebiets StrahlenschutzEinführung
In vielen Einrichtungen der TU Dresden wird mit radioaktiven
Stoffen, Röntgenstrahlern, Störstrahlern
(Elektronenmikroskopen) bzw. Beschleunigeranlagen umgegangen.
Von diesen Stoffen oder Geräten wird ionisierende Strahlung
ausgesendet. Zum Zweck des Schutzes vor den Gefahren ionisierender Strahlung gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Von grundlegender Bedeutung sind dabei das
Ergänzt werden diese Gesetze durch eine große Anzahl nationaler und internationaler Bestimmungen. Die Organisation und Durchsetzung des gesetzlich
geforderten Strahlenschutzes an der TU Dresden ist die Aufgabe
des Sachgebiets Strahlenschutz. Umgang bzw. Betrieb, Genehmigungs- und AnzeigepflichtDie Strahlenschutzgesetze legen für einen sehr großen Teil des Umgangs mit ionisierende Strahlung die Pflicht zur vorherigen Genehmigung oder Anzeige fest. Verantwortlich für die Einholung dieser Genehmigung bzw. zur Anzeige ist nicht der jeweilige Leiter einer Struktureinheit, sondern der Strahlenschutzbevollmächtigte. Vor dem beabsichtigten Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Betrieb von Röntgeneinrichtungen bzw. von Störstrahlern (Elektronenmikroskope u.ä.) ist daher von den betroffenden Personen in jedem Fall das Sachgebiet Strahlenschutz zu kontaktieren, siehe: Falls sich ergibt, dass ein Genehmigungs- oder Anzeigeverfahren notwendig ist, dann wird dieses vom Sachgebiet Strahlenschutz unter aktiver Beteiligung des Nutzers in Gang gesetzt, siehe: Transport radioaktiver StoffeTransporte radioaktiver Stoffe sind in den meisten Fällen sog. Gefahrguttransporte. Hierbei sind die sehr unübersichtlichen Vorschriften der Gefahrgutverordnung einzuhalten. Vor einem Transport radioaktiver Stoffe ist von den betroffenden Personen in jedem Fall das Sachgebiet Strahlenschutz zu kontaktieren. Das Sachgebiet Strahlenschutz unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung derartiger Transporte. Verantwortliche Personen an der TU Dresden
Die personelle Organisation des Strahlenschutzes wird sowohl
von der StrlSchV als auch von der RöV als sehr flache
betriebliche Hierarchie gesetzlich vorgeschrieben. Die gesamtbetriebliche Verantwortung, insbesondere für die Bereitstellung geeigneter Räume, Ausrüstungen und Geräte, für die geeignete Regelung des Betriebsablaufs und für die Bereitstellung ausreichenden und geeigneten Personals trägt der sog. Strahlenschutzverantwortliche, an der TU Dresden der Kanzler. Nahezu alle daraus resultierenden Aufgaben übernimmt der
dazu bevollmächtigte Leiter des Sachgebiets Strahlenschutzes,
der Strahlenschutzbevollmächtigte. Organisation und Durchsetzung des Strahlenschutzes am konkreten Umgangsort (Labor bzw. Gerät) obliegt den hierzu vom Strahlenschutzbevollmächtigten bestellten Strahlenschutzbeauftragten. Diese haben zu diesem Zweck in ihrem Entscheidungsbereich weitgehende Weisungsrechte gegenüber allen Personen, ausgenommen davon sind lediglich der Strahlenschutzverantwortliche und der Strahlenschutzbevollmächtigte. Strahlenschutzbevollmächtigter und Strahlenschutzbeauftragte sind in allen Belangen des Strahlenschutzes auch über die Leiter der jeweils betroffenen Einrichtungen der TU Dresden weisungsberechtigt. |
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