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Biologische SicherheitBiostoffeZum Schutz vor Gefahren bei Tätigkeiten mit biologischen
Arbeitsstoffen gelten eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften.
Grundlegend ist die Weiterhin gelten die Ansprechpartner an der TU Dresden für die Belange der Biostoffverordnung ist das Büro für Arbeitssicherheit. Gentechnik
Zum Schutz vor den Gefahren der Gentechnik gelten eine Reihe
von Gesetzen und Vorschriften. Von grundlegender Bedeutung sind
das Für alle Arbeiten in Gentechnikanlagen sind nach §
8 GenTG Anzeigen, Anmeldungen bzw. Genehmigungen
erforderlich. Ansprechpartner an der TU Dresden für die Belange des Gentechnikgesetzes ist die Beauftragte für Biologische Sicherheit. |
ContactBiological Safety Officer: |